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Hilfsmittel – welchen Anspruch haben Menschen mit MS?

Gesetzlich Versicherte – und in der Regel auch privat Versicherte – haben einen Rechtsanspruch auf Hilfsmittel. Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel, die erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Behandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen.

Die Hilfsmittel werden aber nur gewährt, wenn sie ärztlich verordnet sind. Der Arzt kann ein Hilfsmittel verschreiben, wenn dies medizinisch notwendig ist. Meist verzeichnet er auf der Hilfsmittelverordnung einfach nur die Produktart. MS-Betroffene, die ein spezielles Hilfsmittel benötigen, sollten dem Arzt sagen, dass er den Namen auf das Rezept schreibt. 

Der Patient hat laut Gesetz ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl des Hilfsmittels: Das Produkt sollte dabei auf seine persönlichen Erfordernisse abgestimmt sein. Einzige Einschränkung: Die Auswahl muss angemessen sein. Die Krankenkassen zahlen meist nur die Grundausstattung. Die Kosten für aufwendige Produkte muss der Patient selbst tragen, wenn der Aufwand nicht medizinisch begründet werden kann. 

Tipp: Welche Produktgruppen im Hilfsmittelkatalog zu finden sind, steht unter www.rehadat-hilfsmittel.de.

Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/33.html