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Längerer Urlaubsanspruch

Wie so oft spielt auch beim Thema Urlaubsanspruch der Grad der jeweiligen Behinderung eine große Rolle. So haben Schwerbehinderte, das bedeutet Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50%, gesetzlich einen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.

Dieser beläuft sich bei einer regulären 5-Tage-Woche auf fünf zusätzliche Tage. Wichtig zu wissen ist, dass diese Regelung ausschließlich auf den gesetzlichen Mindesturlaub abzielt. MS-Betroffenen mit einem Behinderungsgrad ab 50% steht demnach 29 Tage Urlaub zur Verfügung, während gesetzlich ein Mindesturlaub von 24 Tagen festgelegt ist. Dieser Urlaubszeit ist wie gewöhnlich keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vorausgesetzt, auch bei einer Krankschreibung bleibt der Urlaubsanspruch also bestehen. 

Kann ein Urlaub aufgrund einer Krankheit, zum Beispiel wegen eines Schubs, nicht wahrgenommen werden, so bleibt der Urlaub dem Arbeitnehmer für die folgenden 15 Monate erhalten. MS-Betroffene haben folglich ein Jahr länger Anspruch auf ihren Jahresurlaub. Kann ein Urlaub krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet einen Abgeltungsanspruch des Urlaubs zu leisten. Das kann sich beispielsweise durch eine Urlaubsgeldzahlung von bis zu 15 Monaten äußern.