Kündigung, wie kann ich mich wehren?
Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen seinem kranken Arbeitnehmer kündigen, wenn der Betroffene nach einer medizinischen Prognose über längere Zeit arbeitsunfähig sein wird.
Das Arbeitsverhältnis darf auch während einer Arbeitsunfähigkeit beendet werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn Betroffene schwerbehindert sind und einen Grad der Behinderung von 50 haben oder mit einem Grad der Behinderung von 30 einem Schwerbehinderten gleichgestellt sind, dann kann ihnen zunächst nicht gekündigt werden. Aber auch in diesem Fall kann der Sonderkündigungsschutz durch eine behördliche Genehmigung aufgehoben werden: Der Arbeitgeber benötigt für die Kündigung dann die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.
Der Arbeitnehmer hat allerdings die Möglichkeit, gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben (Frist: drei Wochen). Der Sonderkündigungsschutz bezieht sich nicht nur auf Kündigungen, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen, sondern auf alle, gleich ob ordentlich oder fristlos.
Für weiterführende Informationen: www.integrationsaemter.de