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Beantragung einer Reha bei chronischer Erkrankung

Bei der Beantragung einer Kur bzw. Reha gilt vorerst zu beachten, ob es sich um eine Kur zur Vorsorge handelt – also geschwächte Gesundheit gestärkt werden soll, damit Beschwerden nicht schlimmer werden – oder ob schon eine bestehende, chronische Erkrankung vorliegt.

Dann kommt eine ambulante oder stationäre Reha infrage, die verhindern soll, dass sich Beschwerden der MS verschlimmern.

Eine Reha muss grundsätzlich schriftlich beantragt werden. Die Maßnahme zur Rehabilitation beantragen Betroffene gemeinsam mit ihrem Arzt direkt bei der Krankenkasse. Die Krankenkassen prüfen dann den Antrag, eventuell wird noch ein ärztliches Gutachten gefordert. Der Wunsch des Versicherten nach einem speziellen Reha-Ort wird nach Möglichkeit berücksichtigt. Wird ein Antrag abgelehnt, können MS-Betroffene innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. 

 

Wenn mit einer Reha der Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglicht werden soll, kommt die Rentenversicherung für die Kosten auf. Dort kann auch finanzielle Unterstützung beantragt werden, z. B. können Reisekosten oder ein Zuschuss für eine Haushaltshilfe beantragt werden. Auch gibt es Unterstützung, wenn Kinder betreut werden müssen. Babys und Kleinkinder, die tägliche Fürsorge brauchen, können mit zur Reha genommen werden.

 

Quellen: