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Längerer Urlaubsanspruch wegen MS

Arbeitnehmer müssen ihren Jahresurlaub im laufenden Jahr nehmen und auch vom Arbeitgeber gewährt bekommen. Nur aus dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründen kann der Urlaub ins nächste Jahr mitgenommen werden – allerdings nur bis zum 31. März.

Was ist jedoch, wenn Menschen mit MS, etwa wegen eines Schubs, über längere Zeit krankgeschrieben sind?

Hier gibt es eine Ausnahme: Der Anspruch auf den Urlaub verfällt dann in der Regel erst nach 15 Monaten. MS-Betroffene haben also ein Jahr länger Anspruch auf ihren Jahresurlaub. Allerdings können Arbeitnehmer, die über mehrere Jahre hinweg krank sind, nicht ihren Urlaubsanspruch unbegrenzt über mehrere Jahre ansammeln – dem hatte der Europäische Gerichtshof Grenzen gesetzt.

Für MS-Betroffene mit einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent besteht allgemein Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Bei Arbeitnehmern mit einer regulären 5-Tage-Woche sind dies in der Regel fünf zusätzliche Tage, bei mehr oder weniger Wochen-Arbeitsstunden erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Übrigens: Diese Regelung gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub und nicht etwa für tariflich vereinbarten Mehrurlaub.

Tipp: MS-Betroffene mit einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent erhalten fünf Tage zusätzlichen Urlaub.

Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch/resturlaub.aspx