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Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Wer nicht mehr voll arbeiten kann, hat die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Höhe dieser Rente hängt von der Arbeitsfähigkeit pro Tag ab.

Wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, hat einen Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Sind es weniger als drei Stunden am Tag, ist die volle Rente beziehbar. 

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, stellt ein von der Rentenversicherung benannter Arzt ein medizinisches Gutachten aus. Außerdem müssen verschiedene versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung gesetzlich versichert gewesen zu sein. Drei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung muss er außerdem mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Der Anspruch besteht bis zum Erreichen der Altersrente.

Eine Erwerbsminderungsrente kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Dieser informiert auch über die Möglichkeiten des Hinzuverdienst und die persönliche Hinzuverdienstgrenze. Laut dem seit 01. Juli 2017 geltenden Flexirentengesetz wird ein Hinzuverdienst stufenlos auf die Rente angerechnet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.