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Gesetzliche Hilfe bei Beeinträchtigungen

Eine mögliche Behinderung sollte für Menschen mit MS und ihr Umfeld aus diesem Grund kein Tabuthema sein, denn auch mit Behinderung ist eine aktive Lebensgestaltung möglich! Es müssen lediglich einige zusätzliche Aspekte in die Überlegungen miteinbezogen werden.

Die Fortschritte in der medikamentösen Behandlung der Multiplen Sklerose – etwa durch immunmodulatorische Langzeittherapien – ermöglichen Menschen mit MS eine aktive und zunehmend längerfristige Zukunftsplanung. Doch trotz aller Bemühungen bleibt Multiple Sklerose fortschreitend und es gibt bislang keine Heilung. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich mit der MS auseinanderzusetzen und sich auch über die Möglichkeiten und Risiken zu informieren, die ein Leben mit MS mit sich bringen kann. Im Krankheitsverlauf können sich körperliche und geistige Beeinträchtigungen einstellen. Die Ausprägung ist bei jedem Multiple Sklerose Betroffenen unterschiedlich. 

Definition von Behinderung

Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und ihr Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Grad der Behinderung

Die Schwere der Behinderung wird als "Grad der Behinderung" (GdB) angegeben. Dieser gibt in Zehnergraden an, wie schwer die Behinderung eines Menschen ist. Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 50 vorliegt.

Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung ohne diese Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Die Gleichstellung erfolgt auf Antrag durch die örtlich zuständige Agentur für Arbeit (zu finden unter www.arbeitsagentur.de).

Der GdB ist nicht zu verwechseln mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die in Prozentsätzen angibt, inwiefern ein Mensch an der Teilnahme am Erwerbsleben gehindert ist.

Grad der Behinderung und Schwerbehindertenausweis bei MS

Ihr zuständiges Versorgungsamt (siehe unter www.versorgungsaemter.de) stellt den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale fest, die für die Erteilung eines Schwerbehindertenausweises sowie für den Anspruch auf Nachteilsausgleich entscheidend sind.

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird auch Multiple Sklerose Betroffenen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Behinderung und ermöglicht die Inanspruchnahme berufsfördernder Leistungen und Hilfen. Die Gültigkeit des Ausweises ist im Regelfall befristet, eine unbefristete Erteilung ist bei schweren oder chronischen Erkrankungen möglich.

Bei Multiple Sklerose oft mehrere Arten von Beeinträchtigungen

Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die möglicherweise zu einer Erhöhung des GdB führt, kann ein Neuantrag gestellt werden. Im Falle von Multiple Sklerose Betroffenen sind insbesondere dauerhafte Beeinträchtigungen und die Intensität der Aktivität für die Höhe des GdB maßgeblich. Da oft mehrere Arten von Beeinträchtigungen mit dem Verlauf von Multiple Sklerose einhergehen, ist es wichtig, alle vorliegenden Beeinträchtigungen von den jeweiligen Ärzten bescheinigen zu lassen und diese Bescheinigungen dem Antrag beizufügen.

Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung

Im Arbeitsleben besitzen Menschen mit Schwerbehinderung besondere Rechte, die diesem Status Rechnung tragen. Beispielsweise besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der die bestehenden Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll eingesetzt und weiterentwickelt werden können, sofern die betriebliche Struktur dies zulässt. Im Rahmen beruflicher Fortbildung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt. Ebenso besteht ein Anspruch auf einen behindertengerecht ausgestatteten Arbeitsplatz, an dem dann z. B. technische Arbeitshilfen zur Verfügung stehen.

Zudem besteht ein Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit sowie fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz: Ihnen kann nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Das Integrationsamt muss innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags auf die Zustimmung zur Kündigung reagieren. Wird das versäumt, gilt dies als Zustimmung zur Kündigung.

Unterstützung und Beratung für Menschen mit Behinderung

Es gibt verschiedene soziale Stellen, die behinderte Menschen unterstützen und beraten. So fördern die Schwerbehindertenvertretungen die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle. Sie nehmen Anregungen oder Beschwerden entgegen und unterstützen die Betroffenen z. B. bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises.

Die Integrationsämter arbeiten eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Sie stellen ebenfalls begleitende Hilfen im Arbeitsleben zur Verfügung, indem sie sich unter anderem mit der Durchsetzung und Kontrolle der verschiedenen Rechte und Leistungen von Menschen mit Behinderung befassen. Außerdem erbringen sie finanzielle Leistungen an Arbeitgeber, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern.

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Einstellung behinderter Menschen und überwacht die Beschäftigungspflicht. Weitere Unterstützung können Schwerbehinderte in den sogenannten Reha-Teams der Agentur für Arbeit bekommen. Diese sind auf die Vermittlung von Menschen mit Einschränkungen in die Arbeitswelt zuständig.

Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Grade von Behinderung eindeutig festgelegt. Menschen mit Schwerbehinderung genießen vor allem in der Arbeitswelt einen besonderen Schutz. Die Integrationsämter stellen den Grad der Behinderung fest. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so können auch Multiple Sklerose Betroffene die entsprechenden Rechte für sich in Anspruch nehmen.