Hilfe im Haushalt steuerlich absetzen
Steuerpflichtige Personen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, zum Beispiel eine Putzhilfe oder Pflegekraft oder entsprechende Dienstleistungen eines selbstständigen Dienstleistenden in Anspruch nehmen, können für ihre Aufwendung eine Steuerermäßigung erhalten.
Handelt es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung, einen sogenannten Minijob der 400 Euro im Monat nicht übersteigt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen. Maximal sind das 510 Euro. Den Antrag können Betroffene bei Ihrem Finanzamt stellen. Für andere haushaltsnahe Beschäftigungs-verhältnisse oder wenn der Steuerpflichtige nicht selbst Arbeitgeber ist, sondern die Dienstleistung zum Beispiel durch einen Pflegedienst erfolgt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendung, maximal um 4.000 Euro.