Hilfe im Haushalt
Die Pflegebedürftigkeit wird von der Pflegekasse festgestellt. Pflegebedürftig ist, „wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedarf“. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit stützt sich die Pflegekasse auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK).
Für eine vorübergehende Hilfe von unter sechs Monaten, zum Beispiel nach einem akuten Schub, kommt unter Umständen die gesetzliche Krankenversicherung auf.
Die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit sind für alle Pflegekassen sowie für den MDK verbindlich.
Ob darüber hinaus ein MS-Betroffener in eine Pflegestufe eingestuft wird, richtet sich nach dem Verlauf der MS und dem Hilfebedarf.