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Haushaltshilfe

Wer kümmert sich um die Kinder, wenn es mir einmal nicht so gut geht? Und wer macht die Wäsche, kocht oder putzt?

Gesetzlich Versicherte können aufgrund einer schweren Erkrankung eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterführung des Haushalts aufgrund der Krankheit nicht möglich ist und dass ein Kind unter 12 Jahren versorgt werden muss. Bei behinderten Kindern entfällt die Altersgrenze.

Weitere Leistungen können die Krankenkassen freiwillig anbieten. Eine Haushaltshilfe kümmert sich um alles, was zur Haushaltsführung gehört – von der Kinderbetreuung über Essenszubereitung und Wohnungsreinigung bis zur Kleiderpflege. Übernehmen nahe Verwandte die Haushaltshilfe, so werden die Kosten oft nicht erstattet. In einigen Fällen kann aber der Verdienstausfall dieser Person gezahlt werden. Zugezahlt werden müssen zehn Prozent der Kosten pro Kalendertag (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro).