Rezeptfreie Medikamente beim Finanzamt angeben
BERLIN (Biermann) – Wer im Jahr 2011 rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke geholt hat, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden, kann die Kosten dafür als "außergewöhnliche Belastungen" in der Steuererklärung angeben. Voraussetzung dafür ist der Beweis einer medizinischen Notwendigkeit durch entsprechende Belege. Als solche gelten beispielsweise die Grünen Rezepte, die vom Arzt als Empfehlung ausgestellt und durch den Apotheker als Quittung bedruckt wurden.
Das Finanzamt prüft dann von Fall zu Fall, ob die Kosten eine "zumutbare Belastung" überschreiten und damit geltend gemacht werden können. Je nach Einkommen und Familienstand kann sich das durchaus als lohnend erweisen.
Viele Apotheken unterstützen ihre Kunden beim nachträglichen Sammeln von Belegen: Patienten können sich in ihrer Stammapotheke mit ihrer Kundenkarte Belege ausstellen lassen. Angebot und Form der Bescheinigungen variieren jedoch von Apotheke zu Apotheke.
Quelle: Mitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vom 11. Januar 2012