Kein Nutzen durch "Liberation Treatment"
BERLIN/SAN DIEGO (Biermann) - Ein Eingriff an den Halsvenen, der angebliche Blutflussblockaden bei Multipler Sklerose beseitigen soll, hat schlechtere Ergebnisse erbracht als eine Scheinbehandlung. Dies berichteten Wissenschaftler auf der weltweit größten Neurologen-Tagung AAN in San Diego.
Bereits im Jahr 2010 hatte die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) erstmals vor dem Eingriff gewarnt und darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegende Venöse Stauungshypothese der MS (CCSVI) nicht haltbar ist. Dennoch wurden bisher weltweit rund 30.000 Eingriffe vollzogen – unter anderem auch in Deutschland. Nun haben sich die Befürchtungen der Gesellschaft in einer wissenschaftlichen Studie bestätigt.
"Wir fordern deshalb endgültig ein Verbot derartiger Eingriffe außerhalb klinischer Studien", sagte Prof. Ralf Gold, Direktor der Neurologischen Klinik am St. Josef-Hospital, Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum, und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. "Wir müssen MS-Betroffenen trotz ihrer großen Hoffnungen dringend davon abraten, das sogenannte Liberation Treatment in Anspruch zu nehmen", warnte Prof. Bernhard Hemmer, Direktor der Neurologischen Klinik der TU München und Sprecher des Kompetenznetzes Multiple Sklerose (KKNMS).
In der Studie hatten 19 Personen mit MS nach dem Losverfahren entweder eine echte Venoplastie erhalten, bei der die innere Drosselvene (Vena jugularis interna) oder die Vena azygos mit einem Ballonkatheter aufgeweitet wurde, oder sie erhielten eine Scheinbehandlung, bei der lediglich der Katheter eingeführt wurde.
Nach sechs Monaten war der Allgemeinzustand von neun Teilnehmern in der ersten Gruppe jedoch generell schlechter als bei den zehn Kontrollpersonen. Nach dem Eingriff war es zu vier MS-Schüben gekommen, verglichen mit nur einem Schub in der Kontrollgruppe. Die MS typischen Läsionen im Gehirn waren nach der aktiven Behandlung weder kleiner noch zahlenmäßig geringer als nach der Scheinbehandlung.
"Wir empfehlen eindringlich, dieses Verfahren nicht mehr außerhalb von klinischen Studien durchzuführen", sagte Gold. "Eine Anwendung des Verfahrens für Selbstzahler ist in Anbetracht der aktuellen Studienlage absolut inakzeptabel", fügte Hemmer hinzu.
Quelle: DGN, 26. März 2013