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Befreiung Medikamentenzuzahlung

Menschen mit MS, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen bei Medikamenten eine Zuzahlung leisten. Sie können sich jedoch von der Zuzahlung befreien lassen, wenn gewisse Kriterien vorliegen.

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten beträgt die Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro pro Medikament. Doch dafür gibt es eine sogenannte Belastungsgrenze. Für chronisch Kranke, die besonders häufig zum Arzt müssen und viele Medikamente einnehmen, gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Für alle anderen Erwachsene sind es zwei Prozent.

Damit sich MS-Betroffene von der Zuzahlung befreien lassen können, muss eines der folgenden drei Kriterien vorliegen:

  • Die Pflegebedürftigkeit ist mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 anerkannt.

  • Es ist ein Grad der Behin¬derung oder Erwerbs¬minderung von mindestens 60 Prozent fest-gestellt.

  • Der Arzt hält wegen einer dauer¬haften Gesundheitsstörung eine kontinuierliche medizi¬nische Versorgung für nötig.

Es kann daher ratsam sein, eine Bescheinigung seines Neurologen über die dauerhafte Behandlungspflicht vorzulegen.

Zuzahlungsbelege sammeln 

Wichtig ist, dass MS Betroffene alle Zuzahlungsbelege sammeln. Wenn Menschen mit MS ihre Belastungsgrenze erreicht haben, können sie nach einem Antrag bei ihrer Krankenkasse, für das restliche Jahr von der Zuzahlung befreit werden. Ist abzusehen, dass die Belastungsgrenze überschritten wird, kann die Befreiung auch im Voraus beantragt werden. Belege müssen dann nicht gesammelt werden. 

Weitere Informationen zur Befreiung von Zuzahlungen gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale.