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Abschluss von Versicherungen (§ 28 VVG – Versicherungsvertragsgesetz)

Der Abschluss einer Versicherung gestaltet sich mit MS nicht immer einfach. Bei einem Neuabschluss von Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung ist die Multiple Sklerose wahrheitsgemäß anzugeben.

Meist kommt es dann allerdings zu keinem Vertragsabschluss. Das ist ärgerlich, spart aber im schlimmsten Falle sogar Geld. Denn im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht worden sind. Welche Mitteilungspflichten bestehen, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Vorsicht ist geboten, wenn ein Versicherungsvertreter behauptet, MS sei kein Problem oder die Frage zu Krankheiten solle man nicht beachten. Das kann im Versicherungsfall zum Ausschluss der Leistungspflicht für den Versicherer führen.

Schwierig kann auch der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sein, denn oft ist diese an das plötzliche Auftreten einer Krankheit gebunden. Die Frage, ob ein Schub bei MS als Rücktrittsgrund jedoch plötzlich aufgetreten ist oder ob MS als eine chronische Erkrankung dauerhaft vorliegt, kann im Ernstfall zu Auseinandersetzungen führen.

Tipp: Schon bei der Planung einer Reise den behandelnden Arzt mit einbeziehen. Dieser kann attestieren, dass die MS stabil eingestellt ist und der letzte Schub schon längere Zeit zurückliegt, dann wird es für den Versicherer schwierig, mit der Vorhersehbarkeit des Ereignisses zu argumentieren, wenn es doch zu einem Schub kommen sollte.