Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Mazulja

Antrag auf Gleichstellung

57 posts in this topic

Hallo zusammen,

habe vor geraumer Zeit einem Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit eingereicht...

Arbeite vollzeit seit letztem November im Büro.

Nun kam ein Antwortschreiben von der Agentur mit Folgendem Absatz:

,,1.Ihre Begründung, warum die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erforderlich ist.

Beschreiben sie genau, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf die ausgeübte Tätigkeit auswirken. Die Notwendigkeit einer Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen muss auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurück zu führen sein."

So. Hilfe? ?? :o was wollen die denn wissen? Ich versteh das nicht ganz. Und die Mitarbeiterin ist leider sehr unfreundlich :-/

Vielen Dank und liebe grüße

Mazulja

Hallo,

ich stehe vor dem gleichen Problem das ich eine Begründung für die Gleichstellung schreiben muss.

Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung wie ich die Begründung schreiben soll damit der Antrag genehmigt wird.

Ich arbeite als Kinderpflegerin und habe Probleme mit der rechten Hand und dem rechten Bein (teilweise kein Gefühl mehr). Mein GdB wurde auf 30% festgelegt.

Vielleicht kann mir jemand Tips geben oder mir den Text seiner Begründung zukommen lassen.

Danke schonmal vorab.

Liebe Grüße

Ramona

Share this post


Link to post
Share on other sites

Hallo,

Ich weiß ja nicht, welche Tätigkeiten du machst. Wenn du zum Beispiel Bürotätigkeiten ausübst und unter fatigue leidest, dann beschreibe dies und dass du regelmäßige pausen benötigst.wie sich ggf. Körperliche Einschränkungen auswirken.

auch dein Arbeitgeber und die Personalvertretung müssen dazu Stellung nehmen.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin Personalratsvorsitzende. Ich habe dann mit dem betroffenen gesprochen und die Einschränkungen auch noch mal dargelegt sowie die betrieblichen Gegebenheiten erläutert.

Die Anträge wurden oft bewilligt.

LG

Share this post


Link to post
Share on other sites

Hallo,

ich arbeite als Kinderpflegerin bei einer Marktgemeinde. Bin also auch im öffentlichen Dienst.

Mein Problem ist das meine Gruppenleiterin (Personalratsmitglied) und die zweite Kinderpflegerin in der Gruppe nicht verstehen das ich eingeschränkt bin. Bei einem längeren Spaziergang z.B. musste ich auch schon abgeholt werden weil ich nicht mehr laufen konnte und musste mir dann noch blöde Sprüche anhören. Die Leiterin des Kindergartens ist zugleich auch noch die Personalratsvorsitzende und steht voll zu den beiden.

Durch das Taubheitsgefühl in der rechten Handy fällt es mir auch schwer den Kinder beim anziehen zu helfen, mit einer Schere was auszuschneiden usw.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich die Begründung schreiben bzw. formulieren soll.

Liebe Grüße

Share this post


Link to post
Share on other sites

Hallo Ramona,

Das ist ja echt eine miese Konstellation.

Du hast deine Einschränkungen im Beitrag gut beschrieben. Für deine Begründung baue sie aus, erläutere genau die Schwierigkeiten im Alltag. Die Rechtsgrundlage für die Gleichstellung ist: Paragraph(das Zeichen ist weg) 2 Absatz 3 i.v.m. Paragraph 68 Absatz 2 und 3 SGB IX. Schicke deinen Feststellungsbescheid mir hin.

Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit. Auch wenn bei dir die Konstellation nicht gerade günstig ist, hat das eigentlich keinen Einfluss. Die Mitarbeiter in der Agentur kennen das Krankheitsbild bzw belesen sich noch mal. Daher ist es wichtig alles genau zu schildern.

Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte

Wenn nicht, frage bitte.

LG Ilona

Share this post


Link to post
Share on other sites

Oh mann, wenn ich mir das hier bezüglich Zusatzurlaub bei Gleichstellung so durchlese, hatte ich bisher aber immer richtig Glück :D

Ich habe seit ca. 15 Jahren einen GdB von 40 und eine Gleichstellung wegen meiner operieten Wirbelsäule.

Da ich meist nur befristete Verträge hatte, habe ich leider schon einige Arbeitgeber durch.

Bei jedem neuen Arbeitgeber habe ich einfach nur gesagt: "Ich hab nen GdB von 40 mit Gleichstellung." Und dann kam i.d.R. gleich zurück: "Ja dann haben Sie ja Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub." Und den habe ich dann auch immer bekommen B) B) B)

Ich war immer als "normale" Angestellte (Bürobereich und 1x Verkäuferin) angestellt.

Da kann ich ja echt froh sein, dass sich Niemand die Mühe gemacht hat, im SGB nachzusehen :ph34r:

Share this post


Link to post
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!


Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.


Sign In Now