Krankengeld
Gesetzlich Krankenversicherten zahlt der Arbeitgeber das Gehalt für sechs Wochen weiter, nach der sechsten Woche der Krankschreibung erhalten sie das sogenannte Krankengeld.
Das Krankengeld erhält der Arbeitnehmer, wenn er einen Auszahlschein bei der Krankenkasse einreicht. Diesen Schein gibt es beim Arzt oder von der Krankenkasse. Es ist wichtig, den Schein zusammen mit dem behandelnden Arzt auszufüllen, denn es müssen Angaben zur voraussichtlichen Länge der Krankschreibung und zum letzten Arztbesuch gemacht werden. Je nach Länge der Krankschreibung müssen die Auszahlscheine regelmäßig neu mit dem Arzt ausgefüllt werden. Dabei ist es wichtig, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit am letzten Tag der bisherigen Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird und nicht erst am darauffolgenden Tag, ansonsten kann man den Anspruch auf Krankengeld verlieren.
Der Arbeitgeber muss zudem eine Verdienstbescheinigung an die Krankenkasse schicken. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Gehalt: Es beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns.
Für die gleiche Erkrankung erhalten Arbeitnehmer das Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.