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Bewerben mit MS – auf was müssen Betroffene achten?

Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse? Stehen mir bestimmte Maßnahmen zu? Im Alltag mit MS kommen immer wieder Fragen auf, die Bereiche wie Arbeit und Beruf oder Versicherungsangelegenheiten betreffen. Unsere Rechtstipps informieren Sie regelmäßig über wichtige Gesetze und Neuigkeiten.

Wie bewerbe ich mich richtig? Muss ich die MS erwähnen? Welche Fehler sollte ich im Bewerbungsgespräch vermeiden? – Menschen mit MS haben viele Fragen, wenn es um Bewerbungsgespräche geht. Grundsätzlich gilt, dass Bewerber nicht verpflichtet sind Auskunft über die MS zu geben.

Fragt allerdings der Arbeitgeber gezielt nach und ist dies begründet, etwa wenn durch die MS eine Gefährdung für Kollegen oder für einen selbst besteht oder die Arbeitsleistungen eingeschränkt sind, müssen MS-Betroffene wahrheitsgemäß antworten. Wenn für den Job jedoch keine bedeutungsvollen körperlichen Beeinträchtigungen vorliegen, kann die Frage  nach der MS verneint werden.

Es kann sinnvoll sein, bereits im Bewerbungsgespräch die MS zu thematisieren und dem potenziellen Arbeitgeber den Verlauf zu erklären und die Therapie darzustellen, wenn schon Beeinträchtigungen durch die MS erkennbar sind. So können MS-Betroffene dazu beitragen, dass Vorurteile gegenüber der MS beim potenziellen Arbeitgeber erst gar nicht entstehen. Das gilt insbesondere bei großen Betrieben und Behörden, die in der Regel zur Einstellung Schwerbehinderter verpflichtet sind, bei kleineren Betrieben ist Vorsicht geboten.

Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/zulaessige-fragen-vorstellungsgespraech.aspx