MS über 60: Unterstützung im Alter

Mittlerweile haben Menschen mit MS eine nur unwesentlich kürzere Lebenserwartung als gesunde Menschen. Somit gibt es auch mehr Menschen im Alter, die von MS betroffen sind. Das bedeutet, dass altersbedingte Probleme zukünftig immer mehr berücksichtigt werden müssen.
Das Alter bringt so einige Veränderungen mit sich – mit und ohne MS. Ein Nachlassen der Kräfte im Alltag oder die verminderte Fähigkeit, weite Strecke zu laufen, sind nur einige der typischen Begleitumstände des Älterwerdens. Ältere Menschen, die MS haben, benötigen oft Hilfe beim Anziehen, duschen, laufen und kochen. Auch Schlafprobleme, seelisches Unwohlsein und Zukunftssorgen sind weit verbreitet.
Glücklicherweise haben MS-Betroffene viele Ansprüche auf diverse Unterstützungs-leistungen, sodass sie weiterhin möglichst viel am Leben teilnehmen und Dinge, die sie gerne machen, weiterhin ausführen können. Welche Zuschüsse man von der Pflegeversicherung bekommt, wird anhand des Pflegegrads ermittelt. Je nach Pflegegrad bekommt man Anspruch auf Leistungen wie Treppenlifts, Gehhilfen oder weitere Hilfsmittel. Wer sich unsicher ist, wie hoch sein möglicher Pflegegrad ist, kann dies mithilfe eine Pflegegradrechners berechnen.
Hilfe im Haushalt
Wenn alltägliche Arbeiten wie Essenszubereitung oder Aufräumen schwerfallen oder kaum noch möglich sind, kann eine Hilfe im Haushalt eine große Erleichterung sein. Etwa 80 % der älteren MS-Betroffen werden von einer Krankenschwester oder einem Pflegedienst versorgt. Finanzielle Unterstützung können Betroffene von der Pflegeversicherung bekommen. Diese erhält, wer im Bereich „Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung“ Hilfe braucht. Die Pflegebedürftigkeit wird von der Pflegekasse festgestellt. Kommt die Pflegeversicherung nicht für die Kosten auf, so gibt es noch die Möglichkeit, eine Steuerermäßigung zu erhalten. Stark behinderte Betroffene, die im Rollstuhl sitzen oder bettlägerig sind, bekommen die klassische Krankenpflege.
Wenn Menschen mit MS ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten, haben sie ein Recht auf finanzielle Unterstützung. Muss etwa eine Tür verbreitert werden, damit ein Rollstuhl durchpasst, oder ein Bad behindertengerecht umgebaut werden, so gibt es eine Vielzahl an möglicher Unterstützung.
Ansprechpartner hierfür sind die Versorgungsämter oder Landkreise. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ zinsgünstige Darlehen an. Diese können Mieter und Vermieter unabhängig von Einkommen, Alter oder Pflegestufen zur Anpassung ihrer Wohnung in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass die Anträge immer gestellt werden müssen, bevor mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird.
Chance auf Erwerbsminderungsrente
Können MS-Betroffene nur noch eingeschränkt arbeiten, dann haben sie die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, hat einen Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Sind es weniger als drei Stunden am Tag, ist die volle Rente beziehbar. Festgestellt wird dies durch ein medizinisches Gutachten, das ein von der Rentenversicherung benannter Arzt erstellt. Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung gesetzlich versichert gewesen zu sein. Der Anspruch auf diese Rente besteht bis zum Erreichen der Altersrente.