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Antrag auf Familienhilfe

Die sogenannte sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien in Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.

Familienhilfe kann beim Jugendamt beantragt werden, wenn die Erziehung eines Kindes nicht mehr gewährleistet werden kann (z.B. durch Armut oder Krankheit eines Elternteils). 

In Zusammenarbeit mit den Familien erarbeiten Fachkräfte einen Hilfeplan, der zum Beispiel die Art der Hilfe und die notwendigen Leistungen festlegt. Meist unterstützt ein Familienhelfer die betroffenen Familien etwa sechs Stunden pro Woche. Ziel ist es, gemeinsame Lösungsansätze zu finden, sodass die Familie wieder gut im alltäglichen Leben zurechtkommt. Um eine sozialpädagogische Familienhilfe beantragen zu können, muss mindestens ein minderjähriges Kind in der Familie aufwachsen. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Jugendamt.

Tipp: Mit Hilfe des Familien-Wegweisers des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie im Handumdrehen heraus, welches Jugendamt für Sie zuständig ist: www.familien-wegweiser.de