Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

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mariani

Schub/Krankenschein/Arbeitgeber die MS melden?

8 posts in this topic

Hallo zusammen!

Ich weiß nicht ganz genau wie ich mich gerade in meiner Arbeitsstelle verhalten soll, deswegen dacht ich mir, ich schreibs mal hier aus und vllt. hat die eine oder andere einen Tipp.

Momentan hab ich einen Schub (Sehbeeinträchtigung beide Augen, Schwindel) und bin bis nächste Woche Mittwoch krank geschrieben. Morgen bekomme ich die 5. Kortisoninfusion. Soviel dazu.

Ich bin Werkstudentin in einem großen Unternehmen und habe meinen Arbeitgeber von meiner MS noch nix erzählt. Ich empfand es nicht als ein "MUSS" da ich mit Copaxone gut eingestellt bin und der letzte Schub davor 3 Jahre zurückliegt.

Nun habe ich meine Probezeit von 6 Wochen überstanden und es knallt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rein. Das sieht nicht so toll aus und ich empfinde es als ein wenig unangenehm, weil man ja nieeee weiß wie der Arbeitgeber reagiert.

Heute telefonierte ich mit dem Betriebsrat und die Dame meinte, ich solle einfach gesund werden und ja man kann es halt nicht ändern etc. Versteht mich nicht falsch, aber irgendwie habe ich ein wenig Bammel meine Stelle zu verlieren, weil es mir dort gut gefällt und ich echt viel lerne.

Hat jmd vllt einen Tipp? Oder hat sich jmd. hier mit dem Arbeitgeber wg. der Offenlegung der Diagnose anlegen müssen?

Ich habe einen GDB von 40%, aber momentan befinde ich mich in einem Widerspruchsverfahren mit dem Landesamt für Soziales. Möchte die 50% gesichert haben.

Danke im Voraus!

Liebe Grüße und Gute Nacht! :)

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Hallo...

mein Arbeitgeber weiß Bescheid. Hat toll reagiert. Eigentlich wissen fast alle in meinem Betrieb von meiner Erkrankung.

Ich habe die besten Arbeitskollegen! Sind ein Betrieb mit über 1000 Angestellten.

Liebe Grüße Claudia

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Morgen

Du möchtest einen sba? Was bringt dir das wenn der AG nichts weiss? Dann gibt zumindest auch nicht die fünf Tage mehr Urlaub. Und für fast alles andere reicht eine Gleichstellung. Dann erfährt AG nichts

Ich hBs auch gleich nach der Diagnose erzählt. Die erste Reaktion war auch toll. Der stress ging danach los

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Hallo Ana Maria,

 

deine Situation kann ich sehr gut nachvollziehen.

 

Ich habe meine Diagnose Ende 2012 bekommen.

 

Kurz danach habe ich Kontakt zur Betriebsärztin aufgenommen, weil ich laut meiner Neurologin die bisherige Arbeit nicht mehr machen konnte.

Die Gespräche mit der Ärztin waren in Ordnung, aber große Hoffnung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz konnte und wollte Sie mir nicht machen. Kurze Zeit später hat ein weiteres Treffen mit ihr stattgefunden, an dem auch der Konzernbetriebsratsvorsitzende und Schwerbehindertenvertreter teilgenommen hat.

 

Ich wollte und konnte nicht mit der Diagnose hinter dem Berg halten, weshalb meine Vorgesetzte, Kollegen und Personalabteilung ebenfalls eingeweiht wurden.

 

Mittlerweile hatte ich die Gleichstellung (GDB 30) mit einem Schwerbehinderten erhalten und somit den „besonderen Kündigungsschutz“. Das Unternehmen hat mir aber zu keiner Zeit das Gefühl gegeben, dass man mich behalten und anderweitig beschäftigen will.

Das Integrationsamt, die Deutsche Rentenversicherung und der Integrationsfachdienst wurden eingeschaltet („Präventionsverfahren“).

Die anschließenden Gespräche dienten in meinen Augen dem Protokoll, aber nicht dem ernsthaften Ziel einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

 

Mitte 2013 hat mein Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragt. Ich wurde noch einmal kurz angehört, bevor die Zustimmung erteilt wurde.

 

Der letzte Akt war dann die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht, um sich den Abgang zumindest entsprechend bezahlen zu lassen.

 

Liebe Grüße und viel Erfolg,

 

carwo

 

P.S: Beantragst du die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit, wird dein Arbeitgeber dazu angeschrieben und befragt. Bei mir waren es die Personalabteilung, der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung.

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Hi Ana Maria,

Ich habe am 30.11.2008 meine Diagnose sehr gesichert gehabt.

Und 3 Tage später,da war ich noch im Krankenhaus und es liefen noch Untersuchungen,w ar schon klar, ich werde gekündigt (merke: erzähl einer Freundin/Kollegin nur ein "Geheimnis", das auch am Hauptbahnhof plakatiert werden darf).

Gab dann 6 Monate Hauen und Kloppen der Anwälte. Sehr lustig *hust* War nebenbei ein "sozialer Arbeitgeber", d.h. gemeinnützig. Haha, die können das immer am besten.

Danach habe ich noch 2mal Kündigungen kassiert, wenn irgendwer irgendwas, sei es eher zufällig oder offen. Und dabei war ich nicht mal wegen MS krank  (AU)

In meinem jetzigen Job halte ich seit 2 Jahren die Klappe zu dem Thema. Und kriege wohl wieder eine Verlängerung.

ich würde eigentlich gerne mal den Chefs offen was sagen.. andererseits..

Andere haben da aber auch ganz andere Erfahrungen gemacht, also positive.

ABER:

Du musst deinem AG gar nichts sagen! Nix, nitschewo, nada, rien, nothing.

Diagnose geht den rein rechtlich gar n ichts an.

Und selbste ien Schwerbehinderung (die Du ja anerkannt noch gar nicht hast) muss man nicht mitteilen,wenn man nicht direkt gefragt wird.

Mit GdB 40 kannst Du Dich jedenfalls schon mal gleichstellen lassen. Ich denke, auch wenn Du in Widerspruch gegangen bist.

Das bringt nicht viel, aber bzgl. Kündigung muss dann immerhin das Integrationsamt gehörtw erden (die meist abnicken.. ich sag immer, es geht da nicht drum, ob die Kündigung.. sondern ggf, nur um eine Abfindung. Die natürlich auch kein Muss ist).

Aber mal was anderes: Deine probezeit war 6 WOCHEN? Nicht Monate?? Normal sind es Monate.. und selbst wenn was kürzeres vereinbart ist.. die ersten 6 Monate hangt man als Angestellter sozusagen ziemlich im luftleeren Raum (weiss ich,weil ich das schon hatte und deshalb beim Anwalt war).

Was ich generell in der heutigen Arbeitswelt nicht missen möchte: einen Rechtsschutz, der Arbeitsrecht beinhaltet.

Anwartszeit ist 3 Monate.. also sie vertreten einen nicht sofort (sonst würde ja jeder erst eintreten, wenn die K* dampft).

Mitgliedschaft in Gewerkschaft tuts auch, grad wenn man nicht fett verdient.

ich hatte beim 1. Knaller leider keinen Rechtsschutz. Egal, der Anwalt war sein Geld wert.

Dann überlegt: brauchste jetzt überhaupt eine? Wo´s einmal knallt.. da doch nicht gleich wieder?

Und jetzt lachen wir mal: doch. Gleich 2mal in 2 Jahren danach wegen Arbeitsrecht.

Ud das liegt nicht daran, dass ich ein unmotivierter, unqualifizierter, null-engagierter Pappnasen- Mitarbeiter wäre.

Also kurz gesagt: ich habe mich 3mal nach 1x durchsickern der Diagnose, 1x nach sagen, 1x nach "mitgehört" mit netten AG auseinandersetzen dürfen.

Wobei mir grad beim Tippen aufgeht: ich sag immer "3 Versuche hat jeder, dann ists gut= vorbei".

Das waren 3 Versuche. Will ich ernsthaft noch einen Testballon starten?

Sinngemäßes Zitat "Nun, wenn ich in meinem Leben was gelernt habe, dann: Wenn du ihnen wieder die Wange hin hältst,werden sie dir ggf. einfach weiter in die Fr* hauen". Tad Williams, Raising Steam

Muss jeder für sich selber wissen.

Definitiv ist es so, dass ich eigentlich immer für Offenheit bin.

Hm. Die Erfahrungen stellen einem da aber gerne mal kichernd ein Bein.

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Hallo Claudia19,

ich möchte einen SBA.Ja! Ich denke ich werde es meinem AG dann sagen, wenn ich die 50% habe.

LG

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Hallo Schnickschnack,

ich weiß, dass ich nix sagen muss. Mich hat es gestern nur verwundert, dass die Dame des Betriebsrates mich fragte, ob ich generell nach Erkrankung mal gefragt wurde. Vielleicht könnt' dies noch kommen.
Da ich noch Studentin bin und nicht sooo viel verdiene, übernimmt der Vater Staat mit einem Beratungshilfeschein meinen Anwaltsbesuch.

Bzgl. den 6 Wochen Probezeit, denke ich, dass es vllt. mit meiner studentischen Werktätigkeit zu tun hat. Bin ja momentan befristet bis Ende März 2015.

Danke für Antwort!


LG :)

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