Was ist der Login?

Sie können sich über einen Klick auf das Icon oben rechts,
wie gewohnt, bei Aktiv mit MS anmelden.

Abmelden/Anmelden

Sie können ab sofort für zukünftige Besuche auch direkt angemeldet bleiben.



Leistungsrechter Arbeitsplatz bei MS

Nach einem Schub kann es sein, dass man nicht mehr so belastbar oder zunehmend beeinträchtigt ist. Es ist dann möglich, sich auf einen „leidensgerechten Arbeitsplatz“ versetzen zu lassen.

Der Begriff „leidensgerechter Arbeitsplatz“ bedeutet, dass ein von einer chronischen Krankheit Betroffener einen Anspruch darauf hat, bei seinem Arbeitgeber im Rahmen seiner reduzierten Leistungsfähigkeit weiter beschäftigt zu werden. Das wird rechtlich mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter begründet.

Wenn beispielsweise ein MS-Betroffener, der in einer Speditionsfirma als Staplerfahrer eingestellt ist, diese Arbeit aufgrund seinerfortschreitenden Erkrankung nicht mehr ausführen kann, muss der Arbeitgeber prüfen, ob er einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, zum Beispiel in einem Büro.

Dort muss darauf geachtet werden, den Betroffenen entsprechend seinen Fähigkeiten einzusetzen. Andernfalls muss eine Umschulung stattfinden. Das Problem ist: Der leidensgerechte Arbeitsplatz lässt sich nur dann durchsetzen, wenn er dem Arbeitgeber wirtschaftlich zuzumuten ist – notfalls auch arbeitsgerichtlich. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen.

Leider scheitert der Wechsel oft daran. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden und eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Auch kann mit dem Wechsel auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz ein Einkommensverlust verbunden sein, wenn die neue Tätigkeit nicht in dem Maße vergütet wird wie der ursprüngliche Arbeitsplatz.

In jedem Falle sollte man nach einer dauerhaften Verschlechterung des Gesundheitszustandes zunächst ein betriebliches Eingliederungsmanagement anstreben, um die gegenwärtige Belastungs- und Leistungsfähigkeit austesten zu können.

Bei der Frage nach dem leidensgerechten Arbeitsplatz solltest du freundlich, aber bestimmt auftreten und dem Arbeitgeber die medizinische Notwendigkeit erklären.

Du solltest auch darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber Zuschüsse für die Einrichtung eines solchenArbeitsplatzes erhalten kann.

Quelle: Frage an Herrn Dünow aus Magazin 2/2018, erschienen Mai 2018