L-Methionin künftig nicht mehr auf Rezept
BERLIN (Biermann) – Das Arzneimittel L-Methionin, das manche MS-Betroffene mit neurogenen Blasenstörungen zur Verhinderung von Blaseninfekten einnehmen, darf künftig nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Dem Beschluss liegt ein Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zugrunde, wonach in der einschlägigen Literatur keine Belege für einen Nutzen oder Schaden von L-Methionin bei der Behandlung von neurogenen Blasenstörungen zu finden sind. Auf Grund fehlender wissenschaftlicher Studien, die einen Nutzen von L-Methionin belegen, müssen Betroffene das Medikament künftig aus eigener Tasche bezahlen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 18.08.2011