Was ist der Login?

Sie können sich über einen Klick auf das Icon oben rechts,
wie gewohnt, bei Aktiv mit MS anmelden.

Abmelden/Anmelden

Sie können ab sofort für zukünftige Besuche auch direkt angemeldet bleiben.



Original, Generikum, Parallelimport und Co.: Wo ist eigentlich der Unterschied?

Original Generikum Parallelimport und Co: Wo ist eigentlich der Unterschied?
Nicht immer bekommt man in der Apotheke das, was man erwartet. Plötzlich befindet sich der verschriebene Wirkstoff in einer anderen Verpackung, unterscheidet sich im Aussehen oder hat sogar einen anderen Namen. Was hat es mit Generikum, Parallelimport und Co. auf sich?

Bei einem Generikum handelt es sich um ein sogenanntes „Nachahmer-Produkt“: Eine wirkstoffgleiche Kopie des Originalpräparates, die denselben Wirkstoff in gleicher Menge und Darreichungsform enthält. Bezüglich der Hilfs- bzw. Zusatzstoffe und des Aussehens können sich Original und Generikum allerdings unterscheiden. 

Parallelimport vs. Re-Import: was-ist-was?!

Ein Parallelimport ist ein Arzneimittel, das in einem anderen Land in Europa in Verkehr gebracht wird und dann nach Deutschland importiert wird. Dies muss „im Wesentlichen gleich“ mit dem Originalarzneimittel sein. Das bedeutet: Wirkstoff, Darreichungsform und Packungsgröße müssen identisch sein. Abweichungen bei den Hilfsstoffen können allerdings zulässig sein. Damit die Parallelimporte in Deutschland abgegeben werden können, werden diese in deutsche Faltschachteln umgepackt oder mit einem deutschsprachigen Etikett versehen. 

Ein Re-Import hingegen ist ein Arzneimittel, das identisch mit dem Originalpräparat und auch in Deutschland verfügbar ist. Es wird hierzulande produziert, in ein anderes EU-Land zum Verkauf ausgeführt und anschließend von einer vom Hersteller unabhängigen Firma wieder nach Deutschland re-importiert. Da bei diesem Vorgehen die unterschiedlichen Preisniveaus in den verschiedenen EU-Ländern ausgenutzt werden, können re-importierte Medikamente in Deutschland dann mindestens 15% günstiger abgegeben werden (vgl. § 129 Abs. 1 S.1 Nr.2 SGB V ).

Apotheken sind oft die Hände gebunden

Um Einsparungen im Gesundheitswesen zu erzielen, müssen Apotheken in bestimmten Fällen Rabatt- und Import-Arzneimittel abgeben. Das kann dazu führen, dass der Patient in Abhängigkeit von der Verordnung auf dem Rezept nicht exakt das Produkt erhält, das er zum Beispiel bei der letzten Rezepteinlösung erhalten hat.

Einfach mal den Arzt ansprechen

Wer Wert auf das Originalpräparat legt, sollte das deshalb beim nächsten Arztbesuch ansprechen. Der Arzt kann einen entsprechenden Vermerk auf dem Rezept anbringen – dies ist vor allem dann wichtig, wenn aus therapeutischen Gründen ein Ersatz ausgeschlossen werden soll. Damit kann das verordnete Präparat in der Apotheke nicht gegen ein anderes, wirkstoffgleiches Arzneimittel (also z.B. einen Parallelimport, Re-Import oder ein Generikum) ausgetauscht werden.