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Elterngeld und Elternzeit

Sechs Wochen vor und bis zu acht Wochen nach der Geburt gilt bei schwangeren Frauen der Mutterschutz. Grundsätzlich ist dies auch bei MS-Betroffenen der Fall.

Sollte der berufliche Alltag eine zu große Belastung sein oder Risiken bergen, kann der behandelnde Arzt zu einem früheren Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Zwei Monate nach Ablauf des Mutterschutzes greift das sogenannte Elterngeld. Dieses beträgt 65 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten zwölf Monate nach Abzug von Steuern und Sozialausgaben. Der Behindertenpauschbetrag kann beim Bezug von Elterngeld nicht geltend gemacht werden.

Die Elternzeit kann für 12-14 Monate beansprucht werde. Für die vollen 14 Monate müssen eigentlich beide Elternteile jeweils für zwei Monate die Betreuung des Kindes übernehmen. Kann ein Partner dieser Aufgabe aufgrund einer schweren Krankheit oder einer Behinderung nicht nachkommen, stehen dem Paar trotzdem die vollen 14 Monate zu.