Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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Sarah1280

Höhe Gdb korrekt ?

23 posts in this topic

Hatte auf anraten meines Arztes im November letzten Jahres einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt, heute kam der Bescheid mit einer Festellung Gdb 20, mein Arzt konnte das nicht nachvollziehen und meinte er wäre von 30/40 ausgegangen, allerdings meinte er auch das er in diese Richtung nicht so die Erfahrung hat. Daher wollte ich gerne mal eure Meinung hören, ob 20 okay sind oder ein Widerspruch sinnvoll wäre.

Kurz zu mir : Diagnose Aug.2015, seitdem 4 Schübe, jetzt ( seit heute ) Eskalationtherapie mit Tysabri, Rückenmark im Hws und Bws massiv voller alter Läsionsnarben ( etliche noch vor der Diagnosestellung ), von meinen Schüben habe ich taube Beine, taube Finger und taube linke Gesichtshälfte zurück behalten. Neben der MS habe ich noch Neurodermitis, Schilddrüsenunterfunktion und eine angeborene Hüftdysplasie mit Arthrose in beiden Gelenken.

Sind die 20 korrekt ? Oder lohnt ein Widerspruch?

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Die Entscheidung ist lächerlich... GdB 20 ist nichts wert.. aber auch garnix...außer das du am Behindertensport teilnehmen darfst.

Kann dir nur raten Widerspruch einzulegen und dir deine Einschränkungen (auf die kommt es an) nochmal von deinem Arzt schriftlich belegen zu lassen.

Du schreibst einen Widerspruch in dem du deine Einschränkungen mit deinen Worten beschreibst. Wenn du LEICHT übertreibst wird das sich nicht zu deinem Nachteil ausgelegt.

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Also 20 ist ja bei denen von dir beschriebenen Einschränkungen gar nichts! Lass deinen Arzt noch mal einen vernünftigen Brief schreiben und, wie Catweazle schon geschrieben, einen persönlichen Widerspruch von dir, wo du nichts beschönigst. VIele Menschen "schämen sich" vor anderen einzugestehen, wie wenig sie noch können. Das ist hier völlig fehl am Platz wenn du möchtest, dass dir geholfen wird.

Ich drück dir die Daumen, dass der Widerspruch Erfolg hat!

Grüße

Sarah :)

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Hallo Sarah

Lege auf jeden fall Widerspruch ein erkläre es mit deinen worten wie dein zustand ist dein Neurologe ist auch auf deiner Seite.

Dein GDB ist doch nur am Schreibtisch anhand der Aktenlage entschieden worden es hat dich doch kein Arzt begut achtet.

Ich drüke dir die Daumen das es klappt.

lg mimi

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Hallo Sarah

Ich würde mal zum VDK gehen die kennen sich gut aus bei sollchen sachen.

Meinen Antrag hat der VDK beim Versorgungsamt gestellt Hab gleich eine GDB von 50 bekommen.

Ich würde auf alle fälle nen Wiederspruch einlegen den 20 GDB ist nichts bei deiner Geschichte!

Ich wünsche die viel Erfolg!!

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Hallo,

ich würde auch Widerspruch einlegen,und wenn du Mitglied im VDK bist können die das für dich erledigen.

Der VDK schreitet erst ein wenn du 1 Jahr Mitglied bist,so war das jedenfalls bei meinem Mann.

LG Ped

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@PED: Das kann man aber einfach umgehen indem man rückwirkend eintritt. Das ging bei mir ohne Probleme und ich hatte von Anfang an alle Rechte und Unterstützung.

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Hallo Sarah,

du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Ich habe damals bei meinem Antrag nur meine Krankheiten aufgelistet und habe direkt GdB 60 bekommen.

Hast du alles angegeben was du oben aufgezählt hast?

Weil dann ist die Entscheidung echt unverständlich!

LG Ursi

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Hallo Sarah!

Widerspruch muss fristgemäss eingelegt werden.

Wenn Du noch nicht entschieden hast, wer Dich unterstützt, wenn Du es nicht

alleine "durchziehen" möchtest, dann 

langt aus, wenn Du schreibst:

 "Gegen den Bescheid ... lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung folgt"

Dann ist der Widerspruch schon gesendet und Du kannst Dich darauf vorbereiten.

Auf jeden Fall  W i d e r s p r u c h.

Schönen Karneval, Gruss Richmodis

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Hallo Sarah

ich habe gestern auch einen Bescheid erhalten mit Gdb 40, meine Gehstrecke ist knapp 1km dann muss ich Pause machen und mich hin setzen weil mir die Füße schmerzen, ich leide unter starker Fatigue die mich plötzlich überkommt und mich sehr stark einschränkt. Von den anderen Symptomen will ich gar nicht erst reden. Seit letztem Jahr bin ichTeilberentet (Erwerbsminderungsrente). Ich werde auf alle Fälle dagegn Widerspruch einlegen und habe auch schon ein Termin bei der VdK. Alleine scheint man beim LaGeso nicht weiter zu kommen, da mir schon ein Widerspruch den ich 2009 eingelegt hatte abgelehnt wurde.

Also drückt mir die Daumen das es diesmal mit Hilfe der VdK gelingt.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du die auch mal fragen ob sie dich in dieser Angelegenheit vertreten können, wenn du nicht Mitglied bei der VdK bist.

Wie meine Vorredner schon sagten muss der Widerspruch fristgerecht abgegeben werden. Diesen kann man erstmal Formlos machen falls die Zeit knapp wird.

Die Begründung kann dann der Anwalt formulien und nachreichen.

So ich wünsche die viel Erfolg und hoffe das du uns in ein paar Monaten gute Nachrichten verkünden kannst.

Lg V.

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ich gehöre nicht zu denjenigen, die immer gleich pauschal "widerspruch" rufen. aber so wie du deine einschränkungen beschreibst, und wenn sie so auch in den unterlagen stehen, ist ein widerspruch auch meiner meinung nach wirklich sinnvoll.

selbst wenn man die missempfindungen außen vorlässt.

viel glück! ach ja, und der vdk kann auch sofort helfen! max musst du für das letzte jaht auch noch zahlen. wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, kannst du auch zu einem anwalt gehen!

drück dir die daumen!

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Danke für eure Antworten /Meinungen.

Habe jetzt Einspruch eingelegt und bin dem Vdk beigetreten. Den Einspruch habe ich jetzt eigenständig eingereicht, da der Vdk nicht sofort nach Eintritt aktiv wird ( Aussage des Ortsvortstands und dem Landesverband ), hoffe das es was bringt, werde euch auf dem laufenden halten.

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hallo zusammen

ich habe heute auch post bekommen und wurde mit 40% eingestuft

bei mir haben die meine lipödemerkrankung garnicht mit aufgeführt

werde auch widerspruch einlegen

in der VdK bin ich auch nur noch nicht solange

ich hoffe ich habe glück und erreiche meine 50%

und es dauert nicht wieder 9monate

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hallo ramona,

ich wiederhole mich wohl, aber ich sag es trotzdem, zumal es nicht böse gemeint ist, nur so als hinweis: es kommt nicht auf die diagnosen an, du kannst an 100 krankheiten leiden, wenn nicht die einschränkungen entsprechend sind, gibt es gar nichts! und die müssen seit einem halben jahr bestehen.

natürlich kann man glück haben und auch einfach so mal gdb 50 bekommen, aber man sollte nicht davon ausgehen. wie gesagt: es zählen die einschränkungen im vergleich zu gesunden im gleichen alter!

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Hallo,

auch auf die Gefahr hin, dass ich hier als die Böse gelte... bin ich eh schon. Aber für die von dir genannten Einschränkungen (Taube Finger, Gesichtshälfte und Beine) finde ich 20 schon sehr gut, denn Taubheit ist keine behindernde Einschränkung in dem Sinne. Du nennst einige andere Krankheiten deren Einschränkungen aber nicht weiter benannt sind. Wenn dies beim Antrag auch so gemacht wurde, würde ich an deiner Stelle da nochmal einhaken, denn was du meinst ist vermutlich, dass du z.B. Schmerzen und dadurch Bewesgungseinschränkungen durch Arthrose in den beiden Hüftgelenken hast. Diagnosen geben keinen GdB sondern die Einschränkungen. Je nachdem, wie dein Antrag aussah, lohnt sich ein Widerspruch mit der genauen Formulierung deiner Einschränkungen möglicherweise, allerdings erfahren wirst du es nur, wenn du es tust, denn keiner hier weiß wie eingeschränkt du wirklich bist, daher ist eine Einschätzung nicht möglich.

Liebe Grüße

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So, ein Update von mir und nein daß ist jetzt kein Scherz....

Ich habe gestern mal beim zuständigen Versorgungsamt angerufen und nachgefragt wann denn mit einer Entscheidung zu rechnen sei und ob ich eine mittlerweile ergebene Verschlechterung (Neurogene Darmlähmung zwar auch schon etwas länger, aber zur Zeit des Widerspruchs noch nicht getraut beim Arzt anzusprechen) nach dem Bescheid als Verschlechterungsantrag rein reichen soll sofern es überhaupt etwas bringt oder noch vor der Entscheidung mitteilen soll....daraufhin meinte der Sachbearbeiter "sie haben noch keinen Bescheid ? Seltsam, dauert normal nur zwei Monate, geben Sie mir mal ihr Aktenzeichen......ach, ich sehe gerade für sie ist Frau xy zuständig, die ist aber vor 5 Monaten ausgeschieden......und ein neuer Sachbearbeiter wurde nicht zugeteilt.....ist ja jetzt auch schon lange her, also müssten sie jetzt den Antrag nochmal neu stellen" ...ich meinte dann das es doch nicht sein kann und mir ja zu Beginn gesagt wurde das es schon mal 9 Monate dauern kann und warum ich das jetzt nochmal neu stellen muss , die Antwort ( kein Scherz und original wiedergegeben ): " Wer sagt uns denn das sie IMMER NOCH an MS leiden ???? U.U.sind sie ja wieder gesund......", was soll man dazu noch sagen ?????

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Die Dame hat doch nicht Unrecht... Die Diagnose MS berechtigt ja nie einen gdb sondern ausschließlich die entstehenden Beschwerden ....

Und die verschwinden ja häufig auch wieder.

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OMG.. weil das Amt die Nachfolge für die Stelle verbockt, so ein Geeier?

Und: ja, die Symptome ändern sich. Aber wie mein früherer Neuro mal in so einem Zusammenhang sagte "Verzeihung, seit wann ist denn MS heilbar, hab ich da was verpasst?" (wir lachten herzlich, denn er war mit in einigen Forschungsdingen zur MS).

Trotzdem ist es ein schlechter Gag,d ass man jetzt wegen Verschusseln auf anderer Seite den ganzen Kram nochmal anleiern muss.

Da würde ich auch was passendes dazu schreiben, a la: nachdem ich meinen Antrag schon am.. einreichte und dieser wegen Ausscheiden der Bearbeiterin nicht bearbeitet wurde..

Dann sollen sie diesmal wenigestens Gas geben!

Es kann ja nicht immer alles hopplahopp gehen,aber so lange Wartezeiten müssen echt nicht sein.

Echt, uns generell so eine lange WArtezeit?

Als ich meinen Antrag das erste Mal stellte, hatte ich das Ergebnis fix (ich denk so, maximal 2 Monate,e her eher,d enn cih weiss, dass mir das wichtigst war für einen rechtsstreit mit AG).

Verschlechterungsantrag ging über VDK (würde ich ehrlich gesagt nie weider machen, die waren hier in der Ortsstelle unglaublich). Dauerte aber auch nicht lange, ich glaube 5 Wochen ? ich weiss nämlich noch, das ich sagte, hey, sind alle aus dem Urlaub zurück, ja?

Red auf jeden Fall noch mal mit Deinem Doc drüber. Auch, ob evtl. noch irgednwas "dazu" gekommen ist (will man ja nicht, aber falls).

Und dann hast Du das ja vermutlich noch in Kopie.. ich glaubne, die wollen ein Original? Also nochmal "Frollein, Diktat"

Und dann toitoitoi, dass es nun fluppt und schneller geht.

LG

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Mit 20GDB kann man nicht vielanfangen. Ich würde Widerspruch einlegen. Diesen Widerspruch würde ich aber mit rechtlicher Hilfe einlegen. 50 GDB sollten schon drin sein. Ich habe Meinen Antrag mit der Hilfe des VDK gestellt. Habe dann 50 GDB unbefristet erhalten, allerdings ohne Buchstaben da ich noch keine Funktionsstörungen habe.

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jetzt mal ganz ehrlich nur für Diagnosen gibt es keinen GdB. Es zählt einzig und allein wie stark jemand behindert/beeinträchtigt ist. Taube Hände, Füße und dergleichen ist zwar unangenehm aber keine Behinderung. Schilddrüsenunterfunktion ist mit Tabletten gut behandelbar. Neurodermitis würde ich auch nicht als Behinderung ansehen, außer sie ist wirklich extrem ausgeprägt und Hüftdysplasie, naja. Mir hat letztens mein Orthopäde auch gesagt, dass ich eine Hüftdysplasie habe obwohl ich davon bisher nichts wusste/bemerkt habe.

Deshalb nochmal, maßgeblich für die Höhe des GdB sind nur vorhandene Behinderungen.

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Also ich will mich nicht rechtfertigen müssen, aber scheinbar muss man es doch....

Hüftdysplasie ist nicht gleich Hüftdysplasie, allein schon die Aussage " davon hatte ich vorher nichts bemerkt", ich wünschte ich könnte das auch sagen, ich habe schon vor einer Umstellungs Op der Hüfte die wirklich nicht gerade Zuckerschlecken ist mehrere OP's gehabt, da meine Dysplasie so stark ist /war das unter anderem eine starke Achsenfehlstellung der Beine vorlag, also wurden schon beide Knie operiert, da kein Knorpel mehr da ist, bzw.nur noch in Fetzen hing und starke Schmerzen verursachte, dann wurde lange überlegt was man mit der Hüfte macht, denn als ich erstmals von der Dysplasie erfuhr aufgrund der starken Schmerzen war es eigentlich schon zu spät, beide Hüftgelenke haben starke Arthrose, eine Op wurde als aussichtslos von neun verschiedenen Hüftspezialisten in ganz Deutschland befunden, aber in meinem alter wird eine künstliche Hüfte bei Dysplasie nur von der KK übernommen, bzw.von Kliniken eingesetzt wenn vorher alle anderen gelenkerhaltenen OP's ausgeschöpft wurden, also wurde eine Gelenksumstellung durchgeführt und es war der Horror....zuvor habe ich fast ein Jahr die schwersten Schmerzmedis nehmen müssen, die allerdings nicht zur kompletten schmerzfreiheit führten, es nur etwas erträglicher machen konnten, die Op ist jetzt 7 Jahre her und ist laut Klinik und Gutachter top gelaufen, aber und da sind sich auch alle einig, ein stark geschädigtes Gelenk ist durch eine Umstellung nicht "gesund", Arthrose wird dadurch nicht geheilt, also habe ich zwar weniger Schmerzen, aber weiterhin starke Einschränkungen, kann keine längeren Strecken gehen u.s.w., die Op wurde nur auf einer Seite durchgeführt da die zweite Seite so stark zerstört ist das sich kein Operateur heran traut, da müsste eine Tep rein, aber dafür ist die bereits operierte Seite nicht belastbar genug....im Grunde wäre es am sinnvollsten beide Seiten gleichzeitig zu machen, allerdings wagt sich kein Hüftspezialisten daran, da die eine Seite so kaputt ist das man nicht weiß wie gut dort eine Tep einsetzbar ist und die andere Seite ja voroperiert ist wo schon nicht viele Operateure ran gehen....und dazu schiebt die KK Stress die sich weigert in meinem alter zwei Hüfte Tep OP's zu zahlen....

Meine Neurodermitis ist sehr stark ausgeprägt und meine Schilddrüse lässt sich eben nicht wirklich mir Tabletten einstellen, ich bekomme permanent die Dosis erhöht, allerdings bislang ohne Erfolg, die Blutwerte sind immer gleich...

Taube Beine, Finger und Gesicht hören sich vielleicht nicht schlimm an, aber ich bin nicht mehr in der Lage meinen Beruf auszuüben und die Neurogene Darmlähmung trägt da auch nicht positiv dazu bei. Ich bin Musikerin, taube Finger und Gesichtshälfte sind da absolut nicht zu gebrauchen, bzw.machen es mir kaum möglich noch meinen Lebensunterhalt zu bestreiten....ich lasse permanent mein Instrument fallen, da ich es nicht spüre wenn ich es hoch hebe und es gleitet mir oft aus den Fingern, ausserdem merke ich nicht ob die Finger richtig auf den Tonlöchern liegt....die taube Gesichtshälfte hat auch die Funktion meiner Lippenmuskulatur eingeschränkt, ich kann also nicht mehr lange Spannung halten und auch wenn ich Medis wg.meinem Darm nehme, es funktioniert halt nicht immer so wie man es gerne hätte, tagelang geht nichts, aber dann geht's los, perfekt wenn man gerade Konzert hat ...

Ich habe auch schon Kontakt mit der Arge aufgenommen, da ich einfach so in meinem Job nicht mehr über die Runden komme, bzw.einfach nur noch eingeschränkt ausüben kann, daher hatte ich wg.einer Umschulung angefragt, dort wurde mir klar gemacht das ich ohne einen Schwerbehindertenausweis keinerlei Chancen auf eine Umschulung habe, O-Ton der Dame "es muss amtlich sein, das sie Einschränkungen haben die es ihnen Unmöglich machen in ihrem jetzigen Beruf zu arbeiten"

Sorry, aber ich bin mittlerweile nervlich echt am Ende, ohne die finanzielle Unterstützung meiner Eltern käme ich garnicht mehr über die Runden und so kann es einfach nicht mehr weiter gehen....

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Ich meine, ich könnte da verschiedene diagnosen wie skoliose, Prozessionen in der lws, zwerchfellBruch, mortonäeuralgie etc aufzählen, welche sogar hin und wieder heftige Beschwerden verursachen ... Aber das sind keines einschränkungen und auch nicht dauerhaft ( bis auf den Bruch und den dadurch verursachten Reflux und dauerhusten).

Wie schon gesagt wurde: für reine diagnosen gibt's nichts mehr

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So, gestern kam der neue Bescheid, sinngemäßer Wortlaut: aufgrund durch einen Gutachter bestätigten dauerhaften körperlichen Einschränkungen GdB von 40 unbefristet. ...

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