Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
Sign in to follow this  
claudia19

Zusatzurlaub wg sba

22 posts in this topic

Hallo ihr lieben!

Nachdem der widerspruch gegen das versorgungsamt beim sozialgericht anhaengig war, haben die einen gdb 50 anerkannt.

Lohnt sich doch!

Ist rueckwirkend seit 29.07.2013. Was ist jetzt mit dem zusatzurlaub aus 2013 und 2014k?

Bin da ja noch ahnungslos

Share this post


Link to post
Share on other sites

Na dann sag ich mal Herzlichen Glückwunsch !!

Rückwirkend bekommst du aber nur den Zusatzurlaub für 2014... Für 2013 gibt es nichts mehr.

Allerdings ist das Problem, das der rückwirkende Zusatzurlaub aus 2014 eigentlich bis zum 31.3.15 genommen sein müsste... es sei denn bei euch gibt es eine andere Regelung.

Share this post


Link to post
Share on other sites

Ne, ende maerz ist ultimo. Aber der bescheid kam ja jetzt erdt.

Aber egal, fuer 2015 gilt es ja

Share this post


Link to post
Share on other sites

Dann gleich noch ne frage: vom versorgungsamt hab ich noch nichts gehört, die anerkenntnis ist schon einen monat alt, mein anwalt vom vdk hats akzeptiert. Muss ich die selber kontaktieren wg sba?

Share this post


Link to post
Share on other sites

Ich denke mal du hast dem VdK eine Vollmacht gegeben... somit geht der Bescheid an den VdK und von dort an dich. Dauert vielleicht etwas länger.

Share this post


Link to post
Share on other sites

Vergiss nicht, dies dem Finanzamt mitzuteilen WG. Lohnsteuer. Da wird dann die steuerklärung vom Jahr 2013 zu deinem gunsten korrigiert und es gibt Schotter :-)

Share this post


Link to post
Share on other sites

Ja, hab schon dran gedacht. War heut sowieso schon dabei, alles fuer den steuerberater zusammenzustellen. Da leg ichs gleich dazu

Share this post


Link to post
Share on other sites

Vdk hat zwar die vollmacht, aber die haben geschrieben, das ginge an mich. Mal nachfragen naechste woche

Share this post


Link to post
Share on other sites

Ja, hab schon dran gedacht. War heut sowieso schon dabei, alles fuer den steuerberater zusammenzustellen. Da leg ichs gleich dazu

Share this post


Link to post
Share on other sites

Hallo Claudia,

freut mich, dass Du 50 GdB bekommen hast!

Man sollte wirklich klagen.

Hatte dazu noch keinen "Mut" und "keine Lust".

Ich hatte Widerspruch eingelegt, aber dieser wurde abgelehnt.

Das ich Widerspruch eingelegt hatte, musste ich unserem Behinderten Sachgebiet anzeigen.

Wenn ich den 50 GdB bekommen hätte, hätte ich die 5 Tage noch nachträglich dieses Jahr

für 2014 bekommen. Ansonsten, ohne Anzeige, wären diese verfallen.

Ich werde nach einer gewissen Zeit wieder einen neuen Antrag stellen. Man sieht ja, bei Dir hat es sich gelohnt.

Nelke

Share this post


Link to post
Share on other sites

bin nur grad etwas verwirrt, nachdem ich mir das schreiben vom Landesversorgungsamt nochmal genau durchgelesen hab. da steht:

gesamt-gdb von 50

nachteilsausgleiche keine

Nachprüfung nicht erforderlich

das erste und das dritte ist ja ok, aber was ist mit "nachteilsausgleiche keine" gemeint?

mit einem sba gibt es doch die ganzen nachteilsausgleiche wie den hhere Steuerfreibetrag, den zusatzurlaub ... das verwirrt mich jetzt wieder

Share this post


Link to post
Share on other sites

Vielleicht meinen die damit, dass du nicht mit ordentlichen Verkehrsmitteln umsonst fahren darf oder keine gez-Befreiung bekommt.

Share this post


Link to post
Share on other sites

Ich hab leider das MZ G, weil längere Strecke nicht möglich sind :-(

Share this post


Link to post
Share on other sites

laufen ist mein geringstes Problem, wird bloß immer langsamer dabei

Share this post


Link to post
Share on other sites

auf der internet seite unseres versorgungsamtes hab ich was gefunden "...Diese vergeben ebenfalls Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen."

scheint wohl definitiv mit den merkzeichen zu tun haben, unabhängig von der steuererleichterungen, zusatzurlaub, welche gdb abhängig sind. Merkblatt wurde angeblich am 30.04. rausgeschickt, nur hab ich nichts erhalten. jetzt kommt es nochmal

Share this post


Link to post
Share on other sites

Ja claudi... konnte es mir auch nicht anders vorstellen.... GdB 50 und keine normalen Nachteilsausgleiche... das wäre ja der Witz des Jahres gewesen.

Es heisst wohl einfach nur "kein Merkzeichen"

Share this post


Link to post
Share on other sites

ja, aber dass man das dann auch so schreiben könnte, darauf kommen die nicht! aber egal. ich warte jetzt, bis da was kommt...

Share this post


Link to post
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!


Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.


Sign In Now
Sign in to follow this