Patientenverfügung – konkret formulieren
Sinnvoll ist es, diese Verfügung gemeinsam mit einem Arzt zu erstellen. Er kann erklären, was Entscheidungen medizinisch bedeuten, und dabei helfen, die eigenen Vorstellungen in einer verständlichen Sprache zu formulieren.
Dabei sollten MS-Betroffene möglichst konkret beschreiben, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll. Nur zu schreiben, dass „lebenserhaltende Maßnahmen nicht erwünscht seien“, reicht nicht aus, wie auch der Bundesgerichtshof in einem Beschluss 2016 entschieden hat. MS-Betroffene müssen eine konkrete Behandlungsentscheidung und -situation angeben, wie z. B. „unheilbare Krankheit im Endstadium“ oder „Unfall“ und „künstliche Ernährung oder Beatmung“, damit der Vollmachtsinhaber genau weiß, wie er sich zu verhalten hat.
Deshalb sollte eine Patientenverfügung auch nicht selbst formuliert werden, da sie sonst im schlechtesten Fall keine Beachtung findet, sondern Patienten sollten am besten mit vorformulierten Textbausteinen arbeiten. Diese sind zum Beispiel auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden: www.bmjv.de.
Übrigens: Die Patientenverfügung muss immer unterschrieben sein. Von Vorteil ist auch eine notarielle Beurkundung.