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Krankengeld

Ab dem Tag, an dem der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, besitzen Berufstätige, die gesetzlich versichert sind, einen Anspruch auf Krankengeld. Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt und der Krankenkasse gemeldet wurde.

In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber noch weiter den vereinbarten Lohn, danach tritt das Krankengeld in Kraft. Dieses beträgt meist etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Genaue Angaben hierzu macht die entsprechende Krankenkasse.

Grundsätzlich hat jeder Berufstätige, der pflichtversichert ist, einen Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige müssen sich für den Krankheitsfall allerdings extra absichern. Das ist zum Beispiel über einen Kassen-Zusatzbeitrag oder eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich. Keinen Anspruch auf Krankengeld haben unter anderem Studenten, Praktikanten oder Familienversicherte.

Weitere Informationen gibt es auch unter www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankengeld.