Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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norri52

Sozialgericht wegen Behindertestatus

55 posts in this topic

Hallo,

am Montag habe ich einen Termin vor dem Sozialgericht. Folgende Situation: ich habe 80% Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) und "B" (Begleitperson). Ich habe das kleine "a" für außergewöhnlich gebehindert beantragt - abgelehnt - Einspruch erhoben - wieder abgelehnt - Klage eingereicht mit dem VDK. Jetzt habe den Gerichtstermin. Vorher muss ich zu einem vom Gericht bestellten Gutachter einen Prof. Dr. R........... und jetzt kommt die absolute Lachnummer, ein Spezialist für Magen- und Darmkrankheiten.

Vielleicht macht der eine Darmspiegelung um meine Gehfähigkeit festzustellen!!!

Das wäre vergleichbar als wenn ein Frauenarzt ein Gutachten von meinen Zähnen machen würde!!

Jetzt meine Frage an euch: wer hat so was ähnliches durchgemacht?

Kann einer mir Tipps geben wie ich mich am Besten vor Gericht verhalten soll?

liebe Grüße

Norbert

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Hallo Norbert,

ich kenne deine Situation nicht. Wie gut oder schlecht läufst du? Brauchst du dafür ein Hilfsmittel? Welche Strecke kannst du gehen?

Die 80 % sagen nicht aus, das du nicht laufen kannst. Das wäre ein Trugschluss. Es gibt auch Leute mit MS, die noch andere Krankheiten haben, aber noch gut gehen können, aber auch 80 oder 90% haben. Langsames gehen zählt nicht. Du musst keine Rennen laufen. Es kann gut sein, das es ein Arzt ist der für Magen- Darm zuständig ist, aber er scheint als Gutachter zugelassen zu sein. So etwas geht. Er hat ja nicht nur Magen- Darm gelernt. Außerdem kann er sich weitergebildet haben und ist als Gutachter sogar gut. Es könnte sein, das du dich in ihm täuscht und er dir evtl. sogar "hilft".

Es gibt so viele vielleicht.

Ich habe 90% aG und B. Sitze im Rollstuhl und bin einem Beinamputiertem gleichgestellt.

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er hat ja schon das G, möchte halt das aG

aber bei einem fachfremden arzt hätte ich zuerst auch gestutzt. muss nichts heißen, aber wenn ich so denke, was teilweise ärzte anderer fachrichtungen über ms wissen ... manchmal bedenklich!

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Hallo,

also zur Klarstellung: ich muss einen Rollator benutzen. War beim letzten Schub 3 Monate sogar im Rollstuhl. Dank meiner Physiotherapeutin (sie hat mir bildlich gesprochen in den A.... getreten) und einer gewaltigen Willensanstrengung und Disziplin, und einer 4-wöchigen REHA habe es aber wieder geschafft auf die Beine zu kommen. Schaffe an sehr guten Tagen ohne Stopp knapp 50 Meter. Normalerweise aber nur maximal 20 Meter ohne Ausruhpause. Ich finde es absolut paradox wenn lt. den Vorschriften ein Beinamputierter automatisch diesen Behindertenstatus bekommt, aber ein MS-Kranker nicht. Nicht falsch verstehen, diese Leute sollen ihn bekommen und sei ihnen gegönnt. Aber habt ihr schon mal im TV die Paralympik gesehen? Ich kenn persönlich eine junge Frau, beide Unterschenkel amputiert, sie läuft weder mit Krücken, noch mit Gehstock oder Rollator. Man sieht ihr nicht an, dass sie zwei Beinprothesen hat. 

liebe Grüße

Norbert

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Hallo Norbert,

ich kann dich ja verstehen. Ich musste damals auch wie eine bekloppte kämpfen, damit ich das aG bekomme. Ich hatte dann von meinem Neuro eine Bescheinigung bekommen, das ich 20m mal mehr mal weniger gehen kann und sehr oft stürze,das nur mit Hilfsmittel. Den Behindertenparkplatz können Rollstuhlfahrer auch deshalb nutzen, weil die breiter sind und man mit dem Rolli nicht in normalen Parkplätzen neben das Auto fahren kann. Ich kann mit Rolli auch nicht weit rollern, da ich auch eine HWS-Verletzung habe und keine Kraft in den Armen aufbauen kann, was aber die Querschnittgelähmten durchaus können. Egal ob MS oder eine andere Krankheit die einem das gehen erschwert oder unmöglich macht, es sollte dann grundsätzlich möglich sein, das man diese Parkerleichterung bekommt. Ich habe dadurch auch an meiner Arbeitsstelle und auch an meinem Haus in dem ich wohne einen personenbezogenen Parkplatz, auf den sich kein anderer stellen darf, sonst kann ich ihn abschleppen lassen.

LG von der kleinen Hexe

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Hallo Norri52,

ich habe mir auf diesem Wege auch das a.G. erkämpft!

Zweimal abgelehnt vom Kreis, dann von der Bezirksregierung und dann bin ich vor Gericht gezogen.

Allerdings mit Unterstützung der DMSG. Gutachter war ein Orthopäde. Es wurden die Wirbelsäule, die Hüfte und die Knie geröngt. Für mich grenzte das an Körperverletzung, doch für ein Gutachten werden diese Rö-bilder bmnötigt.

Der Gutachter war dann allerdings auf meiner Seite und ich habe ohne weitere Verhandlung das Merkzeichen bekommen. Das Ganze dauerte 1,5 Jahre!!!

Mit 90% und dem B kannst Du vorab den Parkausweis "light" beim Strassenverkehrsamt bekommen. Da darf man die Behindertenparkplätze zwar nicht nutzen, doch es gibt schon so einige Vorteile damit Du besser über die Zeit kommst.

:kopfhoch: :durchhalten: :allesgut:

Viel Erfolg!

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Hallo Norbert,

du hast geschrieben, das heute deine Verhandlung ist. Ich wünsche dir viel Glück und einen verständnisvollen Richter.

Drücke die Daumen.

LG :)

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Hallo,

das Gutachten war  negativ, was bei der geballten Inkompetenz des Gutachters nicht anders zu erwarten war. Das Gericht hat aber noch keine Entscheidung getroffen und eine endgültige Entscheidung vertagt, weil der ärztliche Abschlussbericht von meiner letzten REHA dem Gericht noch nicht vorlag. Das dieses auch nicht positiv wirkt ist zuerwarten, weil so eine REHA-Klinik dem Kostenträger immer einen Erfolg der REHA nachweisen muss.

Ich bin aber jetzt in eine andere Richtung tätig geworden. Ich bin mit dem Stationsarzt der Uniklinik Würzburg, wo ich immer bei der Akutbehandlung bin, seit frühester Kindheit sehr gut befreundet. Ihm habe ich das ganze geschildert. Er hat mir vorab eine schriftliche Stellungnahme dazu zukommen lassen, sein Professor und er haben unterschrieben. Bis zum nächsten Gerichtstermin werde ich ein offizielles mehrseitiges Gegengutachten dem Gericht vorlegen. Dazu muss ich einen Tag ambulant in die Klinik für die Untersuchungen und der VDK muss die Uniklinik offiziell dazu beauftragen. Dann werden wir sehen.

Danke an alle, die für mich die Daumen drücken.

Norbert

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Ach Mensch.. wat´n Schiet, wie sie im Norden sagen.

Viel Erfolg für die nächste Breitseite, nicht verzagen!

*Daumendrück*

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Ach Menno Norbert,

bin zwar eine kleine Hexe und würde gern mal so ein saftiges hex hex loslassen, aber das wird dir nicht helfen. Daumen werde ich aber auch ganz fest drücken für den nächsten Termin.

LG :)

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Hallo,

am Montag habe ich einen Termin vor dem Sozialgericht. Folgende Situation: ich habe 80% Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) und "B" (Begleitperson). Ich habe das kleine "a" für außergewöhnlich gebehindert beantragt - abgelehnt - Einspruch erhoben - wieder abgelehnt - Klage eingereicht mit dem VDK. Jetzt habe den Gerichtstermin. Vorher muss ich zu einem vom Gericht bestellten Gutachter einen Prof. Dr. R........... und jetzt kommt die absolute Lachnummer, ein Spezialist für Magen- und Darmkrankheiten.

Vielleicht macht der eine Darmspiegelung um meine Gehfähigkeit festzustellen!!!

Das wäre vergleichbar als wenn ein Frauenarzt ein Gutachten von meinen Zähnen machen würde!!

Jetzt meine Frage an euch: wer hat so was ähnliches durchgemacht?

Kann einer mir Tipps geben wie ich mich am Besten vor Gericht verhalten soll?

liebe Grüße

Norbert

Ahahhahahahaha xD

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Es wird weitaus komplizierter als ich gedacht habe. lt. Anwalt auf keinen Fall diese Stellungnahme (s.o.) dem Gericht vorlegen. Das Gericht würde "den Braten riechen" und als Gefälligkeitsgutachten ansehen. Damit wäre es null und nichtig.

Vertagt wurde die Verhandlung deswegen, weil der Arztbericht von der Reha dem Gericht und dem Gutachter noch nicht vorlag und somit das Gutachten nicht fertig ist.. Der Gutachter macht auf grund des Arztberichtes-Reha dann ein endgültiges Gutachten. Das dieses für mich positiv ausfällt wäre ein Wunder.

Dann muss mein Anwalt offizell beim Gericht das Gegengutachten mit Nennung des Professors von der Uniklinik beantragen. Nur das Gericht kann dann diesen beauftragen.

Und jetzt kommt der Hammer:  dafür muss ich dem Sozialgericht 2000,- Euro zahlen.

Nächste Verhandlung: Wenn dann dem Gericht beide Gutachen vorliegen, ist noch lange nicht gesagt, dass das Gericht sich für mich positiv entscheidet. Der Richter wägt dann ab und entscheidet.

Schlimmster Fall: er entscheidet gegen mich, sind die 2000 Euro futsch. Ich könnte dann Revision einlegen und die Sache ginge an die nächste Instanz, dem Landessozialgericht.

Wenn der Richter positiv entscheidet, wird von den 2000 Euro die Kosten  des Gegengutachten abgezogen und den Rest bekomme ich zurück.

Deutsche Bürokratie!!!!

Von einem positiven Aspekt muss ich noch berichten. Da ich beim ADAC eine Verkehrsrechtschutzversicherung habe, fragte ich beim ADAC an und schilderte die Situation. Schließlich ist Parken auch Teilnahme am Straßenverkehr. Man forderte mich auf meine Unterlagen (Beh.ausweis, letzte ärztliche Unterlagen, usw.) zu zuschicken. Es kam dann ein Schreiben zurück mit sinngemäßen Wortlaut: normalerweise ist im Leistungskatalog der Verkehrsrechtschutz so etwas nicht enthalten.

---aber weil seit 18 Lebensjahr Mitglied im ADAC bin, die Rechtsschutz noch nie in Anspruch genommen habe, erklären sie sich bereit kullanterweise alle Kosten zu übernehmen---!!!

Übrigens, wusstest ihr schon das der ADAC für Behinderte ab 50% eine ermäßigten Mitgliedsbeitrag hat!

Der Kampf geht weiter

liebe Grüße

Norbert

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Guest sarah382

Hallo Norbert,

von fachfremden Gutachtern können wir wahrscheinlich alle ein Lied singen. Ich wurde vom Arbeitsamt von einem Orthopäden bewertet - jetzt darf ich nicht mehr schwer heben aber ansonsten geht's mir total prima..........

Was das aG angeht: Meines Wissens gibt es da doch eine genau definierte Vorgabe: Du darfst nicht mehr als 20 Schritte ohne Hilfe gehen können. Oder erinner ich mich da falsch? Das muss man doch beweisen können *kopfschüttel* Lass dich nicht unterkriegen! Ich habe manchmal das Gefühl, dass die Behörden einfach darauf spekulieren, dass man aufgibt. Allein diese elendig lange Dauer von allem. Ich bin gerade vor's Sozialgericht gezogen, weil mir partout kein SbA ausgestellt werden soll (trotz sage und schreibe 15 Krankheiten) und das kann sich bei uns wohl 2 Jahre lang hin ziehen...

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ja, dass du einen befreundeten mediziner nicht zu deinem gutachter ernennen kannst, ist ja klar. wie hättest du denn reagiert, wenn das versorgungsamt einen eigenen mitgebracht hätte?

und das mit den 20 m ... fände ich schon komisch. ich kennen einige, die aG haben und deutlich mehr gehen können. aber vielleicht sind das auch wunderheilungen!

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Hallo,

ganz am Anfang, als ich nach erster Ablehnung beim Versorgungsamt Widerspruch eingelegt habe, habe ich die Bearbeiterin aufgesucht und um Erklärung gebeten zu folgender Situation: auf einem Behindertenparkplatz in Schweinfurt fährt ein Mercedes mit zwei Damen mittleren Alters vor und parkt. Ich warf einen Blick ins Auto, stellte fest es war die neue Parkberechtigung "aG", sogar mit Bild sichtbar. Die beiden Damen sprangen aber wie die jungen Gazellen. Ich fragte die Bearbeiterin vom Versorgungsamt warum diese Damen das aG von ihr bekommen hätten. Sie antwortete mir: vielleicht haben sie ja was "Inneres". Dann platzte mir der Kragen und wurde sehr laut: WAS MEINEN SIE WAS ICH ALLES INNERE HABE, verlies das Büro, wobei ich die Türe zuknallte, dass ich Angst hatte sie fällt aus der Zarge.

Das hätte ich vielleicht nicht machen sollen. Vielleicht habe ich deswegen jetzt den ganzen Knatsch. Aber in diesem Moment fühlte ich mich besser.

mfg

Norbert

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Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden.

Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist.

Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.

 

Die Einschränkungen des Gehvermögens müssen sehr hoch sein um das Merkzeichen "aG" in Anspruch zu nehmen. Die Strecke die die Behinderte Person zurücklegen kann liegt zwischen 50 und 100 Meter.

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Guest sarah382

Ach, dann hab ich die 20 Meter falsch in Erinnerung. Ich dachte 100 Meter für G und 20 für aG.

Claudia, das ist ja nur die Bestimmung. Was letztendlich entschieden wird, das sehen wir ja, entspricht nicht immer der Realität..

Norbert, ich wäre froh, wenn ich mal die Chance gehabt hätte beim Versorgungsamt auszuflippen! Ich hab von denen noch nie jemand zu Gesicht bekommen :-( Vielleicht dann bei der Verhandlung.

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Hallo WER,
super, sehr schlau. Aber ich dachte wenn man eine fremden Text zitiert, sollte man die Quelle angeben. Ist normalerweise hier im WEB gebräuchlich.
Außerdem sind wir hier in Bayern, da ist sowieso "ois andersch".
Und das alte Sprichwort heißt ja: vor Gericht und auf hoher See bist du nur noch in Gottes Hand.

Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden.
Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist.

Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.
 
Die Einschränkungen des Gehvermögens müssen sehr hoch sein um das Merkzeichen "aG" in Anspruch zu nehmen. Die Strecke die die Behinderte Person zurücklegen kann liegt zwischen 50 und 100 Meter.

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Hallo,

ich habe jetzt hier lange geschwiegen, weil ich mir gesagt habe "du weißt ja nicht, was der hat, dem gehts sicher sehr schlecht und der muss einfach mal Dampf ablassen". Aber wie du dich hier darstellst norri, ist es meiner Meinung nach kein Wunder, dass du keinen Erfolg hast. Du machst Menschen nieder, die du nicht kennst, für Dinge, die du nicht beurteilen kannst. Wer weiß, was die Damen hatten.. du ganz sicher nicht. Wir MSler sollten sehr gut wissen, was temporäre Einschränkungen sind und ja, wenns ihr nicht mehr schlecht geht, dann ist das ein Grund, dass "aG" wieder abzuerkennen, aber es könnte ja auch sein, dass das tatsächlich tagesweise so ist. Oder vielleicht hat die Dame auch wirklich zwei Prothesen... Und die Sachbearbeiterin agiert auch nur nach ihren Richtlinien oder glaubst du die Dame kam zu ihr und hat ihr die Füße geküsst?! Wenn du mir so in mein Büro gedonnert wärst, hätte ich definitiv auch nur Dienst nach Vorschrift gemacht und das bedeutet eben, wenn die objektiven Richtlinien nicht erfüllt sind, wird abgelehnt. Da hat eine Sachbearbeiterin wenig Spielraum.

Fakt ist, dass du offensichtlich von mehreren Stellen (Bearbeitern, Ärzten und Richtern) als nicht "aG" eingestuft wurdest. Anscheinend findest du auch keinen Arzt, der dir bestätigt, dass du dauerhaft die Vorraussetzungen eines "aG" erfüllst, sonst müsstest du nicht deinen Freund einschalten. Das mag für dich unverständlich sein, aber keine reine Willkür und auch keine Schikane (sonst hätte man es nicht auf einen Prozess ankommen lassen).

Sicher kann man über die aktuelle Gesetzeslage debattieren, aber bisher gab es offensichtlich keinen Grund dieses Gesetz zu ändern, obwohl man um MS mittlerweile weiß und vermutlich viele Prozesse genau deswegen geführt hat. Aber ich persönlich betrachte das als verschwendung wertvoller Ressourcen und vielleicht solltest du auch deine nutzen, um mal was schönes zu machen und dein Gemüt abzukühlen!

Entschuldigung, aber in diesem Moment fühle ich mich besser :).

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Guest sarah382

Liebe Famous (schöner nickname :-) )

Ich kann deinen Ärger gut verstehen, denn ich denke ja auch, dass es bei den Merkzeichen ja wirklich klare Regeln gibt und die erfüllt man oder man erfüllt sie nicht. Da gibt's wenig Spielraum. Und es gibt auch keine Gleichbehandlung im Unrecht, d.h. wenn andere aG bekommen und wunderbar laufen können - was man von einem Blick wirklich nich beurteilen kann, da hast du Recht - können andere aus dieser vermeintlichen Fehleinschätzung keine Ansprüche herleiten.

Leider macht das Versorgungsamt ansonsten aber nicht unbedingt Dienst nach Vorschrift. Ich wurde mal vom MdK unabhängig auf Grund einer anderen Sache untersucht und die Ärztin ist der Meinung, mir stehen mindestens 50% zu. Alle meine anderen Ärzte sind auch dieser Meinung. Das Versorgungsamt gibt mir 30... Ich habe es erst mit Widerspruch, Neufeststellungsantrag und erneutem Widerspruch versucht - keine Chance. Nun bin ich auch vor's Gericht gezogen - weil ich schlicht und einfach falsch bewertet wurde. Der SoVD hat anhand meiner Berichte durch gerechnet, was mir zu steht - 70%...

Vielleicht verstehe ich dich auch miss, aber ich interpretiere deinen Text so, als ob du meinst, dass man sich mit dem abfinden soll, was das Versorgungsamt einem zugesteht, die wissen schon was sie tun. Und da kann ich absolut nicht zustimmen.

Das Versorgungsamt ist der Meinung, es gibt für MS so viele Medikamente, da ist Schwerbehinderung nahezu ausgeschlossen (das wurde mir vom Versorgungsamt so mitgeteilt, das sauge ich mir leider nicht aus den Fingern). Und wenn man, wie ich noch 14 andere Krankheiten hat - ja, 14 - werden die einfach untrer den Tisch fallen gelassen, obwohl sie sich wechselseitig beeinflussen und ja der Gesamtzustand bewertet werden soll (ich weiß, es wird nichts addiert aber es wird der Gesamtzustand bewertet mit allen Krankheiten).

Und da, glaub mir, wird man einfach wütend.

Du sagtest abschließend, dass es dir jetzt besser geht, Norbert ging es sicher auch besser. :-)

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Hallo,

ich möchte mich zu den Gutachten-Dingen, Gerichten nicht äußern.

Aber, ob man eine Gehbehinderung sehen kann oder nicht.

Ich habe eine diskrete Spastik in den Beinen. Diskret bedeutet, dass man die Spastik eigentlich nicht sieht. Die habe ich durch eine Verkrümmung/Ausdünnung des Rückenmarks/ZNS - nicht von der MS.

Durch die Benutzung meines Rollators wird zwar klar, dass ich Probleme mit dem Laufen habe. Aber ich kann auch Strecken ganz ohne gehen etc.

Mir wurde trotzdem ein "G" anerkannt.

Im engsten Familienkreis gibt es eine einseitige Paraspastik und eine schwere Tetraspastik.

Ich weiß also, wie es auch anders sein kann.

Damit wollte ich nur Aufzeigen, dass Leute wirklich Gehbehindert sein können ohne dass man es (gleich) sieht.

Beste Grüße

Plum

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Hallo liebe "Famous",

Ich verstehe jetzt nicht ganz warum du mir vorwirfst, ich würde alle niedermachen. Das liegt mir absolut fern. Ich bin selber beim Staat seit 1984 in Führungsposition beschäftigt (kein Beamter) und ich weiss wovon ich spreche. Mit Gesetzestexten und deren Auslegung bin ich allein schon aus beruflichlichen Gründen besser vertraut, als so mancher Laie. Ausserdem hast du offensichtlich nicht richtig meine Ausführungen gelesen. Nicht mein Freund, der Neuro-Stationsarzt wird vom Gericht beauftragt das Gegengutachten zu machen, sondern der leitende Professor der Neuro-Uniklinik, den ich weder persönlich noch privat kenne. Ich bin 62 Jahre alt und habe schon eine gewisse Lebenserfahrung und gerade seit ich MS habe, habe ich gelernt "wer aufgibt hat schon verloren". Ich möchte alle MS-Kranke dazu ermutigen nicht zu resignieren und klein beizuugeben, sondern eine gewisse Kämpfernatur sich anzueigenen, sonst hat man keine Chance sich durchzusetzen. Hier im Forum habe ich schon mal berichtet, wie ich ein halbes Jahr mit der Krankenkasse gerungen habe, bis ich das geniale elektronische Beinhebersystem "Bioness L300 plus" bekommen habe. Und auch das "aG" werde ich mir auch erkämpfen.

Also bitte liebe Famous, mich bitte nicht als notorischen Nörgler und Miesepeter hinstellen, wir sitzen doch hier alle im selben Boot.

liebe Grüße

Norbert

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Liebe Famous (schöner nickname :-) )

Ich kann deinen Ärger gut verstehen, denn ich denke ja auch, dass es bei den Merkzeichen ja wirklich klare Regeln gibt und die erfüllt man oder man erfüllt sie nicht. Da gibt's wenig Spielraum. Und es gibt auch keine Gleichbehandlung im Unrecht, d.h. wenn andere aG bekommen und wunderbar laufen können - was man von einem Blick wirklich nich beurteilen kann, da hast du Recht - können andere aus dieser vermeintlichen Fehleinschätzung keine Ansprüche herleiten.

Leider macht das Versorgungsamt ansonsten aber nicht unbedingt Dienst nach Vorschrift. Ich wurde mal vom MdK unabhängig auf Grund einer anderen Sache untersucht und die Ärztin ist der Meinung, mir stehen mindestens 50% zu. Alle meine anderen Ärzte sind auch dieser Meinung. Das Versorgungsamt gibt mir 30... Ich habe es erst mit Widerspruch, Neufeststellungsantrag und erneutem Widerspruch versucht - keine Chance. Nun bin ich auch vor's Gericht gezogen - weil ich schlicht und einfach falsch bewertet wurde. Der SoVD hat anhand meiner Berichte durch gerechnet, was mir zu steht - 70%...

Vielleicht verstehe ich dich auch miss, aber ich interpretiere deinen Text so, als ob du meinst, dass man sich mit dem abfinden soll, was das Versorgungsamt einem zugesteht, die wissen schon was sie tun. Und da kann ich absolut nicht zustimmen.

Das Versorgungsamt ist der Meinung, es gibt für MS so viele Medikamente, da ist Schwerbehinderung nahezu ausgeschlossen (das wurde mir vom Versorgungsamt so mitgeteilt, das sauge ich mir leider nicht aus den Fingern). Und wenn man, wie ich noch 14 andere Krankheiten hat - ja, 14 - werden die einfach untrer den Tisch fallen gelassen, obwohl sie sich wechselseitig beeinflussen und ja der Gesamtzustand bewertet werden soll (ich weiß, es wird nichts addiert aber es wird der Gesamtzustand bewertet mit allen Krankheiten).

Und da, glaub mir, wird man einfach wütend.

Du sagtest abschließend, dass es dir jetzt besser geht, Norbert ging es sicher auch besser. :-)

Hallo Sarah,

dir haben aber mehrere Ärzte mehr bestätigt. Hier liegt offensichtlich das Problem darin, dass du einfach außerhalb jeder Richtlinie liegst (mehrer Krankheiten etc.). Das kann ein "Standartsachbearbeiter" mit seinen Richtlinien nicht beurteilen und wenn man da eben keinen Bearbeiter hat, der sich zusätzliche Mühe gibt, Krankheitsverläufe nachzuvollziehen, dann kann es da durchaus zu Fehlbearbeitungen kommen. Ich kenne den Sachverhalt nicht, aber das wäre meine logische Schlussfolgerung mit Blick auf die Arbeitsweisen, die ich durch meine Mom recht gut kenne.

Bei norri scheint es aber keinen Arzt zu geben, der unvoreingenommen (befreundeter Gutachter) eine Aussage zu seiner Gehfähigkeit treffen will, die ihm das "aG" zusprechen könnte. Sonst würde er das ja nicht als Option erwägen. Ergo meine Schlussfolgerung. Wenn ich etwas da falsch verstanden habe, dann tut es mir leid.

Hallo norri,

ein Freund eines Freundes ist natürlich total objektiv, deswegen sagt dein Anwalt auch, dass es eher kontraproduktiv ist. Es tut mir leid, aber du hast mich nicht überzeugt.

Ich weiß aus meiner nicht so langen, aber leider sehr komplizierten Lebenserfahrung auch, dass man in manchen Situationen kämpfen muss (Ich habe meine KK verklagt, weil sie mir 2 Wochen Krankengeld bis zur Reha verweigert haben, mit der Aussage, dass ich arbeitsfähig war, obwohl ich nach einem komplizierten Bruch mit Platten und Schrauben im Bein an zwei Krücken nichtmal Auto fahren konnte... daher weiß ich auch, dass wenn die wissen, dass die verlieren, weil sie etwas nur aus Schikane machen, sie dann kurz vor Prozessbeginn zurückrudern und einlenken unter dem Motto "uppps".), aber manchmal muss man auch einsehen, dass Dinge einfach nicht so sind, auch wenn man sie anders empfindet. Wenn du einem zweimal Oberschenkelamputierten gelichgestellt werden sollst, warum dann das Beinhebersystem?! Macht aus meiner Sicht keinen Sinn... aber ich habe auch davon keine Ahnung, daher bewerte ich es nicht. Aber ich bin der Gegenpol zu allen "jaaaaa kämpfe wir sind alles arme schweine du musst es denen zeigen". Denn momentan habe ich nicht den Eindruck, dass du ein "armes Schein" bist, dass von den Behörden "schlecht behandelt" wird. Sondern genau das... ein notorischer Nörgler! Tut mir leid, das ist mein Eindruck, wenn du es nicht bist, umso besser für dich!

Liebe Grüße

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Guest sarah382

Hey Famous :-)

Mit dem Sachbearbeiter hast du natürlich Recht, das ist sicher schwer zu beurteilen wenn ich von "der Norm" abweiche, aber die haben ja auch einen medizinischen Dienst, der die Empfehlung abgibt. Das sind zum Grossteil natürlich auch Fachfremde aber das war die Ärztin vom MdK auch, die sofort meinte 50%.

Wenn ich mich mit anderen aus meiner Region austausche, drängt sich da schon der Eindruck auf, dass gerade bei uns sehr streng - eigentlich unfair - bewertet wird.

Plum, aber es gibt eben die Richtlinie, wie weit man ohne Hilfsmittel laufen darf - bzw ab wann man nicht mehr alleine laufen kann - und das ist mess- und sichtbar. Bei G ist das ja auch nochmal was anderes, aber aG bedeutet halt nur so und so viele Meter. Und um Famous nochmal zur Hilfe zu kommen, so wie du es erzählst, Norbert, ist das bei dir ja gar nicht der Fall, oder hab ich das falsch interpretiert? Und wenn du mehr als 100 Meter schaffst, gibt es das aG nunmal nicht. Nichtsdestotrotz finde ich kämpfen immer richtig. Denn wie gesagt, ich hab schon den Eindruck, dass das sehr ungerecht alles ist.

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