Längerer Urlaubsanspruch wegen MS
Was ist jedoch, wenn Menschen mit MS, etwa wegen eines Schubs, über längere Zeit krankgeschrieben sind?
Hier gibt es eine Ausnahme: Der Anspruch auf den Urlaub verfällt dann in der Regel erst nach 15 Monaten. MS-Betroffene haben also ein Jahr länger Anspruch auf ihren Jahresurlaub. Allerdings können Arbeitnehmer, die über mehrere Jahre hinweg krank sind, nicht ihren Urlaubsanspruch unbegrenzt über mehrere Jahre ansammeln – dem hatte der Europäische Gerichtshof Grenzen gesetzt.
Für MS-Betroffene mit einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent besteht allgemein Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Bei Arbeitnehmern mit einer regulären 5-Tage-Woche sind dies in der Regel fünf zusätzliche Tage, bei mehr oder weniger Wochen-Arbeitsstunden erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Übrigens: Diese Regelung gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub und nicht etwa für tariflich vereinbarten Mehrurlaub.
Tipp: MS-Betroffene mit einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent erhalten fünf Tage zusätzlichen Urlaub.
Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch/resturlaub.aspx