Nachteilsausgleich im Studium
Neben einem beglaubigten Dokument, das die länger andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung feststellt, muss der Studierende darlegen, wo und in welcher Weise sich diese Beeinträchtigung auf die Durchführung des Studiums an sich oder einer Prüfung auswirkt. Als Nachweis können ein Attest des (Fach-)Arztes, Behandlungsberichte von Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten oder eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Hochschule gelten.
Grundsätzlich sollten sich Betroffene vor der Stellung eines Antrags auf Nachteilsausgleich erkundigen, wer für die Bearbeitung zuständig ist. Als erste Anlaufstelle gelten immer die Berater für Studierende mit Beeinträchtigungen. Sie setzen sich persönlich mit der individuellen Situation des Betroffenen auseinander und vermitteln die richtigen Ansprechpartner.
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