Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Mazulja

Antrag auf Gleichstellung

57 posts in this topic

Hallo zusammen,

habe vor geraumer Zeit einem Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit eingereicht...

Arbeite vollzeit seit letztem November im Büro.

Nun kam ein Antwortschreiben von der Agentur mit Folgendem Absatz:

,,1.Ihre Begründung, warum die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erforderlich ist.

Beschreiben sie genau, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf die ausgeübte Tätigkeit auswirken. Die Notwendigkeit einer Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen muss auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurück zu führen sein."

So. Hilfe? ?? :O was wollen die denn wissen? Ich versteh das nicht ganz. Und die Mitarbeiterin ist leider sehr unfreundlich :-/

Vielen Dank und liebe grüße

Mazulja

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http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

Ich würde mal sagen, die Mitarbeiterin meinte den, im Link aufgeführten Sachverhalt.

Hast Du einen amtlich festgestellten und schriftlich bestätigten Grad der Behinderung von mindestens 30%?

Wenn nicht, kannst Du auch keinen Antrag auf Gleichstellung stellen.

LG

Lotte

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Hallo

 Am besten kann dir da bestimmt dein Arzt weiterhelfen.

Und von Behörden- Mitarbeitern kannst du keine wirkliche Hilfe erwarten. Die bedauern sich am liebsten selbst und sind neidisch, dass sie (die Armen) soviel arbeiten müssen.

Aber falls du bei deinem Arzt nicht weiterkommst und bevor du da was reinschreibst was eher kontraproduktiv ist, würde ich diese Mitarbeiterin solange löchern und dumm fragen was mit diesem Behördendeutsch gemeint ist, bis sie dir eine entsprechende Auskunft gegeben hat. Ev. kannst du es auch mal mit dem VDK versuchen.

Außerdem denke ich, dass Lotte recht hat, und du zuerst einen Behinderteantrag stellen mußt.

Viel Erfolg

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Habe einen Grad von über 30% und habe das auch mitgeschickt.

Danke für Eure Antworten! Muss da irgendwie weiterkommen...

LG

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Sage doch: Behördendeutsch

:angry: :huh: :wacko:

wünsche dir Ausdauer, Durchsetzungsvermögen und viiiiel Geduld

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Hallo Mazulja,

ich vermute, dass die Agentur eine genaue Begründung von dir haben möchte, warum du die Gleichstellung benötigst. Bei mir war es genauso.

Meine Begründung war, dass ich meine bisherige Arbeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann und durch die Gleichstellung erhoffe, dass mir innerbetrieblich eine andere Stelle zugewiesen wird. Mein Antrag wurde dann genehmigt.

Viel Erfolg!

Viele Grüße

carwo

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Hallo,

ich hab auch seit Dezember 2014 meine Schwerbehindertenstatus durch die Agentur für Arbeit erhalten. Wie du schon richtig erwähnt hast, den Bescheid deiner 30% mitschicken und ein Begründungsschreiben, weshalb du die Gleichstellung benötigst - bei mir z.B. stehen im Betrieb Verhandlungen über einen Sozialplan an, so daß dies mein Hauptargument zum Schutz meines Arbeitsplatzes bzw. der Gleichstellung war. Wir haben hier einen Schwerbehindertenbeauftragten, der bei der Formulierung ganz hilfreich war, das Anschreiben war eher kurz, hat aber gleich beim ersten Mal funktioniert.. war selber überrascht.

Gute Nerven,

Betty

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.http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/MenschenmitBehinderung/Gleichstellung/index.htm

Ich habe nur zum Antrag hinzugefügt, dass ich auf fogender Rechtsgrundlage meinen Antrag stelle.

"Begründung:

Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX."

Und keine Ausführungen, was ich mir individuell damit erhoffe oder, warum meine Erkrankung mich wo einschränkt.

Das hatte gereicht und ich habe innerhalb 7 Tagen den Gleichstellungsbescheid bekommen.

Ich drück Dir die Daumen

:)

LG

Lotte

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Hallo,

ich habe auch 30 GdB. Mein Widerspruch läuft seit März 14.

Auch ich arbeite überwiegend im Büro, teilweise habe ich auch Außendienst.

Habe auch Gleichstellungsantrag gestellt. Auch ich habe  so einen Brief erhalten.

Das Arbeitsamt wollte sogar meinen Büroarbeitsplatz besichtigen.

Ich habe eine ausführliche Begründung, was mich auf Arbeit einschränkt, nachgereicht.

Binnen 5 Tage hatte ich die Gleichstellung.

Angerufen habe ich nicht, bringt nichts.

Kann Dir nur empfehlen, eine ausführliche Begründung nachzureichen - evtl. mit Hilfe.

Liebe Grüße

Nelke

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Danke für eure antworten!!!

Meint ihr, ich kann mich irgendwie auf Kündigungsschutz beziehen? Weil ich schon so oft meine Arbeitsstelle verloren habe...

Liebe grüße

Mazulja

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Hallo Mazulja,

ob das der Agentur als Begründung ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Ich glaube es aber nicht. Es geht darum, ob sich deine gesundheitliche Situation auf die aktuelle Beschäftigung auswirkt.

Hat die Agentur deinen Arbeitgeber schon kontaktiert? Bei mir wurde die Personalabteilung, der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung angeschrieben und zu meiner Beschäftigungssituation befragt.

Letztendlich ist die Gleichstellung auch kein Schutz vor Kündigung. Mein Arbeitgeber hat trotzdem die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragt und die Zustimmung erhalten.

Man sollte den "Kündigungsschutz" nicht überbewerten.

Grüße

carwo

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@betty: du hast den schwerbehindertenstatus von der agentur für arbeit erhalten?? von denen bekommt man lediglich die gleichstellung, und das ist ganz war anderes. alles, was ein sba mit sich bringt, bietet die gleichstellung nämlich nicht, da geht es nur um den vermeintlich besseren kündigungsschutz etc.

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Hallo Mazulja,

ich wollte Dir privat schreiben und mitteilen wie ich mein Schreiben verfasst habe.

Nun bin ich das 3. x rausgeflogen. Schreib mir bitte mal privat Deine E-Mail-Adresse, dann würde ich Dir morgen Abend, spätestens am Sonnabend, schreiben,wenn Du möchtest. Jetzt bin ich einfach zu müde.

Gute Nacht

Nelke

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Hallo ihr Lieben,

heute lag ein Brief mit folgendem Text im Postkasten:

"Auf ihren Antrag werden sie gem. Paragraph 2 abs. 3 sgb IX einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt." :-))

Vielen lieben Dank für eure Ratschläge!

So, weiß aber nicht so ganz, was da jetzt alles passiert und gültig ist. Leider finde ich nicht viel im Netz. Auf dem Bescheid steht, dass kein zusatzurlaub und unentgeltliche Beförderung angewendet wird. Das ist mir klar.

Schönes Wochenende euch allen.

Lg

Mazulja

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Hallo liebe Mazulja,

habe gerade Deine E-Mail gelesen.

Freue mich sehr, dass es geklappt hat!

Es ist wichtig für  uns alle, dass keiner von uns aufgeben darf.

Gemeinsam sind wir stark.

Liebe Grüße

Nelke

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Hallo Mazulja.

die Gleichstellung beinhaltet nur den "besonderen Kündigungsschutz". Für eine Kündigung benötigt der Arbeitgeber die vorherige Zustimmung vom Integrationsamt.

Das Integrationsamt wird auch bei gleichgestellten Arbeitnehmern aktiv, wenn es Beschäftigungsprobleme gibt (Präventionsverfahren).

Liebe Grüße

carwo

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Hallo Zusammen,

ich habe auch den Antrag von der agentur für Arbeit zu hause liegen und muss ihn bis zum 10.03.15 ausgefüllt zurück schicken. Wo ich mir schwehr tu.

Soweit mein Amtsarzt mir mitgeteilt hat, ist mit der Gleichstellung auch der Anspruch von weiteren 5 Tagen Urlaub verbunden. Was aufgrund meiner lieben  :angry:  Fatigue mir wirklich helfen würde.

Nur wie schreibt man soetwas in einen Antrag?!

Liebe Grüße

Sprengo

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Hallo Zusammen,

ich habe auch den Antrag von der agentur für Arbeit zu hause liegen und muss ihn bis zum 10.03.15 ausgefüllt zurück schicken. Wo ich mir schwehr tu.

Soweit mein Amtsarzt mir mitgeteilt hat, ist mit der Gleichstellung auch der Anspruch von weiteren 5 Tagen Urlaub verbunden. Was aufgrund meiner lieben  :angry:  Fatigue mir wirklich helfen würde.

Nur wie schreibt man soetwas in einen Antrag?!

Liebe Grüße

Sprengo

Da bist du falsch informiert worden... Gleichstellung hat mit mehr Urlaubstagen nichts zutun.

5 Tage mehr Urlaub bekommst du wenn du GdB 50 oder höher hast.

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catweazle hat recht, und der Amtsarzt hat schrott erzählt! zusatzurlaub gibt es nur bei einem gdb ab 50 grad und hat mir der Gleichstellung absolut nichts zu tun

ich bin grad etwas entsetzt, dass sowas von einem Amtsarzt erzählt wird ... und mag gar nicht denken, was die sonst noch an Blödsinn von sich geben!

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Hallo Sprengo,

wenn du möchtest, kann ich Dir bei der Begründung auch helfen. Bei mir hat es mit der Gleichstellung geklappt und wie Du sicher gelesen hast, hat bei Mazulja dann auch .

Du kannst,wenn Du möchtest,  mir privat schreiben. Wenn ich Dir helfen soll, dann bitte Deine E-Mail-Adresse.

Wenn Du schreibst, dann schreibe bitte, in welcher Branche Du arbeitest, ich z. B. im Büro.

Viele Grüßé

Nelke

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Begründung ?

Wenn ich mich recht erinnere musste ich seinerzeit nur pers. Angaben machen und ein paar Kreuzchen setzen.. das wars.

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Uns wurde der Antrag zurückgesandt mit einer Frist, den Antrag zu begründen.

Nelke

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Moin @all,

ich selbst habe einen GdB von 30 und bin gleichgestellt. Für diesen Antrag habe ich ein Papier ausgefüllt, auf dem einige pers. Daten abgefragt wurden und ein paar Kreuzchen zu setzen waren. Nichts mit Begründungen, weder ausgefeilten noch einfachen.

Es scheint, als wäre es bei Claudia und Catweazle ebenso gewesen wie bei mir ?!

Vielleicht hilft manchen hier, mit Hilfe des eingefügten Links, diverse Fragen zu klären und manche Irrtümer aus der Welt zu schaffen.

http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

lG. Ute

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