Liebe PSP und Community Mitglieder,

unser Forum ist nun seit langem ein Teil unserer Aktiv mit MS Seite. Durch eure zahlreichen Beiträge und Kommentare blicken wir auf eine spannende und austauschreiche Zeit zurück. Da die Beiträge im Laufe der letzten Jahre immer weiter abgenommen haben, mussten wir nun eine schwere Entscheidung treffen und werden das Forum zum 15.12.22 schließen.

Die Beiträge werden bis auf Weiteres sichtbar sein, können ab dem genannten Datum jedoch nicht mehr kommentiert werden. Auch die Funktion neue Beiträge zu posten werden wir zu diesem Termin abschalten.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern ganz herzlich für den langjährigen Forumsaustausch und hoffen euch zukünftig mit neuen Ideen bereichern zu können.

Euer Aktiv mit MS Team

Forumregeln
kleineMaus

BU Meldung bei der Versicherung

8 posts in this topic

Habe gerade mit dem Anwalt telefoniert. Habe meinen Rentenbescheid mit dem Anspruch auf teilweise Erwerbsminderung bekommen. Jetzt möchte ich das noch mit dem Anwalt klären ob/wie/wann meine BU zahlt. Jetzt meinte er das es bei der Versicherung auch Fristen gibt und man müsste es quasi melden das man krank ist und eine Berufsunfähigkeit besteht. Also noch bevor man den Antrag für die BU stellt. Quasi wie die Krankmeldung. Hat jemand so etwas schon gemacht oder gehört?

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Hallo KleineMaus,

wenn du einen Anwalt hast, warum fragst du denn hier?

Grundsätzlich gilt bei Unfallversicherungen und auch BU-Versicherungen, dass man einen Schaden umgehend melden muss. D.h. ab Kenntnisnahme mit einer Frist.

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das war mein erstes Telefonat mit dem Anwalt....

Was heißt das mit der Frist? Hätte ich dann schon vor 8 Jahren die Diagnose mitteilen müssen oder wie ist das gemeint?

Was muss ich da genau in den Brief schreiben?

Hallo, ich habe MS und tschüss ?

Will ja auch nichts falsch machen.

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Du solltest das mit deinem Anwalt besprechen. Der kennt deinen Fall besser.

Frist ist eine Zeitspanne, die in den Vertragsbedingungen genannt ist. Schadenfall bedeutet in diesem Zusammenhang, Eintritt der Berufsunfähigkeit. Also beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, als du zur Kenntnis genommen hast, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Diagnose MS ist ja nicht gleichbedeutend mit diesem Zeitpunkt, also nein, nicht vor 8 Jahren als die Diagnose gestellt wurde. Wann allerdings der Zeitpunkt ist/war an dem dir klar sein musste, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder vorliegen könnte, kann am besten dein Anwalt beurteilen. Denn er muss es im Zweifelsfall vor dem Richter dann begründen.

Mit nem Anwalt als Berater machst du weniger falsch, als mit den Erkenntnissen, die wir dir hier erzählen.

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Hallo kleineMaus,

zu deiner Frage nach einer Frist bei BU-Verträgen kann ich nichts sagen. In meiner ersten Reha hat man festgestellt, dass ich in meinem damaligen Beruf nicht mehr arbeiten kann. Mit dem Entlassungsbericht der Klinik habe ich die BU-Rente bei der Versicherung geltend gemacht.

Die Versicherung hat den Anspruch auf die Rente zurückdatiert. Analog dem Reha-Bericht.

VG

carwo

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Hallo kleineMaus,

Famous hat es genau richtig erklärt, darum geht es.

Du warst ja in Deinem Fall nicht gleich bei Diagnose erwebsunfähig, sondern der Fall ist jetzt erst irgendwann eingetreten und dann beginnt die Frist.

Und für den Rest solltest Du beim Anwalt gut aufgehoben sein- da ist er der Fachmann, der Dich individuell beraten kann.

Alles Gute!

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Hallo,

ich kenn das nicht mit der Frist.

BU beantragt.3 Gutachten über mich ergehen lassen dann die Ablehnung.

Zweiter Anlauf BU nochmal beantragt ging dann ohne Gutachter einfach durch.

Steht auch nichts in meinem Vertrag mit einer Frist.

LG Ped

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Grundsätzlich entscheidend für die Beantragung einer BU-Rente die bisherige Erkrankungsdauer, welche die Ausübung des Berufes unmöglich macht, sowie die zukünftige Prognose, wie sich die Krankheit entwickeln wird.

Meist steht im Vertrag sowas dort drin:

„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war – auszuüben und er auch keiner anderen Tätigkeit nachgeht, die seiner bisherigen Lebensstellung bei Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht.“

Persönlicher Tip: Die gesamte Beantragung mit einem BU-erfahrenen Anwalt durchführen. Hierdurch können fehlerhafte Angaben vermieden werde, sodass die Versicherung weniger "Angriffspunkte" für Ablehnung finden wird.

Gruß

Bad Brain

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