Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

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kleineMaus

Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen

12 posts in this topic

Ich steuer gerade die Erwerbsminderungsrente an.

Jetzt habe ich noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wann kann ich diese beantragen und ist es sinnvoll dieses mit einem Anwalt (habe keine Rechtschutzversicherung) zu machen? Und wie muss ich diese beantragen?

Ab wann hat man Anspruch auf die BU? Gilt das auch schon wenn man längere Zeit krankgeschrieben ist?

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Hallo Kleinemaus,

das ist ein sehr umfangreiches Thema. Sicherlich musst du Dinge bei einer Antragsstellung beachtet. Welche das in deinem Fall sind, kann man aus der Ferne nicht sagen. Ältere Verträge unterscheiden sich meist von den neueren Versicherungen. Da geht es um abstrakte bzw. konkrete Verweisung usw.!

Die Versicherungen zahlen in der Regel ab 50% Berufsunfähigkeit.

Den Antrag für meine BU-Rente habe ich von dem Anwalt prüfen lassen, der auch die Kündigungsschutzklage gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber geführt hat.

Ich kenne auch Msler, die teilweise seit Jahren mit den Versicherungen vor Gericht streiten. Trotz Erwerbsminderungsrente von der DRV...!

Viel Erfolg!

LG

carwo

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Hallo,

eigentlich musst du nur bei deiner Versicherung anrufen und sagen das du die BU

beantragen willst.

Du bekommst einen Fragebogen den musst du ausfüllen mit Angabe deiner Ärzte

die werden dann angeschrieben und dann heißt es warten.

Wünsche dir viel Glück dabei.

Aber ich denke eine Rechtschutzversicherung wäre sinnvoll.

LG Ped

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Aber ich denke eine Rechtschutzversicherung wäre sinnvoll.

 

Bringt es mir den jetzt noch was eine Versicherung abzuschließen? Gibt es da nicht wieder Wartezeit oder andere Sachen das die Versicherung dafür dann nicht zuständig ist weil es schon vor Antragstellung absehbar war?!?

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Die Versicherungen zahlen in der Regel ab 50% Berufsunfähigkeit.

Wer sagt mir den das mit den 50% ? Bin auf 3-6h eingestuft, weiß aber nichtmal ob ich das schaffen werde. Wenn ich jetzt unter 50% arbeite zählt das dann oder wie muss ich mir das vorstellen?

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Bringt es mir den jetzt noch was eine Versicherung abzuschließen? Gibt es da nicht wieder Wartezeit oder andere Sachen das die Versicherung dafür dann nicht zuständig ist weil es schon vor Antragstellung absehbar war?!?

Gegenfrage findest du es fair, wenn dir jemand wissentlich ein defektes Gerät verkauft auch wenn es von außen super aussieht?! Das ist schlicht vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bzwm arglistige Täuschung.

Zum Thema BU:

Es müssen alle deine Ärzte sagen, dass du deinen bisherigen Beruf zu mind. 50 prozent nicht mehr ausführen kannst bzw. je nach Bedingungswerk auch keinen anderen (und es gibt auch noch mehr Varianten je nach Bedingungen). Dies muss im Zweifelsfall auch ein unabhängiger Gutachter bestätigen.

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Gegenfrage findest du es fair, wenn dir jemand wissentlich ein defektes Gerät verkauft auch wenn es von außen super aussieht?! Das ist schlicht vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bzwm arglistige Täuschung.

Was willst du mir damit sagen?

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Wer sagt mir den das mit den 50% ? Bin auf 3-6h eingestuft, weiß aber nichtmal ob ich das schaffen werde. Wenn ich jetzt unter 50% arbeite zählt das dann oder wie muss ich mir das vorstellen?

Das ermittelt die Versicherung anhand von Befunden, Gutachten, etc. Laut dem letzten Reha-Bericht der DRV bin ich für meinen letzten Arbeitsplatz weniger als 3 Stunden arbeitsfähig, für den allgemeinen Arbeitsmarkt aber 3-6h. Auf diesen Bericht hat sich die Versicherung in der Entscheidung berufen.

Mittlerweile hat die Versicherung die Leistungspflicht einmal nachgeprüft.

LG

carwo

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Nur mal wegen Anwartzeit bei Rechtschutzversicherung: so weit ich weiss, 3 Monate, bis man sie in Anspruch nehmen kann.

Das war bei meiner ersten so, bei der jetzigen auch.  Bzw. da gabs noch irgendwie Trick 17, weil ich mich über meinen Lebensgefährten anmeldete, der die schon lange hatte.. und dann kam ich dazu. Ich glaub, da fiel das weg.

Ansonsten ist Anwartzeit eigentlich absolut üblich.

Was welche abgedeckt, entnimmt man den AGB. Es gibt da wohl Unterschiede, deshalb drauf achten.

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Nur mal wegen Anwartzeit bei Rechtschutzversicherung: so weit ich weiss, 3 Monate, bis man sie in Anspruch nehmen kann.

Drumm meine ich ja das es kein Sinn hat bzw. wäre es dann egal wenn ich mir jetzt die BU beantrage und wenn nötig nach 3 Monaten die Versicherung einsetze? Mit was für Anwaltskosten muss man da denn rechnen?

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Ich habe für meine BU-Beanttragung einen Rechtsanwalt beauftragt. Mit diesem wurden dann die von der BU-Versicherung zugesandten und auszufüllenden Unterlagen und Anträge wahrheitsgemäß beantwortet. Der Rechtsanwalt hat hierbei meine Angaben überprüft und wenn eine Formulierung von der BU-Versicherung hatte gegen mich ausgelegt werden können, mir dies mitgeteilt und entsprechende Vorschläge unterbreitet.

Vorgang hat bei mir gesamt ca. 2,3 Monate gedauert. Anwaltskosten ca. 380,- €.

Fazit: Super gelaufen...

Gruß

Bad Brain

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Wenn du einen Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stellst, ist es wichtig, dass es für den Sachbearbeiter nachvollziehbar ist, warum du durch MS berufsunfähig bist. Es muss sich also auf einen konkret ausgeübten Beruf beziehen. Am besten so genau, wie möglich. Auch bezogen auf deine Arbeitsstelle zum Beispiel.

So müssen auch die Gutachten der Ärzte aussehen. Die Ärzte sind es gewohnt Gutachten für Krankenkassen zu schreiben. Das ist etwas grundsätzlich anderes, als ein Gutachten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus dem Gutachten muss hervorgehen, dass du voraussichtlich dauerhaft mehr als 6 Monate (je nach Bedingungen deiner Versicherung, aber "gute" Versicherungen haben einen Prognosezeitraum von 6 Monaten, manche aber auch 12 Monate) nicht in der Lage sein wirst als XY (dein Beruf) zu arbeiten.

Falls du hier auf professionelle Hilfe zurückgreifen willst, empfehle ich http://www.bu-expertenservice.de/expertenservice/index.php/leistungen-privat . Die haben Kunden von mir bereits gut beraten. Allerdings kostet es ein Honorar. Anrufen würde ich auf jeden Fall einmal.

Wenn sich die Versicherung erst darauf eingeschossen hat, dass du keinen Anspruch hast, wird es schwer noch nachzulegen. Oder wenn der Arzt das Gutachten nicht in die richtige Richtung formuliert hat, wirst du den Arzt schwer dazu bewegen können von seinem Gutachten wieder Abstand zu nehmen...

Viel Erfolg bei der Beantragung!

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