Was ist der Login?

Sie können sich über einen Klick auf das Icon oben rechts,
wie gewohnt, bei Aktiv mit MS anmelden.

Abmelden/Anmelden

Sie können ab sofort für zukünftige Besuche auch direkt angemeldet bleiben.



Diagnose MS - Werde ich jetzt gekündigt?

Werden nach der Diagnose Multiple Sklerose bestimmte Maßnahmen ergriffen, Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen und berufsfördernde Leistungen in Anspruch genommen, kann ein MS-Betroffener seinen Beruf weiterhin ausüben wie ein Gesunder.

Die Diagnose Multiple Sklerose trifft viele Menschen aus heiterem Himmel. Sie geht häufig mit einem akuten Multiple Sklerose Schub einher, der diverse Symptome offenbart. Zusätzlich zu der Belastung, von einer chronischen Erkrankung betroffen zu sein, drehen sich die Gedanken in der Folge nicht selten auch um die eigene Existenz. Es tauchen plötzlich Fragen auf wie: "Wann soll ich den Arbeitgeber über meine Multiple Sklerose informieren? Muss ich ihn überhaupt benachrichtigen?" Die Angst davor, nicht mehr arbeiten zu können, kann die Seele von Multiple Sklerose Betroffenen zutiefst belasten. Werden nach der Diagnose Multiple Sklerose jedoch bestimmte Maßnahmen ergriffen, Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen und berufsfördernde Leistungen in Anspruch genommen, kann ein Multiple Sklerose Betroffener seinen Beruf weiterhin ausüben wie ein Gesunder. Die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz kann auf diese Weise möglichst lange erhalten werden.

Berufsfähigkeit mit MS ist möglich

Der MS-Betroffene sollte nach der Diagnose nicht überstürzt handeln, denn die Multiple Sklerose verläuft überwiegend in Schüben. Durch eine bewusste und aktive Lebensführung sowie die regelmäßig verabreichte immunmodulatorische Langzeittherapie kann das Fortschreiten der MS bei einem Teil der Betroffenen deutlich verzögert werden. Bleibende Schäden müssen nicht die Regel sein. Viele Multiple Sklerose Betroffene sind noch lange in der Lage zu arbeiten.

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Multiple Sklerose informieren?

Auch für seine Psyche ist es besser, wenn der MS-Betroffene so lange wie möglich am Arbeitsprozess teilnimmt. Wird die Diagnose Multiple Sklerose während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gestellt, ist es nicht unbedingt notwendig, den Arbeitgeber zu informieren. Sofern sich durch die Multiple Sklerose nicht Ausfallerscheinungen ergeben, die zu einer Gefährdung des Arbeitnehmers oder der Kollegen führen können. In diesem Fall ist die Information an den Arbeitgeber unumgänglich.

Sofern es keine Ausfälle gibt, müssen Sie selbst abwägen, ob Sie Ihrem Vorgesetzten von Ihrer MS erzählen möchten oder lieber nicht. Ist das Verhältnis gut, kann ein offenes Gespräch von Nutzen sein.

Offene Gespräche zwischen MS-Betroffenem und Chef

Wenn Sie bemerken, dass die Multiple Sklerose Ihre Leistungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft beeinträchtigt, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Hier ist – je nachdem,welches Verhältnis Sie zu Ihrem Chef haben – sicher ein offener und vertrauensvoller Umgang vorteilhaft. Verheimlichen und Verstecken erhöht dagegen in der Regel nur den Stress und Druck auf den Multiple Sklerose Betroffenen, was sich auf Dauer gesehen negativ auswirken kann. Klären Sie darüber auf, dass Multiple Sklerose im Allgemeinen zu keiner absoluten Behinderung führt. Ein gemeinsames Ziel sollte es sein, Ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sei es durch angepasste Arbeitszeiten oder gegebenenfalls durch einen Arbeitsplatzwechsel. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, welche Maßnahmen Ihnen diesbezüglich helfen würden und welche realisierbar sind.

Sofern Sie aufgrund der MS einen Schwerbehindertenausweis erhalten, kann dies für Ihren Arbeitgeber bei der Zahlung der Ausgleichsabgabe sogar von Vorteil sein.

Einen neuen Job mit MS antreten?

Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens müssen Sie auf Ihre Multiple Sklerose nur dann hinweisen, wenn diese Ihre Einsetzbarkeit im geplanten Arbeitsbereich beeinträchtigt oder Sie aufgrund der MS nicht in der Lage sind, bestimmte Tätigkeiten auszuüben, welche die neue Stelle mit sich bringt. Sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, müssen Sie dies selbst auf Befragen nicht offenbaren. Sie dürfen den Schwerbehindertenstatus auch leugnen, da dieser keinen direkten Rückschluss auf Ihre zu erwartenden Arbeitsleistungen zulässt. Etwaige Beeinträchtigungen müssen gleichwohl offenbart werden, auch wenn diese mit der Ursache der Schwerbehinderung in Zusammenhang stehen.

Ärztliches Gutachten: K. O.-Kriterium für Menschen mit MS?

Bei einer Neueinstellung gilt, dass die Multiple Sklerose nur dann mitgeteilt werden muss, wenn ihre Auswirkungen für die auszuübende Tätigkeit von Bedeutung ist. Einen Verdacht auf Multiple Sklerose sollte der Bewerber jedoch nicht erwähnen. Bei einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung ist man zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Das ärztliche Gutachten hat jedoch nur zum Gegenstand, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist oder nicht. Hinsichtlich bestehender Diagnosen gilt die ärztliche Schweigepflicht.

Vorteile für den Arbeitgeber durch Multiple Sklerose

Ein Bewerber mit MS sollte abwägen, ob er von Anfang an mit offenen Karten spielen möchte. Dabei sollte er nicht aus den Augen verlieren, dass der Arbeitgeber durchaus Interesse daran haben könnte, einen Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Ab einer bestimmten Größe ist jede Firma dazu angehalten, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Ferner kann der Arbeitgeber bei Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen Lohnzuschüsse vom Arbeitsamt erhalten und gegebenenfalls finanziell durch das Integrationsamt unterstützt werden.

Werde ich jetzt gekündigt?

Eine Kündigung kann dann in Betracht kommen, wenn die ursprüngliche Tätigkeit aufgrund der MS nicht mehr ausgeübt werden kann und sich keine andere Tätigkeit für den Multiple Sklerose Betroffenen im Unternehmen findet beziehungsweise wenn MS-bedingt zu lange Fehlzeiten eintreten und die Betriebsabläufe dadurch gestört werden.

Welche berufsfördernden Leistungen können in Anspruch genommen werden?

Um Menschen mit Beeinträchtigungen im Arbeitsleben zu unterstützen, werden verschiedene berufsfördernde Leistungen angeboten. Diese Leistungen umfassen zum Beispiel Hilfen, die die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessern, (wieder-)herstellen und ihre Teilnahme am Arbeitsleben langfristig sichern sollen. Hierzu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes. Aber auch verschiedene Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Aus- oder Weiterbildung sowie medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen.

Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.integrationsaemter.de sowie bei den Reha-Teams der Agentur für Arbeit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Mensch mit MS ebenso am Berufsalltag teilnehmen kann wie ein Gesunder. Mit der Einhaltung gewisser Regeln, Absprachen mit dem Arbeitgeber und der Inanspruchnahme von berufsfördernden Leistungen kann die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz für Multiple Sklerose Betroffene lange aufrecht erhalten werden.