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Finanzielle Förderungen im Studium

Nach dem Abitur stellt sich für junge Menschen häufig erst einmal die Frage: Und was nun? Wo soll es beruflich hingehen?

Wer sich für ein Studium entscheidet, muss neben der Auswahl der Fachrichtung auch dessen Finanzierung sicherstellen. Durch die MS können sich hierbei einige Herausforderungen ergeben, wenn zusätzlich zu Umzugs-, Materialkosten und dem regulären Semesterbeitrag weitere Ausgaben entstehen. 

Egal ob das Studium durch Eigenmittel, Bafög oder ein Stipendium finanziert wird – MS-Betroffene haben zum Beispiel in folgenden Fällen, die Möglichkeit sogenannte Mehrbedarfszuschläge zu beantragen: 

  • Die empfohlene Ernährung ist besonders kostenaufwändig.

  • Es entstehen regelmäßig Fahrtkosten im Zusammenhang mit notwendigen medizinischen Therapien.

  • Medizinisch notwendige, nicht verschreibungspflichtige Arznei- und Heilmittel, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, müssen gekauft werden. 

  • Die Einstellung einer Putz- oder Haushaltshilfe ist erforderlich, da behinderungsbedingt bestimmte Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigt werden können. 

Die rechtlichen Voraussetzungen für Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt sind in § 27 des zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II) aufgeführt. Betroffene können einen Antrag bei den örtlichen Jobcentern stellen.