Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen im Nahverkehr
BERLIN (Biermann) – Ab 1. September dieses Jahres können schwerbehinderte Menschen mit einem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke ohne zusätzlichen Fahrschein alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) bundesweit nutzen. Bisher war die freie Fahrt lediglich in einem Radius von 50 Kilometern rund um den Wohnort gestattet. Nun können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.
Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen.
Quelle:
Deutsche Bahn AG