Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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lilly89

Behindertenausweis

17 posts in this topic

Hallo ihr lieben...

Habe da mal eine frage?!!

Also ich habe jetzt seit ca. 2 jahren ms. Bin 25jahre alt. Spritze seit nem jahr copaxone. Vorher 9 monate betaferon...

Jetzt habe ich schon öfters was wegen behindertenausweis gelesen. Kann jeder der ms hat einen antrag stellen. Ich habe keinen ausfälle oder ähnliches. Lohnt es sich sowas zu beantragen oder macht man das erst wenn es Probleme gibt..

Auf antworten freue ich mich

Lg lilly

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Hallo Lilly,

Den Antrag auf Feststellens eines Grades der Behinderung (GdB) kann jeder stellen. Ich (selbst 29) habe erst vor kurzem einen solchen Antrag gestellt. Geht ziemlich einfach, meist auch direkt im Internet (einfach mal Googlen). Allein durch die MS habe ich einen GdB von 40 erhalten.

An sich lohnt es sich schon: So bekommst du Steuererleichterungen (höherer Freibetrag) und kannst im Fall der Fälle auch eine Gleichstellung mit einem Behinderten beim Arbeitsamt beantragen.

Lg, Rike

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Hallo Lilly,

wie Rike schon geschriebe hat, kannst du den Antrag stellen. Für die Diagnose MS habe ich einen GDB von 30 erhalten. Ein Jahr später, nach Schüben mit entsprechenden Einschränkungen, wurde mit der Schwerbehindertenausweis mit einem GDB von 50 ausgestellt.

LG

carwo

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Hallo,

also benatragen kannst du generell alles. Aber bitte beachte, es geht um deine Ausfallerscheinungen. Die Diagnose MS bring dir KEINE Grad der Behinderung. Das war vielleicht mal vor Jahren so, ist heute aber nicht mehr der Fall. Wenn du denkst, es würde dir etwas bringen und du hast Ausfallerscheinungen, die dich einschränken, dann beantrage ihn. Abgelehnt werden kann er ja immer.

Liebe Grüße

Franzi

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Wie sagte mir mal jemand, der für die BG gearbeitet hat? GdB gibt es für Einschränkungen, nicht für die reine Diagnose.

Sprich: Antrag setllen kann man immer, auf die reine Diagnose kommt da aber eher nicht viel. bei mir warens 20°, die hatten nicht mal die benannten Ärzte angefragt, wie mir nachher gesdagt wurde.

Andere sagen. na, 30 kriegste schon, mit der Diagnose sind ja Einschränkungen verbunden..

ich bin mal gespannt, ich hab nämlich gleich VDK-Termin wegen endlich mal Verschlechterungsantrag stellen.

Hat ich bei dem ersten bescheid schon machen sollen (oder Widerspruch), aber damals hatte ich keine Ahnung, war schlecht beraten.. und grad genug anderen Sch* am Hals.

Pardon my french, manchmal darf man harschere Worte wählen..

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Eine kurze Ergänzung:

 

In der GdB/MdE-Tabelle steht zu MS Folgendes:

 

„Der GdB/MdE-Grad richtet sich vor allem nach den zerebralen und spi-

nalen Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus dem klinischen Ver-

lauf sich ergebende Krankheitsaktivität zu berücksichtigen.“

 

LG

carwo

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Ja bloss arbeiten bei den Ämtern hier bei uns Leute die des Lesens nicht mächtig sind!! Musste mal gesagt werden

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Hallo zusammen....

Also ich habe vor knapp 2 Jahren die Diagnose bekommen, da ich eine Sehnerventzündung hatte. Leider habe ich durch eine Narbe auf dem Sehnerv nun auch nicht mehr die Sehstärke, die ich vorher hatte. Ich habe dadurch im Alltag eher weniger Probleme, allerdings z. b. Beim Sehtest für den Führerschein. Dort komme ich nicht durch, sodass ich extra ein Gutachten von einem Augenarzt erstellen lassen muss (was natürlich mit Kosten verbunden ist). Behoben werden kann das Problem mit dem Auge nicht mehr.

Ich habe auf Rat meiner Arbeitskollegin dann im Mai diesen Jahres einen Antrag für einen Behindertenausweis gestellt, nach 3 Monaten bekam ich dann die Ablehnung, da ich ja "keine Einschränkungen durch meine Krankheit habe". Ich habe in dem Antrag genau geschildert, was ich alles an Problemen mit dieser Krankheit habe (Gibt auch noch andere Gesundheitliche Probleme die ich mit aufgezählt habe). Trotz allem wurde das nicht anerkannt. Teilweise habe ich das Gefühl, dass die Beamten aufs Alter schauen und sich denken: in dem Alter kann ja nichts so gravierendes sein...

Habt ihr vllt. eine Idee oder ähnliche Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße

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Teilweise habe ich das Gefühl, dass die Beamten aufs Alter schauen und sich denken: in dem Alter kann ja nichts so gravierendes sein...

Da Arbeiten nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte! :rolleyes: 

Hallo, ich habe nach der gesicherten Diagnose einen GdB von 30 bekommen.

Da hat mein Neuro den Befund dem Versorgungsamt geschickt.

Sonst schaut mal da nach dem Link

http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html

Habe auch festgestellt, dass Unterschiede in den einzelnen Städten gemacht werden.

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ja und wenn man älter ist, kriegt man auch nicht das , was man eigentlich kriegen sollte, weil ältere menschen ja generell nicht mehr so gut sehen, hören, gehen könne, schnell reagieren etc.

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...nach 3 Monaten bekam ich dann die Ablehnung, da ich ja "keine Einschränkungen durch meine Krankheit habe". Ich habe in dem Antrag genau geschildert, was ich alles an Problemen mit dieser Krankheit habe (Gibt auch noch andere Gesundheitliche Probleme die ich mit aufgezählt habe).

Der beste Zeitpunkt für eine Antragsstellung ist dann, wenn feststeht, dass man mit einer dauerhaften Behinderung, Einschränkung, Schädigung oder Erkrankung konfrontiert ist.

 

Der Antrag muss dann ausgefüllt und, wenn möglich, mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Behinderung versehen sein. In dem Antrag sollte man alle Einschränkungen und Beschwerden ausführlich darlegen.

 

Es empfiehlt sich, die betreffende Ärzte vorab über die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises zu informieren. Man kann seinen Ärzten auch die Kopie des Antrages und ggf. des Beiblattes geben, damit sie bei ihrer Stellungnahme gegenüber dem Versorgungsamt alle Beschwerden noch einmal einzeln aufgelistet vor Augen haben.

 

Es ist allerdings keineswegs so, daß man als  MS-Erkrankte per se als schwerbehinderter Mensch gilt.

Und es gibt  keinen SBA für die bloße Diagnose MS - das war früher mal - aber heute ist es so, dass nur bleibende Behinderungen berücksichtigt werden.

Denn die Diagnose alleine ist kein Grund für einen Ausweis, sondern nur wirkliche Behinderungen. Die Regelung, dass man nur aufgrund der MS-diagnose sofort 50 % bekommt, ist schon 2004 abgeschafft worden.

 

Bei mehreren Behinderungen wird es aber dann noch dazu kompliziert. Liegen mehrere Gesundheitsstörungen vor, so wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Die Gesamtbeurteilung erfolgt also nicht durch schlichte Addition der Einzel-GdB.

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Wichtig wäre noch zu erwähnen, das die Behinderungen seit min. 6 Monaten bestehen müssen.

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Hallo,

ich habe auch 30 GdB bekommen. Da ich noch andere Wehwehchen habe, habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser läuft nun schon einige Monate. Warte halt ab ... 50 GdB würden mir sehr helfen, da ich noch arbeiten gehe, und bei 50 GdB 5 Tage mehr Urlaub bekommen würde. Wenn es einem nicht gut geht, kann man dann mal einen Tag Urlaub nehmen.

Einen Hinweis möchte ich Euch noch geben, aber vielleicht wisst Ihr das schon.

Man kann bei der Krankenkasse Antrag stellen, dass man nur 1 % zu den Medikamenten zuzahlen muss. Im Normalfall zahlt man 2 % zu.

Voraussetzung ist, dass man eine chronische Kranheit (wie unsere MS) mindestens 1 Jahr hat.

Allen ein schönes Wochenende mit hoffentlich viel Sonne!

Nelke

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Hallo,

ich habe auch 30 GdB bekommen. Da ich noch andere Wehwehchen habe, habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser läuft nun schon einige Monate. Warte halt ab ... 50 GdB würden mir sehr helfen, da ich noch arbeiten gehe, und bei 50 GdB 5 Tage mehr Urlaub bekommen würde. Wenn es einem nicht gut geht, kann man dann mal einen Tag Urlaub nehmen.

Einen Hinweis möchte ich Euch noch geben, aber vielleicht wisst Ihr das schon.

Man kann bei der Krankenkasse Antrag stellen, dass man nur 1 % zu den Medikamenten zuzahlen muss. Im Normalfall zahlt man 2 % zu.

Voraussetzung ist, dass man eine chronische Kranheit (wie unsere MS) mindestens 1 Jahr hat.

Allen ein schönes Wochenende mit hoffentlich viel Sonne!

Nelke

Grundsätzlich ist das richtig..

aber es gibt einiges zu beachten.

Die Berechnung bezieht sich auf das Bruttoeinkommen pro Jahr und zählt für alle Familienmitglieder.

Beispiel an 4 köpfiger Familie:

Bruttoverdienst Ehemann & Ehefrau jährlich 50.000€ (hierzu zählen auch Renten in jeder Form und sonstige Einnahmen)

davon kann man dann folgende Freibeträge abziehen:

Ehepartner: 4977€

je Kind: 7008€ = 14016€

bleiben als Bemessungsgrundlage: 31.007€

1% = 310,07€

2% = 620,14€

Hat man Zuzahlungen von über 310,07€ so greift die 1% Regelung und man kann sich entweder am Jahresende die Mehrkosten die über 310,07€ liegen erstatten lassen oder man stellt den Antrag im Laufe des Jahres wenn man die 310,07€ erreicht hat oder man zahlt am Jahresanfang einen Betrag an die KK von etwa 1% des zu erwartenden Jahresbruttogehaltes... man wird dann Zuzahlungsbefreit und muß am Jahresende alle Einkünfte nachweisen und es wird entsprechend abgerechnet.

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Hallo Catweazle,

danke für die Beispielsrechnung.

Kinder sind bei mir aus dem Haus. Rente bekomme ich nicht.

Ich werde trotzdem mal am Jahresende zusammenrechnen.

Wollte nur einen Hinweis loswerden, falls das noch nicht alle wissen.

Liebe Grüße

Nelke

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tausend dank, catweazle! ich hab seither in Sachen Befreiung nichts gemacht, weil ich so über den Daumen geschätzt immer über der grenze lag. außerdme hatte mir die kk und die apotheke vor einiger zeit gedacht, erwachsene kinder zählten nicht, selbst wenn sie familienversichert sind. das hilft mir jetzt weiter,

zwar hat eine einen Teilzeit Job und ist nicht mehr familienversichert, aber die andere wohnt auch noch hier und hat wg Studium Minijobs. wenn man dann den Freibetrag noch abzieht, ich glaube, da koönnte ich die grenze knacken!

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Guter Hinweis. Und zu wissen, d. es mehrere Moeglichkeiten gibt, ist auch gut. Wenn man naemlich noch Probezeit hat..oder Vertrag befristet ist..Dann ist 'sammeln, nachher einreichen' ofthe geschickter. Dein ne Rueckzahlunf gibt es,wenn man schon gezahlt hat,sich dann zwischenzeitlich was ändert nicht.

Naja, vermutlich bin ich derdiedas einzige Mensch, das sich mit so was rumschlaegt? Aber das ist auch gut zu wissen.

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