Regeln zur Anwendung von therapeutischen Pflastern
BERLIN (Biermann) – Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände legt Patienten, die therapeutische Pflaster verwenden, einige Regeln für die Anwendung ans Herz. So sollten die Pflaster beispielsweise weder zerteilt noch in der Sauna angewendet werden.
Die Arzneimittel zum Aufkleben erhalten oft eine hohe Konzentration eines Wirkstoffs, der über die Haut aufgenommen wird. Eingesetzt werden sie zum Beispiel bei Schmerzen, zur Raucherentwöhnung und bei Reiseübelkeit. Die Wirkung tritt meist etwas verzögert ein, bleibt aber auch nach Ablösen des Pflasters noch einige Zeit bestehen.
Therapeutische Pflaster sollten grundsätzlich nicht zerteilt werden. Zum einen könnte es durch den Wirkstoff, der aus der Schnittfläche austritt, zu einer Überdosierung auf der Haut kommen. Zum anderen wird die Wirkstoffmenge durch das Zerschneiden ungenau und die entstandenen Reste sind schwierig zu lagern.
Zu Überdosierungen kann es auch kommen, wenn die Aufnahme des Wirkstoffs durch Wärme beschleunigt wird – beispielsweise in der Sauna oder in einer heißen Badewanne. Durch die erhöhte Temperatur gelangt mehr Arzneistoff innerhalb kürzerer Zeit in die Haut, sodass die Konzentration in gefährliche Bereiche steigen kann.
Ein weiteres Problem sehen die Apothekerverbände im Umgang mit gebrauchten Pflastern, da sie immer noch relativ große Restmengen des Wirkstoffs enthalten können. Daher sollten diese vorsichtig zusammengeklebt und sorgfältig entsorgt werden. Insbesondere Kinder dürfen nicht in Kontakt mit den Pflastern kommen.
Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Mitteilung vom 10. November 2010