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Redgirl77

Anforderung des Reha-Entlassungsberichtes für MDK?

5 posts in this topic

Hallo ihr Lieben,

hier mal wieder ein Beitrag von mir :)

Meine Kur ist um und ich bin wieder wohlbehalten zu Hause angekommen.

Es dauerte grade mal 5 Tage nach meiner Entlassung und ich fand ein Schreiben meiner Krankenkasse im Briefkasten vor.

Darin wurde (sehr freundlich) darauf hingewiesen, dass ich seit dem 13.08.2015 arbeitsunfähig bin und grade eben eine 4wöchige Rehamaßnahme zulasten der DRV durchgeführt habe.

Jetzt Zitat:

"Aus dieser Maßnahme wurden Sie arbeitsunfähig entlassen und befinden sich wieder bei Ihrem Arzt in Behandlung. Die verantwortungsvolle Tätigkeit des behandelnden Arztes wird durch den MDK sinvoll ergänzt. Dieser soll durch eine Beurteilung Ihres Krankheitsverlaufes dazu beitragen, den Heilerfolg zu sichern.

Eine umfassende Beurteilung des Krankheitsverlaufes kann bequem ohne eine erneute Untersuchung erfolgen, wenn dem Gutachter des MDK ausführliche Unterlagen vorliegen. Hierfür ist der Entlassungsbericht sehr hilfreich."

Dann folgt die Erklärung, dass dies meiner Einwilligung bedarf (Einwilligungserklärung ist beigefügt)

und nur unter diesen Umständen die Rehaeinrichtung an den MDK den Bericht übersenden darf :)

Vom Prinzip ist mir klar was die Krankenkasse hier will - mich schnellstens aus dem Krankengeldbezug bekommen. Nur wie gehe ich in diesem Fall vor.

Die Erlaubnis erteilen?

In der Reha wurde festgestellt, dass ich nur noch zwischen 3 bis unter 6h belastbar bin und es wurde mir auch ans Herz gelegt, unter den gegebenen gesundheitlichen Einschränkungen, eine halbe Erwerbsminderungrente zu beantragen.

Soweit so gut. Den Entlassungsbericht habe ich leider noch nicht erhalten. Aber ich habe mir für den 11.01. schon mal vorsorglich einen Termin beim Vdk geholt, um mich dort beraten ggf. unterstützen zu lassen, beim Thema Rente.

Nun stehe ich noch ohne Informationen da, aber habe das Schreiben der Krankenkasse auf dem Tisch.

Was tun?

Liebe Grüße

Annett

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Hallo Annett,

sehr wahrscheinlich will die Krankenkasse schnellstmöglich den Bezug des Krankengeldes einstellen.

Bei mir war es 2013 genauso. Kurz nach der Reha habe ich ein ähnlich klingendes Schreiben meiner Kasse erhalten. Ebenfalls mit der Bitte, dass ich die Einwilligung zur Einsicht unterschreibe. Das habe ich nicht getan. 2-3 Wochen danach habe ich erneut ein Schreiben bekommen, dass „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ laut dem MDK mir in meiner Situation weiterhelfen können. Der Antrag lag anbei und mir wurde eine Frist von 10 Wochen gesetzt. Auf Nachfrage, wie der MDK dies denn festgestellt hat, erhielt ich die Antwort „nach Aktenlage“. Welche Akten dies waren, konnte mir der Sachbearbeiter nicht sagen.

Eine Erklärung dazu:

„Wenn die Krankenkasse erkennt, dass die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann sie zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern. Die Krankenkasse kann nur ausnahmsweise auffordern, einen Rentenantrag zu stellen.

Die Aufforderung durch die Krankenkasse schränkt das Dispositionsrecht des Versicherten über seine Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger ein. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von 10 Wochen zu stellen. Das Krankengeld wird mit dem Ende der Frist eingestellt, wenn der Antrag unterlassen oder verspätet gestellt wird.“

Ich habe den Antrag auf LTA natürlich gestellt, damit ich weiter Krankengeld bekomme. In 2013 hatte ich dann weitere Schübe und bin Anfang 2014 erneut zur Reha gefahren. Hier wurde festgestellt, dass ich nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann. Während der Reha erhielt ich dann noch die Kündigung. Nach der Reha habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und dies der Kasse mitgeteilt. Erstaunlicherweise hat die KK ganz entspannt reagiert. Vermutlich, weil man davon ausgegangen ist, dass der Antrag genehmigt wird und die Kasse das Krankengeld erstattet bekommt. Man hat mir das Krankengeld bis zum letzten Tag gezahlt. Die Rente wurde rückwirkend bewilligt und somit bin ich nahtlos von KG in den Rentenbezug gegangen.

Ich würde die Einwilligung nicht unterschreiben. Solange du keine Frist zu beachten hast, würde ich den Termin beim VDK abwarten.

Lieben Gruß

carwo

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Liebe Annett,

ich rate dir "mitzuwirken", sprich die Einwilligungserklärung zu unterschreiben, denn vermutlich bist du nach §51 SGB V in deinem Dispositionsrecht eingeschränkt, dass heißt du unterliegst der "Gewalt" der Krankenkasse.

Evtl. wirst du irgendwann nochmals höflich an die Übersendung der Erklärung erinnert, aber danach folgt vermutlich schnell die Einstellung der Krankengeldzahlung.

Die Krankenkasse kann sich aber auch den Entlassungsbericht beim Rentenversicherungsträger direkt anfordern im Rahmen der Amtshilfe unter Sozialleistungsträgern.

Dazu hast du deine Einwilligung im Antrag auf med. Reha (Vordruck G100) vermutlich gegeben.

(steht leider im kleingedruckten)

Liebe Grüße, Nicole

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Hallo ihr Beiden :)

danke für die Antworten! Ja das mit der Mitwirkungspflicht habe ich schon gehört und durfte sie auch vor der Kur unter Beweis stellen.

Ich habe einen Anruf meiner Krankenkasse erhalten und die dortige Mitarbeiterin informierte mich, dass es da wohl eine kleine Panne bei der DRV gegeben hätte und der Beginn meiner Reha früher hätte erfolgen sollen.

Sie fragte mich, ob ich bereit wäre, eher die Kur anzutreten. Die Änderungen würden sie mit der DRV regeln.

Nach ihren Vorstellungen wäre das in knapp ner Woche gewesen. Also 3 Wochen vor dem mir mitgeteilten Termin.

Das war mir zu knapp, was ich ihr auch mitteilte. Geeinigt haben wir uns dann, auf eine Vorverlegung um eine Woche :P

So ein Schmarrn...

Auf meine Nachfrage, warum denn plötzlich so eine Eile an den Tag gelegt wird, gab sie mir die überraschend ehrliche Antwort, damit ich schneller aus dem Krankengeldbezug komme (siehe Übergangsgeld während der Reha)

Naja, ich wollte ja ne ehrliche Antwort.

Was mich im Moment so stört, ist einfach, dass ich doch schon die Initiative ergriffen habe.

Weder meine Ärzte, noch ich, haben jetzt schon den Reha Entlassungsberiche erhalten.

Den ich allerdings benötige, um zum Vdk zu gehen und das weitere Vorgehen zu besprechen (halbe Erwerbsminderungsrente ja oder nein)

Der Termin dort ist schon zeitnah vereinbart und ich werde mich dahinter klemmen, den Bericht zu erhalten.

Trotzdem rückt mir jetzt schon die KK mit dem MDK auf die Pelle :angry: das kann doch wohl nicht wahr sein.

Sollte ich bei denen mal anrufen und sie informieren, dass ich schon aktiv geworden bin?

Ich weiß ja was in dem Reha Bericht steht (3-unter 6 Stunden) habe aber jetzt schon ein bissl Bammel, dass der Mdk zu einem anderen Schluss kommt und mir damit alles kaputt macht.

Wäre das denn möglich?

Denn nach der Reha bin ich auch Dank der Ärzte dort, zu der schweren Erkenntnis gelangt, dass es so nicht mehr weiter gehen kann.

Meine Belastungsfähigkeit ist nun mal eingeschränkt und ich kann meine Augen nicht mehr davor verschließen, so gern ich das auch möchte :(

LG

Annett

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Wenn der Entlassungsbericht bei der DRV eingeht (und das kann auch mal locker 4 Wochen nach Entlassung aus der Reha dauern), erfolgt automatisch nochmal eine Vorlage an den ärztlichen Dienst dort und dann an den Juristen zur entgültigen Entscheidung, ob es zur Rente kommt oder nicht. Da hat dann der MdK auch nicht viel Einfluss drauf.

Du erhälst dann ein entsprechendes Schreiben, dass Erwerbsminderung vorliegt und ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. Die Krankenkasse erhält eine Durchschrift von dem Schreiben.

Dann kannst du immernoch alles mit dem VdK klären.

Liebe Grüße

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