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Künftig möglich: Hausbesuche vom Zahnarzt

KÖLN (Biermann) – Menschen, denen der Weg in die Zahnarztpraxis aufgrund einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu mühsam geworden ist, können die zahnmedizinische Untersuchung und Behandlung künftig zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung durchführen lassen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich im Dezember vergangenen Jahres auf zusätzliche Leistungen bei der zahnmedizinischen Betreuung von Versicherten in häuslicher und stationärer Pflege geeinigt, die voraussichtlich ab April dieses Jahres in Anspruch genommen werden können.

Danach soll es im Leistungskatalog der Krankenkassen eine neue Position für die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Alltagskompetenz geben, die nicht mehr selbst in die Zahnarztpraxen kommen können. Auch das Wegegeld, das Zahnärzte für Haus- und Heimbesuche erhalten, wird angepasst.

Die neuen Leistungen sollen ab April 2013 zur Verfügung stehen. Grundlage für die Verbesserungen ist eine Änderung im fünften Sozialgesetzbuch, die der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen hatte.


Quelle: KZBV, 18. Dezember 2012




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