Bausparförderung und Vermögensbildung
Eine vollständige Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene aufgrund der MS nicht in der Lage ist, eine berufliche Tätigkeit mindestens drei Stunden täglich auszuüben.
Auch bei Sparbeiträgen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz vermögenswirksam angelegt sind, kann der Sparer im Falle einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit vorzeitig über die Beiträge verfügen. Auch hier gilt: Der Arbeitnehmer oder sein Ehepartner ist nach Vertragsabschluss erwerbsunfähig geworden.
Detaillierte Informationen erhalten Betroffene beim Finanzamt, der Bausparkasse oder ihrer Bank.
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