Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Mazulja

Antrag auf Gleichstellung

57 posts in this topic

guten morgen, ute!

im prinzip ja, war damals mit meiner tochter auf dem arbeitsamt und da kam das gespräch auf den gleichstellungsantrag. wurde alles vor ort soweit vorbereitet, paar tage erhielt ich auch ein formular wenn ich mich richtig erinnere. aber dann hat mich unser schwerbehindertenvertreter angesprochen  und gemeint, das bringe nichts. ich war damals schon 22 jahre beim gleichen arbeitgeber im öffentlichen dienst und über 50 noch dazu.

somit hab ich das auch nicht weiterbetrieben.

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Hallo Fenix,

wirklich ?!?! :huh:  kannst du mir sagen wo das steht?

Bin im öffentlichen Dienst aber das mir 3 Tage Urlaub mehr zu stehen hat mir noch keiner gesagt.

Danke und Gruß

Sprengo

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Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Leider trifft es nicht auf mich zu, bin kein Beamter :(

Trotzde Danke

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Hallo Nelke,

vielen Dank für dein Angebot.

Habe den Antrag jetzt erst mal ausgefüllt und werde ihn so weg schicken.

Sollt es mit der Agentur für Arbeit Probleme geben, würde ich gerne auf dein Angebot zurück kommen.

Hi Claudia,

bin zwar auch im öffentlichen Dienst aber noch nicht so lange, daher kein besonderer Kündigungsschutz. Mach mir zwar nicht direkt angst um meinen Job aber man weiß nie was noch kommt.

LG

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ich bin angestellter im öffentlichen Dienst. Da gilt des auch aber da ich leider 70 % habe, fällte es bei mir weg.....

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Hallo,

ich bin  Angestellte im öffentlichen Dienst.

Aber nicht beim Land und auch keine Beamtin.

Bei uns gibt es keine 3 Tage mehr Urlaub.

5 Tage mehr Urlaub würde ich bekanntlich bei 50 Grad der Behinderung bekommen.

LG

Nelke

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bin weder Beamtin noch arbeiter, nur angestellte und das bei einer kommune. und die wurden beim abschluss des tarifvertrags schlicht vergessen!

also auch in bawü keinerlei Sonderurlaub, wenn man angestellte bei einer kommune ist! schön bescheuert das ganze!

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Ich WAR im öffentlichen Dienst.

Der zitierte Manteltariefvertrag (s. Link) bezieht sich NICHT auf SBA GdB 30%,

sondern auf eine ERWERBSMINDERUNG von mindestens 25% bis 50%, da gibt es die besagten 3 Tage Zusatzurlaub.

LG

Lotte

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aber halt nicht überall. ist bei landesbediensteten so und bei kommunalen beamten und arbeitern aber halt nicht angestellten.

weiß ich auch nur, weil hier schon mal die Diskussion darum war und mir eine angestellte des kreises, wo ich wohne, auch von dem zusatzurlaub erzählt hat. daraufhin hab ich bei der Gewerkschaft und dem Personalrat nachgefragt und beide haben bestätigt, dass die kommunalen angestellten in dieser Sache schlicht vergessen wurden!

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es gibt ja jetzt auch keine Erwerbsminderung von 20 oder 50%; selbst ich liege deutlich unterhalb der 6 stunden, aber trotzdem noch einiges entfernt von 50%. das hatten jetzt aber weder Verdi noch der Personalrat erwähnt, das mit der Erwerbsminderung.

weißt du noch, wo das genau steht im Tarifvertrag?
 

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Liebe Claudia,

ich hoffe, das hilft Dir weiter.

http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/arbeiter.php?loadid=61

§ 49 Absatz 4  der obenstehende Link.

Oder Seite 6 / Frage 21 ver.di Broschüre-pdf

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CCgQFjAB&url=https%3A%2F%2Fwww.verdi.de%2F%2B%2Bfile%2B%2B51a765466f68441763000210%2Fdownload%2FFragen%2520und%2520Antworten%2520zum%2520Urlaub-1.pdf&ei=1u79VIj5NoK3PNqvgYgJ&usg=AFQjCNFZfhlxMlmXhB0pr4OsiwUQUArzlA&bvm=bv.87611401,d.ZWU&cad=rja

Von:

http://www.hensche.de/Schwerbehinderung_schwerbehinderter-Mensch_Schwerbehinderung_schwerbehinderter-Mensch.html#tocitem6  zitiert

Wie­viel Zu­satz­ur­laub steht schwer­be­hin­der­ten Ar­beit­neh­mern zu? gotop.gif

Gemäß § 125 SGB IX ha­ben schwer­be­hin­der­te Men­schen An­spruch auf ei­nen be­zahl­ten zusätz­li­chen Ur­laub von fünf Ar­beits­ta­gen im Ur­laubs­jahr.

Wenn Sie we­ni­ger als fünf Ta­ge in der Wo­che ar­bei­ten, ha­ben Sie nur an­tei­lig An­spruch auf den Mehr­ur­laub als Schwer­be­hin­der­ter. Wenn Sie al­so z.B. ei­ne Teil­zeittätig­keit im Um­fang von drei Ta­gen in der Wo­che ausüben, ha­ben Sie nur ei­nen Zu­satz­ur­laub von drei Ta­gen pro Jahr.

LG

Lotte

ps: als SchwerBehindert gilt, wer einen anerkannten GdB von mindestens 50% hat, oder mit einem geringeren Behinderungsgrad, Schwerbehinderten gleich gestellt ist.

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Danke, am handy kann ich es nicht öffnen und der pc schlaft schon. Schau es mir morgen im buro an

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die links beziehen sich entweder explizit auf "arbeiter", was ich nicht bin, oder aus personen mit sba, steht da drin. wie kommst du auf erwerbsgeminderte?

und bei der gleichstellung heisst es ausdrücklich, dass sie sich nicht auf mögliche zusatzurlaube bezieht

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Liebe Claudia,

ich hoffe, das hilft Dir weiter.

http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/arbeiter.php?loadid=61

§ 49 Absatz 4  der obenstehende Link.

 

(4) Der Arbeiter eines Landes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 und weniger als 50 v.H. erhält einen Zusatzurlaub von drei Arbeitstagen.

Für Angestellte der Kommunen finde ich tatsächlich nichts :o

So was Verrücktes...tatsächlich, vergessen :wacko:

Im SGB IX § 125 ist das Recht auf Zusatzurlaubsanspruch für Schwerbehinderte aufgeführt, das war/ist mir bekannt.

Sorry, da bin ich meinen Konzentrations- und Gedächtnis- Problemen auf den Leim gegangen und "habe Äpfel und Birnen verwechselt".

Werde mich bei nächster Antwort erst nochmals genauer mit der jeweiligen Fragestellung und den Informationen zur darauf möglichen Antwort befassen. :mellow:

LG

Lotte

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Liebe Lotte,

ist doch halb so schlimm. ich war damals - gelinde gesagt - auch leicht entsetzt, als da die angestellten einfach so unter den tisch gefallen sind.

haben mir verschiedene von verdi und personalrat ja auch gesagt. ich hab dann gemeint, ob i.s. von gleichbehandlung da was zu machen sei, aber nur schulterzucken geerntet. saudumm gelaufen halt!

und dann gibt es noch unterschiede zwischen land und kommune.

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Hi zusammen,

Wollte euch mal ein zwischen Fazit geben.

Nachdem ich meinen Antrag weggeschickt habe kam als Antwort das noch eine Aufstellung meiner fehlzeiten von der Krankenkasse fehlt.

Außerdem wurde der Personalrat sowie die Personalabteilung angeschrieben die müssen jeweils einen Fragebogen ausfüllen.

Bin mal gespannt was da raus kommt.

Vielleicht hätte ich es doch lieber gelassen.

LG

Sprengo

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Hallo Lotte,

Ich habe 30 GdB, bin aber gleichgestellt.

Gleichgestellte erhalten aber keine 5 Tage Urlaub mehr!???

LG

Nelke

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Hallo Lotte,

habe 30 GdB. Bin aber gleichgestellt.

Bekomme aber keine 5 Tage Urlaub mehr!??????????

LG

Nelke

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natürlichnicht, Nelke, den zusatzurlaub gibt es nur bei gdb 50+-

guckt mal im netz auf  seiten wie betanet o.ä. die verlinkerei funktioniert bei mir grad nicht. es gibt definitiv keinen Sonderurlaub bei Gleichstellung, allerding unter bestimmten umständen im oeffentlichen dienst für beamte und Arbeitnehmerinnen d.h. ehemalige Arbeiterinnen, aber nicht angestellte!

und das auch nur z.b. auf landes- und Bundesebene. kommunen sind auch nicht betroffen, zumindest bawü

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Für gleichgestellte behinderte findet § 125 SGB IX keine Anwendung, so dass diese keinen Zusatzurlaub beanspruchen können.

Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen.

Auswirkungen:

  • besonderer Kündigungsschutz,
  • besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste

jedoch nicht:

Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

Und Gleichgestellte Beschäftigte erhalten keinen Schwerbehindertenausweis .

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Hallo,

so war es mir klar, aber ehrlich gesagt von Lohnkostenzuschüssen habe ich noch nichts gehört.

Kann mir jemand was genaueres dazu sagen?

Vielen Dank im Voraus.

Nelke

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Lohnkostenzuschüsse sind mehr für den Arbeitgeber interessant.

Aber im Allgemeinen kennen Arbeitgeber das und wissen  Bescheid.

Lohnkostenzuschuss bedeutet:

Arbeitgeber erhalten finanzielle Mittel zur Schaffung und Umgestaltung von behinderungsgerechten Arbeits- und Ausbildungsplätzen,

Zuschüsse für Anschaffungen / Maßnahmen, die behinderungsbedingt notwendig sind,

finanzielle Förderung, wenn der oder die schwerbehinderte/r Beschäftigte besonders viel Unterstützung braucht oder deutliche Leistungseinschränkungen hat,

Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung.

 

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Hallo,

danke für die Info.

dies war mir bekannt. Dachte es gibt noch mehr.

Schönen Sonntag

Nelke

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