Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

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KORTI SOHN

merkzeichen G im SBA

19 posts in this topic

hallo!

ich habe keinen artikel über den SBA mit merkzeichen G gefunden!?.....

hat jemand G im SBA ?

ich habe 70 % unbefristet und möchte auf ausgewiesenen parkplätzen halten dürfen?

der antrag ist gestellt,....

dauert es lange bis man vom versorgungsamt antwort erhält?

gruß :wacko:

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Um auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen parken zu können ist ein aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder ein bl (blind) erforderlich.

Darüber hinaus gibt es die sogenannte aG-light Regelung. Bei Vorliegen von G und B und 70-80% kannst du bestimmte Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Kommt aber auch drauf an, wofür du die 70% bekommen hast. Mit diesem Parkausweis nach aG-light darfst du z.B. bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot oder kostenlos an Parscheinautomaten parken etc. jedoch nicht auf den Schwerbehindertenparkplätzen.

Den Parkausweis musst du bei deiner Kommune beantragen.

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Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO haben lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) das Recht, Parkplätze für Behinderte zu nutzen.

Dazu benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis - den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union".

Die eng gefassten Voraussetzungen für den Zugang zu Parkerleichterungen werden von vielen schwerbehinderten Menschen eben nicht erfüllt.

Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden - oder eine Geldbuße wird fällig. Dazu kann es auch kommen, wenn keine schwerbehinderte Person konkret an der Nutzung des Behindertenparkplatzes gehindert wurde.

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o.k. !

danke für die antworten!

den antrag habe ich über den vdk gestellt. diverse gutachten vom neurologen sind in

arbeit.

also ich habe ne "seelische" erkrankung  / diagnose und der krebs hat mir die "ehre"

gemacht ihn kennenlernen und besiegen zu dürfen.

mal gucken ob der neuro ein ordentliches attest schreibt für die "aG" - regelung....

schönen abend!

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Ich weiß ja nicht, wie weit du beim Gehen eingeschränkt bist. Alles Andere zählt kaum. Und Blind bist du ja sicher nicht.

Ich würde mir mal nicht all zu große Hoffnung machen.

Außergewöhnlich gehbehindert im Sinne des § 6 Absatz 1 Nr. 14 StVG ist, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außer Stande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehenden Personenkreis gleichzustellen sind (D 3b Anl-VersMedV), wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen körperlichen Anstrengungen wie die erstgenannten Gruppen von Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann.

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ich warte es ab, in ordnung?

keine ahnung wie lange das dauert aber bei interesse mach ich dann schon meldung.

(ich wurde schon von GDB 80 auf 70 heruntergesetzt, ich denk man muß nicht alles

 verstehen!)

"mille grazie!"

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o.k. !

danke für die antworten!

den antrag habe ich über den vdk gestellt. diverse gutachten vom neurologen sind in

arbeit.

also ich habe ne "seelische" erkrankung  / diagnose und der krebs hat mir die "ehre"

gemacht ihn kennenlernen und besiegen zu dürfen.

mal gucken ob der neuro ein ordentliches attest schreibt für die "aG" - regelung....

schönen abend!

Ganz ehrlich.... findest du es nicht unverschämt "aG" zu beantragen ?

am 29.2.16 schreibst du in einem anderen Thread folgendes:

... trotz eisregen und eisigem wind (wir sind ja keine schönwetterkrieger, auch

wenn es angenehmer wäre...) habe ich mit einem jüngeren "patienten" ein

gemüsebeet angelegt, mit schaufel und spaten, bis ich nach 2,5 std. körperlich

nicht mehr konnte....

alles matschig und nass....

Wer 2,5h im Garten mit Schaufel und Spaten ein Gemüsebeet anlegen kann hat aus meiner Sicht nicht das geringste Recht "aG" zu bekommen.

 

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@catweazle

hör mal gut zu

findest du das nicht unverschämt das ich eine spätdyskenesie, die unheilbar ist,

bekommen habe weil ich seit über 20 jahren neuroleptika nehme und basierend

auf einer fehldiagnose, eben im vertrauen zu der "ärzteschaft" jetzt zusätzlich

gehandicaped bin zur ms ?!

aber das scheint egal für neurologen.....

habe ja ms, von daher ist der "lochfrass" im gehirn schon vorhanden nicht wahr?

jetzt stelle ich mich auf die hinterbeine krieg den arsch eben doch hoch und

bekomme diese hiobsbotschaft "dyskenesie" von einem proffessor!

mit dem finger auf andere zeigen tue ich nicht!

CATWEAZLE danke für die diffamierung!

den spot kenne ich durch die ms!

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Was hat das mit Diffamierung zutun ?

Um "aG" zu bekommen gibt es klare Regeln die man aus meiner Sicht nicht erfüllt wenn man in der Lage ist 2,5h im Garten zu graben und zu schippen um ein Gemüsebeet anzulegen. Punkt!

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schön zu wissen das hier im forum mir alle so wohl gesonnen sind !

...... ist nur meine meinung....

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schön zu wissen das hier im forum mir alle so wohl gesonnen sind !

...... ist nur meine meinung....

Was bitte hat das mit wohlgesonnen zutun ?

Wenn du Honig um den Bart geschmiert haben wolltest hättest du das dazu schreiben müssen. Mir war beim lesen schon klar was du hören wolltest... aber wer mich kennt weiß, das ich für sowas nicht zu haben bin. Von mir gibt es Klartext.. auch wenn es manchmal unbequem ist.

Wir sind hier um uns gegenseitig zu helfen und nicht um uns etwas vor zu machen und uns selbst in die Tasche zu lügen. Das bringt nämlich garnix.

Sei froh, das du nicht wirklich "aG" bist...

 

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@catweazle ,

der " Klartext" müsste wohl lauten:

aG bedeutet Beine ab oder in seltenen Fälle auch permaneter Kriechgang auf allen Vieren.

BASTA

Ergo

Hack dir die Stelzen ab oder

kauf dir ein Attest , halt die Klappe und laß dich nicht erwischen.

Alles kann , aber nichts muß!!!!!!!!

Diesterweg und desterhalb müssen wir es ja nicht verstehen.

Sorry, aber daß musste jetzt mal raus.

Pete  ( 70% und G )

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"Ergo

Hack dir die Stelzen ab oder

kauf dir ein Attest , halt die Klappe und laß dich nicht erwischen.

Alles kann , aber nichts muß!!!!!!!!"

 

Wird auch gemacht aber ich glaube nicht, dass das eine gute Empfehlung ist. Auch wenn sie wohl nicht ganz Ernst gemeint sein kann, denn:

In Deutschland wird der Missbrauch von Ausweispapieren gem. § 281 des Strafgesetzbuches (StGB) als Vergehen eingestuft, das eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich zieht. Als Ausweispapiere gelten all jene von einer hoheitlichen Stelle ausgestellten Dokumente, die dem Nachweis der Identität oder persönlicher Verhältnisse dienen. In diese Kategorie fallen u. a. Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine, Schüler- / Studentenausweise und Behindertenausweise.

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Um ehrlich zu sein verstehe ich nicht ganz bzw habe wenig Verständnis, warum der Tonfall hier so aggressiv wird !? Shitstorm hat nicht geschrieben dass er vor hat missbräuchlich Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen. Es gibt zahlreiche Menschen mit Schwerbehindertenausweis, die der Meinung sind damit automatisch auf Schwerbehindertenparkplätzen parken zu dürfen. Vielen ist nicht klar, dass es dafür eines Parkausweises bedarf, der nur unter gewissen Voraussetzungen erteilt wird.

Von daher ist es doch völlig o.k, wenn sich hier jemand erkundigt, wie das Ganze abläuft, auch wenn er noch nicht auf allen Vieren kriecht. Und ich kenne genug Fälle, die auch mit aG im Ausweis noch selbstständig und aufrecht laufen können. Bei vielen Erkrankungen, auch bei MS ist sowas ja auch phasenweise sehr unterschiedlich.

Abgesehen davon gibt es ja auch noch die aG-light - Regelung die auch schon eine erhebliche Erleichterung darstellen kann und genau für diejenigen gedacht ist, die das aG nicht bekommen und trotzdem schlecht zu Fuß sind oder andere Einschränkungen haben.

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Er kann ja mal dafür einen Antrag stellen, sonst wird er es nie wissen.

Ich bezweifle sogar, dass er den orangen Ausweis für die Parkerleichterung für Menschen mit bestimmten  Mobilitätseinschränkungen bekommen wird. 

Auch da ist gedacht an Schwerbehinderte Menschen mit den MZ G und B und einem GdB von wenigstens 80 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken

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hallo

mir ging es mit dem antrag nur darum (ist auf jeden fall gestellt) erleichterung für den alltag

zu bekommen, ich finde da sollte jeder die möglichkeiten ausschöpfen.

das hat nichts mit verunglimpfung derer zu tun die schlechter dran sind als ich !

"ich sehe es als segen das ich noch unter den lebenden weile!"

nix für ungut

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Hallo,

ich habe auch ein G m Ausweis und manchmal nach dem Einkaufen denke ich schon ein Parkplatz in der Nähe wäre jetzt ich schlecht,gerade das schlange stehen an der Kasse macht meinen Beinen schwer zuschaffen.

Wusste gar nicht das es Parkerleichterungen gibt.Es passiert mir in letzter zeit öfter das mir das Bein gerade so weg knickt,wie wenn mir jemand in die Kniekehle stößt.Aber das reicht bestimmt nicht für aG.

Hätte auch ein schlechtes Gewissen,wenn mir das genehmigt würde,denn es gibt schlimmere Behinderungen.

LG Ped

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shitstorm , dein name ist wohl programm für dich? so macht es jedenfalls den eindruck!ehrlicherweise finde ich es auch nicht gut, das du ein "ag" beantragt hast und noch 2.5 std arbeiten kannst! hätte es nicht geregnet, und warst nass gewesen, hättest du sicher noch länger durchgehalten <_< <_<

naja, ich glaube eh nicht, das du das ag bekommst!! viele kämpfen schon seit jahren um das ag, und sie bekommen es nicht!

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