Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

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Redgirl77

Umdeutungsprüfung durch RV negativ ausgefallen

21 posts in this topic

Hallo liebe Leute :)

ich glaube, heute brauche ich mal wieder die Fachleute hier zur Beantwortung meiner Fragen.

Ich hatte im Nov./Dez. eine Reha mit dem Ergebnis "belastbar 3 - unter 6 Stunden".

Als ich bei der Rentenversicherung einen Termin hatte und nachfragte, wie es nun weiter geht, erhielt ich die Auskunft, dass nun automatisch eine Prüfung auf Erwerbsminderungsrente läuft, bedingt durch die Empfehlung der Rehaeinrichtung. Das war im Januar.

Soweit so gut. Heute erhielt ich ein Schreiben der RV in dem stand:

Umdeutungsprüfung nach §116 Abs.2 Nr. 2 SGB VI

"Sehr geehrte Frau...

ein Rentenverfahren nach §116 Abs. 2 Nr.2 SGB VI wurde nicht eingeleitet, da eine Leistungsminderung nicht festgestellt wurde."

Hä? Was wie jetzt? Was bedeutet das jetzt für mich? :o

Ich nehme an, ich habe das als Ablehnung einer eventuellen Erwerbsminderungsrente zu verstehen?!

Also habe ich den VDK angerufen (bin Mitglied) und habe dort um einen Termin gebeten, für Beratung und Widerspruch.

Und jetzt kommts... Wieder mal ist kein Termin frei und wie mir die nette Dame am Telefon erklärte, müsse man innerhalb von 4 Wochen Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen.

Und der nächste Termin ist in 5 Wochen frei!!!!! :angry:

Ich bin so satt. Genau dasselbe Spiel beim letzten Mal, als ich dort Hilfe suchte.

Sie gab mir den Rat, den Einspruch doch privat einzureichen, zur Wahrung der Frist.

Eh was ist das denn für ein Schnarchnasenverein? Ich habe dann die Dame dort natürlich gefragt, was mir die Mitgliedschaft im VDK überhaupt nützt, wenn ich nie einen Termin bekomme, wenn es notwendig wird und Schreiben privat aufsetzen muss, von deren Materie ich als Laie überhaupt keine Ahnung habe :angry:

Boah, dass mußte jetzt raus. Entschuldigt! Aber erst die Ablehnung und dann noch dieser Scheiß. Ich hätte heulen können vor Enttäuschung und Wut.

Jetzt kommt ihr ins Spiel. Hat jemand eine Ahnung was ich jetzt tun muss? Habe ich den Bescheid der RV richtig verstanden? Was muss in einen Widerspruch rein?

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, sonst wäre ich zu einem Anwalt gegangen.

liebe Grüße

Redgirl77

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Hallo,

na hauptsache Allianz versichert... ähm beim VDK Mitglied. Tut mir leid, den Witz konnte ich nicht bei mir halten, ich lese hier so oft, dass der VDK keine Zeit hat, Fristen aber einzuhalten sind. Da fragt man sich, warum die nicht auf ihrer Homepage wenigstens Vorlagen für sowas haben, denn es gibt ja so viele Dinge, wo man gern auch später begründen, aber erstmal Widerspruch einlegen sollte.

Mein Tipp (natürlich ohne irgendwelche Garantien):

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom ... Die Begründung folgt nach Rücksprache mir meinem Rechtsberater.

Damit ist die Frist gewahrt und du kannst dann beim Termin mit dem VDK besprechen, wie du es begründen sollst. Ich rate dazu eine vernünftige Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Da brauchst du im Zweifel nur den Anwalt zu wechseln, um früher einen Termin zu bekommen, auch wenn du da ein paar Euro mehr bezahlst.

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Hi Famous,

leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.

Ich ärgere mich grade schwarz darüber.

Soweit ich im Internet lesen konnte, kann ich eine Rechtschutz jederzeit abschließen, aber für laufende Verfahren kommen die leider nicht auf :(

ich dachte schon, ich bin mit meinen Erfahrungen ,den VDK betreffend, so ziemlich allein auf weiter Flur..

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Hallo,

manchmal gibt es in Städten (Orte?) kostenlose Rechtsberatung für Personen, die von Grundsicherung oder ähnliches leben.

Aber die werden wohl auch Wartezeit haben. Könntest ja mal im Internet schauen.

Beste Grüße

Plum

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Hallo,

hört sich für mich nicht an, als wäre es ein ablehnender Rentenbescheid! Ruf nochmal bei der DRV an. Das (Schreiben kam wahrscheinlich von der Rehabteilung (Tel. Nummer auf deinem Schreiben) und kläre ab, 

warum Du keine Umdeutungsprüfung bekommst. Gleichzeitig kannst Du auch eine Kopie Deines Rehaentlassungsberichtes anfordern. Den kannst Du dann gleich zu einem evtl. Termin beim VdK mitnehmen. 

Wenn Du der Ansicht bist, nicht mehr arbeiten zu können, kannst Du trotzdem einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Mich würde noch interessieren, ob es sich bei diesem Schreiben um einen Bescheid handelt. (Steht dann auch Bescheid drauf)!

Wenn  

Liebe Grüße

logofix

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Erstens steht meist Bescheid drauf. Zweitens enthält ein Bescheid normalerweise eine Rechtsbehelfsbelehrung (Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von. .... Widerspruch einlegen etc.).

Sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung drunter stehen, würde ich so verfahren wie Famous es dir schon geraten. Ein Widerspruch ist nicht formgebunden. Es reicht zunächst also wirklich ein Satz nach dem Motto "hiermit legen ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ....." ein. Und eben den Hinweis, dass die Begründung nachgeholt wird.

Du kannst den Widerspruch auch "zur Niederschrift" geben. Dh. dass du auch zu der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Behörde hingehen kannst und dort mitteilst, dass du Widerspruch einlegen möchtest. Die müssen das dann für dich niederschreiben.

Trotzdem wäre für die Zukunft eine Rechtschutzversicherung bestimmt sinnvoll.

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Hallo ihr Lieben :)

ich habe mir das Schreiben nochmal angeschaut.

Es steht das drin, was ich oben aufgeführt habe. Nicht mehr und nicht weniger.

Es steht nichts von einem Bescheid drauf und es ist keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei.

Mist, was ist das dann für ein Schreiben? Und was will die RV mir damit sagen?

Ich werde dort auf jeden Fall anrufen, aber vielleicht hat ja einer von euch schon mal diesen Fall erlebt.

Ich war ehrlich gesagt ganz froh, dass ich aus der Reha mit dem Ergebniss 3- unter 6 h belastbar entlassen wurde. Ich habe ja selbst schon gespürt, dass die Belastbarkeit nicht mehr da war.

Aber das schwarz auf weiss zu lesen, ist dann doch noch mal etwas anderes.

Erwerbsminderungsrente wäre da eine Option (die halbe)

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Mit Umdeutungsprüfung etc. kennen ich mich nicht aus. Aber vielleicht könntest du dich mal beim Versicherungsamt beraten lassen was du nun tun kannst.

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Nachtrag: Das Schreiben stammt von der Abteilung Rehabilitation. Also der Abteilung über die meine Rehabearbeitung lief.

 

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Wie schon gesagt würde ich an deiner Stelle zum Versicherungsamt gehen. Die sollten sich auskennen und dich auch entsprechend beraten können was zu tun ist. Und das auf jeden Fall kostenlos :-)

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Hey Moma75,

bisher kannte ich nur das Versorgungsamt. Aber du hast recht, ein Gang zum Versicherungsamt könnte hilfreich sein.

Was für ein merkwürdiges Schreiben der RV :o

LG

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Guten Morgen,

ohne Gewähr mal so meine Gedanken, was ich in dem Fall machen würde:

01. bei der DRV anrufen und nachfragen

02. schon mal sicherheitshalber einen Termin bei der Rentenberatung machen. Ich mach das öfter, die können da alle Fragen beantworten

03. im online-chat nachfragen, was das bedeutet! Entweder sie verweisen auf eine andere Abteilung, oder sie können es dir sagen.

04. prophylaktisch Widerspruch einlegen, evtl. mit entsprechender Formulierung, dass du erst in sounsoviel Wochen einen Beratungstermin hast, aber keine Fristen versäumen möchtest.

05. einen Termin in einem anderen OV machen. Kann man problemlos, wurde mir gesagt, als ich damals mit meinem Ortsverein (VDK) auch sehr unzufrieden war.

So, das war jetzt brainstorming! Viel Erfolg

P.S.: es gibt immer iweder mal eigentartige Schreiben von der DRV. Das letzte, das ich erhielt, hatte das Wort OST im Text, mit Bezug auf die Rentenpunkte. Ich habe noch nie im Osten gearbeitet, gelebt, oder Beiträge gezahlt. Die Mitarbeiterin vor Ort konnte auch nichts damit anfangen und hat mir bestätigt, bei der Berechnung ging es immer nur um WEST. Was das sollte, begreif ich bis heute nicht. Irritiert einen schon

Edited by claudia19

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Hallo,

wie ich vermutet habe handelt es sich um ein Schreiben der Reha-Abteilung. Du kannst auf ein normales Schreiben zwar Widerspruch einlegen, wird dir aber nicht bringen, da dieser als unbegründet abgelehnt wird.

Also ruf doch einfach dort an und lass es Dir erklären. Könnte sein, dass Du zwar auf deinem Beruf nur 3 bis unter sechsstündig leistungsfähig bist, aber auf einem anderen Beruf (Verweisberuf) sechs und mehr Stunden arbeiten könntest.... Schau nochmal ganz genau  in den Rehaentlassungsbericht nach. 

Liebe Grüße

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Ich gehe auch davon aus, das hier nur die halbe Wahrheit gesagt wurde.

In der Reha wurde sicher festgestellt, das für den akt. Beruf 3-6h und für den allgemeinen Arbeitmarkt 6h+ möglich sind. Anders kann ich mir das Schreiben nicht erklären.

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Hallo ihr Lieben :)

hier die neuesten Entwicklungen...

Und bevor ich es vergesse - danke danke danke für die zahlreichen Antworten!!!!!

Ich habe wie Claudia vorgeschlagen hat, einen Termin bei meiner Rentenversicherung vor Ort vereinbart. Dieser ist am Donnerstag.

Außerdem habe ich versucht, die Bearbeiterin Abt. Reha (von der das Schreiben stammt) zu erreichen, bisher ohne Erfolg.

Nun zu dem Rehabericht.

Auf Seite 2  "Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und Epikrise"

ist unter der letzten Tätigkeit angekreuzt "3 bis unter 6 H.

weiter unten bei

"Beurteilung des zeitlichen Umfanges in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsvermögen ausgeübt werden kann":

ebenfalls angekreuzt: 3-unter 6 h

im Punkt C -Sozialmedizinische Epikrise steht eine ganze Latte von Einschränkungen.

Unter anderem: Die berufliche Tätigkeit auf dem allgmeinem Arbeitsmarkt wird zum Beurteilungszeitpunkt für leichte allenfalls anteilig mittelschwere Tätigkeiten eingeschätzt.

Und ein großer Abschnitt wo überall Einschränkungen bestehen. Bs. Psychomentale Funktionen, Bewegungsbezogene Funktionen, bei relavanten Gefährdungs- und Belastungsfaktoren.

Das zum Rehabericht. Was lest ihr daraus?

Ich hatte auch in der Zwischenzeit ein merkwürdiges Gespräch, als ich die Rentenstelle zwecks Terminvereinbarung anrief.

Der Sachbearbeiterin erklärte ich mein Anliegen und las ihr das Schreiben vor.

Nach ihrer Einschätzung, wäre das eine Ablehnung meiner Rente und ich könnte auch jederzeit einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, nur besteht da im Moment wenig Chance auf Bewilligung.

Grund:

Die Rentenversicherung hat ja schon geprüft und in dem Zuge ein Art Gutachten erstellt.

Dieses Gutachten behält 6 Monate seine Gültigkeit, dass bedeutet, auch wenn ich einen neuen Antrag stelle, kann die RV immer wieder innerhalb dieser Frist auf das gemachte Gutachten zurückgreifen und ist nicht verpflichtet in der Zeit neue Erkundigungen einzuholen...

Das Ergebnis würde wieder negativ ausfallen.

Stimmt das überhaupt? Irgendwie kann ich nicht glauben, dass mir so die Hände gebunden sind.

Ich habe zwar den Termin am Donnerstag, aber da gehe ich mit einem unguten Gefühl hin.

Was sagt ihr dazu?

GLG

Redgirl77

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Hallo,

natürlich möchte die Rentenversicherung erstmal sparen, evtl. wird erstmal pauschal abgelehnt. Und wenn dann einige keinen Widerspruch einlegen, funktioniert das ja dann auch.

Es kommt aber auch auf Deinen Beruf an: schwere körperliche Arbeit, Schichtdienst, Akkord oder eben nur leichte Bürotätigkeit. Am Besten machst Du eine Arbeitsplatzbeschreibung und nimmst die mit.

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Ich gehe auch davon aus, dass der Staat nichts zu verschenken hat.

Da ja selbst bei meinen Beruf (Verwaltungstätigkeit)im Rehabericht steht, nur 3-unter 6H belastbar, ist das doch mehr aus aussagekräftig, oder sehe ich das zu naiv?

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Ich gehe auch davon aus, dass der Staat nichts zu verschenken hat.

Da ja selbst bei meinen Beruf (Verwaltungstätigkeit)im Rehabericht steht, nur 3-unter 6H belastbar, ist das doch mehr aus aussagekräftig, oder sehe ich das zu naiv?

Dann sollte eigentlich der Teilrente nichts mehr im Weg stehen... wundert mich nur, das man dich erstmal in den Widerspruch schickt. Normalweise ist das das "grüne Licht" für die Teilrente wenn man im Beruf nur noch 3-6h kann.

 

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Lieber Catweatzle,

da stimme ich dir zu. Hast du oben gelesen, was in meinem Rehabericht stand? Ich dachte auch, dass das sehr aussagekräftig ist und Teilrente bedeutet.

Weder ich, noch meine Ärztin haben eine Ablehnung erwartet.

Habe heute endlich jemanden in der Abt. Reha/DRV erreicht.

Die nächste überraschende Aussage. Laut Sachbearbeiter wurde geprüft und da ich noch über 3 h arbeiten gehen könnte, sei das Rentenverfahren nicht eingeleitet worden.

Da habe ich natürlich darauf hingewiesen, dass bei dem Ergebnis doch eine Teilrente in Frage gekommen wäre.

Aussage von ihm:

Na wenn ich das möchte (TEMR) müßte ich nochmal einen Antrag stellen und neue Befunde vorlegen, die eine Verschlimmerung dokumentieren, sonst hätte ich wenig Aussicht auf Erfolg.

Auf meine Frage, ob denn so etwas nicht beim ersten Mal geprüft wird, konnte er mir keine konkrete Antwort geben, auch nicht wie viele Ärzte an meiner Einschätzung bei der Prüfung beteiligt waren und ob die gleichen Ärzte, wenn ich eine erneute Überprüfung fordere (Widerspuch) den Antrag bearbeiten.

Das wäre ja sinnlos, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die ihre Einschätzung revidieren.

Catweazle, bin ich die Bekloppte? Oder ist das Ganze seltsam? Du musstest dich ja durch die Materie wühlen :)

LG

D

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Hallo, 

was geht denn da? Ich rate Dir, nehme Deinen Termin bei der DRV wahr. Klär nochmal ab, dass Du eine Teil-Erwerbsminderungsrente anstrebst. Sie sollen das prüfen. Selbst wenn Du einen ablehnenden Bescheid bekommst, kannst Du dann gegen diesen Widerspruch einlegen. Bei der Begründung kannst Du Arztberichte Deines Arztes beifügten evtl. schreibt Dir Dein Neurologe was Nettes oder ein anderer Arzt bei dem zu regelmäßig in Behandlung bist. Ich wünsch Dir viel Erfolg bei Deinem Termin.

LG 

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Mmh, so ähnlich ist auch mein Plan.

Ich werde mir meine Fragen aufschreiben, um die Sachbearbeiterin bei meinem Termin löchern zu können.

In der Zwischenzeit ist ein neuer MRT Bericht dazu gekommen. Neue Läsionen, also immer noch Entzündungen.

Ich habe bis jetzt nur gute Erfahrungen mit der DRV gemacht.

Daher ist mir ja das Ganze, was hier grad abläuft, so unverständlich, vor allem die unterschiedlichen Aussagen.

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