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Grundrente und MS

Menschen mit MS, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben, können einen Anspruch auf den neuen Grundrentenzuschlag haben.

Dieser gilt seit dem 1. Januar 2021 und ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Rente MS-Betroffene erhalten, sondern den Zuschlag gibt es zur Altersrente, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten für Hinterbliebene und Erziehungsrenten. Grundlage ist der Versicherungsverlauf.

Voraussetzung: Mindestens 33 Jahre Mindestversicherungszeiten bei der Rentenversicherung. Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit, Pflichtbeitragszeiten sowie Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation.

Zudem muss der Verdienst, bezogen auf das gesamte Versicherungsleben, im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherte in Deutschland betragen haben. Dabei ist zu beachten, dass sich der Durchschnittsverdienst jedes Jahr ändert.

Um den Zuschlag für die Grundrente zu bekommen, muss kein extra Antrag gestellt werden. Menschen mit MS, die berechtigt sind, den Zuschlag zu erhalten, bekommen den Grundrentenzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2021 oder zum individuellen Rentenbeginn ausgezahlt. Der Zuschlag kann bei maximal 418 Euro liegen. 

Quelle: Deutsche Rentenversicherung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales