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Kur – was muss bei einem Antrag beachtet werden?

Eine Kur kann eine gute Alternative zu einem Urlaub sein, wenn MS-Betroffene sich nach einem Schub oder nach einer belastenden Phase erholen möchten.

Eine ambulante Kur, wird sie von einem Arzt als medizinisch notwendig betrachtet und verordnet, wird von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel bezuschusst.


Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt sollten MS-Betroffene besprechen, welche Kur-Anwendungen die beste Wirkung versprechen, und die Ziele der Kur, die Schwerpunkte der Behandlung sowie den passenden Kurort festlegen. Dann kann der Kurantrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Die Kasse prüft, ob alle Unterlagen eingegangen und diese aussagekräftig sind. Wenn das der Fall ist, wird der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt den Antrag neutral prüfen. Meist erfolgt die Begutachtung anhand der Krankenakte, es kann aber auch eine persönliche Untersuchung angeordnet werden.

Wird die Kur anerkannt, werden die Kosten für die Behandlung und in manchen Fällen auch der Aufenthalt übernommen. Wie viel genau, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und wird individuell berechnet. Der Eigenanteil von 10 Euro am Tag muss allerdings immer bezahlt werden. Der Kassenzuschuss für eine Kur ist alle drei Jahre möglich.