Die ärztliche Schweigepflicht bei MS
Zudem ist sie durch das Strafgesetzbuch und die ärztlichen Berufsordnungen geschützt. Neben dem Arzt sind Krankenschwestern/-pfleger, Arzthelfer/-innen sowie das für die Aufnahme ins Krankenhaus zuständige Personal zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die ärztliche Schweigepflicht erstreckt sich auf den Namen, die Krankheit, die Diagnose, die Therapie sowie auf Untersuchungsergebnisse und die diesbezüglichen Unterlagen (zum Beispiel MRT-Aufnahmen) des Multiple Sklerose Betroffenen.
Ärztliche Schweigepflicht gilt auch bei Familienangehörigen
Die ärztliche Schweigepflicht besteht grundsätzlich auch gegenüber Familienangehörigen des Multiple Sklerose Betroffenen. Bei Minderjährigen über 15 Jahren hat aufgrund der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen die Schweigepflicht Vorrang vor dem Informationsrecht der Eltern. Anderes kann sich im Einzelfall aus den Umständen ergeben.
Entbindung von der Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht entfällt nur bei einem Einverständnis des Multiple Sklerose Betroffenen zur Offenbarung. Dieses kann vom Arzt angenommen werden, wenn eine Begleitperson mit zum Beratungsgespräch genommen wird. Es ist allerdings üblich, dass ein Arzt trotzdem noch einmal fragt, ob er gegenüber dieser Person von der Schweigepflicht entbunden ist.
Der Arzt darf nur Dritte außerhalb des Arzt-Patienten-Verhältnisses informieren, wenn der Betroffene ihn ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet. Eine Ausnahme kann nur dann in Betracht kommen, wenn keine ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden kann(zum Beispiel bei Bewusstlosen).
Ausnahmen von der Schweigepflicht
Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht liegen nur vor, wenn Gesetze (wie zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz) dies vorschreiben. Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Datenschutzes empfiehlt es sich, für solche Fälle für Angehörige oder Freunde,gerade im Fall volljähriger Kinder oder eheähnlicher Partnerschaften, eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht vorzubereiten.
Mustererklärung zur Schweigepflichtentbindung
Es ist schwer, eine Mustererklärung für eine Schweigepflichtentbindung zu formulieren, da jeder Multiple Sklerose Betroffene andere Präferenzen hat und andere Beschränkungen hinsichtlich der ärztlichen Informationen auferlegen möchte.
Grundsätzlich gehören folgende Punkte in die Erklärung:
WER: Name, Vorname, Geburtsdatum (bei häufig vorkommenden Namen auch Geburtsort), eventuell Anschrift;
WEN: Wer soll von der Schweigepflicht entbunden werden (Arzt, Psychotherapeut, Krankenpfleger etc.);
WAS: Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann auf bestimmte Krankheiten oder Umstände beschränkt werden. Sofern Beschränkungen genannt werden sollen,empfiehlt es sich, diese möglichst konkret zu fassen (zum Beispiel nur Informationen bezüglich der MS oder bezüglich der gewählten Multiple Sklerose Therapieform);
AN WEN: Wer soll informiert werden dürfen (eventuell auch, in welcher Beziehung die Person zum Erklärenden steht, sofern dies von Bedeutung ist);
WIE LANGE: Eine Schweigepflichtentbindung kann befristet werden, sie kann einmalig sein oder auch über den Tod des Entpflichtenden hinaus bestehen;
WIDERRUF: Auch eine unbefristete Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht kann jederzeit widerrufen werden. Aus der Erklärung sollte hervorgehen, dass dem Entbindenden dies bewusst ist.
Die ärztliche Schweigepflicht ist fest im deutschen Recht verankert. Somit kann sich auch jeder Multiple Sklerose Betroffene der Verschwiegenheit seines Arztes sicher sein.