Was ist der Login?

Sie können sich über einen Klick auf das Icon oben rechts,
wie gewohnt, bei Aktiv mit MS anmelden.

Abmelden/Anmelden

Sie können ab sofort für zukünftige Besuche auch direkt angemeldet bleiben.



Nachteilsausgleich im Studium

Betroffene sollen durch die MS grundsätzlich keine Nachteile in ihrem Studium haben. Aus diesem Grund können sie sogenannte Nachteilsausgleiche erhalten, die dann zum Beispiel bei der Vergabe eines Studienplatzes, in Prüfungssituationen oder in Bezug auf die Regelstudienzeit in die Entscheidungsfind

Neben einem beglaubigten Dokument, das die länger andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung feststellt, muss der Studierende darlegen, wo und in welcher Weise sich diese Beeinträchtigung auf die Durchführung des Studiums an sich oder einer Prüfung auswirkt. Als Nachweis können ein Attest des (Fach-)Arztes, Behandlungsberichte von Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten oder eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Hochschule gelten. 

Grundsätzlich sollten sich Betroffene vor der Stellung eines Antrags auf Nachteilsausgleich erkundigen, wer für die Bearbeitung zuständig ist. Als erste Anlaufstelle gelten immer die Berater für Studierende mit Beeinträchtigungen. Sie setzen sich persönlich mit der individuellen Situation des Betroffenen auseinander und vermitteln die richtigen Ansprechpartner.

Auf der Suche nach einer Kontaktperson? Die Studentenwerke helfen auf Ihrer Webseite.