Kurzzeitpflege
Für Menschen mit MS, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiterversorgt werden müssen, bedeutet dies, dass sie eine Kurzzeitpflege als Krankenkassenleistung in Anspruch nehmen können.
Außerdem werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Damit werden Versorgungslücken vor allem für solche MS-Betroffene geschlossen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung haben. Denn bei einer kurzfristigen schweren Erkrankung, die die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigt, haben Versicherte keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Solche Situationen gestalten sich für Menschen mit MS oft als schwierig.
MS-Betroffene, die nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung ihren Haushalt nicht weiterführen können oder pflegerische Maßnahmen benötigen, haben jetzt folgende Ansprüche: eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen oder 26 Wochen, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, sowie häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung bis zu vier Wochen.