Ihr Recht in der Apotheke
Auch der Apotheker besitzt eine berufsspezifische Schweigepflicht hat, genau wie der Arzt. Daher wird in den meisten Apotheken auch auf den „Diskretionsabstand“ hingewiesen, damit eine Vertraulichkeit zwischen Personal und Patient/Kunde hergestellt werden kann. Im Zweifelsfall sollte man den anderen Personen deutlich machen, dass man in Ruhe sprechen möchte, das haben die anderen dann zu respektieren, evtl. muss der Apotheker darauf hinweisen.
Bei den Medikamenten entscheidet selbstverständlich Ihr behandelnder Arzt über die Art der Medizin; allerdings ist die Apotheke in aller Regel nur verpflichtet, den verschriebenen Wirkstoff in der entsprechenden Darreichungsform und –menge herauszugeben. Hier kann es durch Rabattverträge zwischen Ihrer Krankenkasse und den Apotheken zu Abweichungen kommen, der Wirkstoff ist aber immer gewährleistet. Im Zweifelsfall sollten Sie immer noch einmal den behandelnden Arzt konsultieren.
HINWEIS: Im Zweifelsfall sollten Sie allerdings immer eine professionelle Rechtsberatung aufsuchen.