Anspruch auf eine umfangreiche und vollständige Beratung beim Arztbesuch
MS-Betroffene haben beim Arztbesuch Anspruch auf eine umfangreiche und vollständige Beratung.
Dies heißt konkret: Der Arzt muss zu Beginn und im Verlauf der Behandlung in einer verständlichen Sprache über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie informieren.
Werden nicht alle Kosten der Behandlung von der Krankenkasse übernommen, so muss der Arzt auch darüber vor der Behandlung schriftlich informieren.
Bei der Aufklärung für z. B. einen operativen Eingriff gelten noch einmal andere Regeln. Hier ist der Arzt verpflichtet über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken des Eingriffes sowie die Notwendigkeit und Erfolgsaussichten im Blick auf die Therapie oder Diagnose.
Zudem muss der Arzt auf medizinische Alternativen hinweisen, sofern es diese gibt. Die Aufklärung muss mündlich und rechtzeitig erfolgen, sodass Betroffene Zeit haben über die Behandlung nachzudenken und gegebenenfalls noch eine zweite Meinung einzuholen.
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